Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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Einwohnerstärkste Landkreise sind zurzeit<br />
die unmittelbar an Berlin angrenzenden Landkreise<br />
Potsdam-Mittelmark (204.388 EW) und<br />
Oberhavel (202.162 EW). Demgegenüber erfüllen<br />
die Landkreise des weiteren Metropolenraumes<br />
Prignitz und Ostprignitz-Ruppin bereits heute<br />
schon nicht mehr die Parameter <strong>der</strong> Kreisgebietsneuglie<strong>der</strong>ung<br />
aus dem Jahre 1992. 123<br />
Mit 78.799 EW weist <strong>der</strong> Landkreis Prignitz<br />
(2.123,31 km) bereits heute eine <strong>der</strong> geringsten<br />
Bevölkerungsdichten aller Landkreise <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
Deutschland auf (37 EW/km, zum<br />
Vergleich: die durchschnittliche Bevölkerungsdichte<br />
in Deutschland beträgt 230 EW/km).<br />
Nach <strong>der</strong> Bevölkerungsvorausschätzung für das<br />
Jahr 2030 werden die Bevölkerungszahlen insbeson<strong>der</strong>e<br />
in den Berlinfernen Landkreisen noch<br />
weiter absinken, und zwar in Größenordnungen<br />
von zum Teil über 20 Prozent.<br />
Im Jahre 2030 wird die durchschnittliche<br />
Einwohnerzahl pro Landkreis noch ca. 132.000<br />
EW betragen, fünf Landkreise werden nur noch<br />
deutlich unter 100.000 EW haben. Der Landkreis<br />
Prignitz wird im Jahre 2030 mit prognostizierten<br />
62.250 EW auf das Niveau <strong>der</strong>zeit<br />
kreisfreier Städte in Brandenburg zurückfallen.<br />
Sinkende Bevölkerungszahlen gehen einher<br />
mit einer geringeren Finanzausstattung <strong>der</strong><br />
Landkreise. Der dadurch entstehende Konsolidierungsdruck<br />
wird sich u. a. durch das<br />
Auslaufen des Solidarpaktes im Jahre 2019,<br />
die Schuldenbremse (Artikel 109 Absatz 3 GG)<br />
und geringer werdende EU-För<strong>der</strong>mittel noch<br />
zusätzlich verschärfen. Sind die Fallzahlen in<br />
den Kreisverwaltungen z. T. bereits jetzt niedrig,<br />
werden sie perspektivisch landesweit kontinuierlich<br />
weiter absinken. Unter diesen Bedingungen<br />
wird eine effektiv und effizient arbeitende<br />
Kommunalverwaltung auf Kreisebene auf Dauer<br />
nicht mehr aufrechterhalten werden können.<br />
Eine Leistungsfähigkeit von Kreisverwaltungsstrukturen<br />
kann auch nicht dauerhaft im Wege<br />
<strong>der</strong> – lediglich auf einzelne Kooperationsfel<strong>der</strong><br />
bezogene – interkommunalen Zusammenarbeit<br />
zwischen mehreren Aufgabenträgern gewährleistet<br />
werden.<br />
123<br />
Der Landkreis Prignitz hatte 1992 bereits unter 120.000 EW.<br />
Angesichts des dramatisch fortschreitenden,<br />
nicht mehr aufzuhaltenden demografischen<br />
Wandels in Brandenburg bei sich<br />
verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen<br />
ist die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass die Landkreise zukunftsfest gemacht<br />
werden müssen, ohne dass dies jedoch<br />
zu Lasten <strong>der</strong> gemeindlichen Ebene gehen darf.<br />
Im Rahmen einer Gebietsreform sind demzufolge<br />
auf Kreisebene größere Verwaltungseinheiten<br />
zu schaffen, die in den unterschiedlichen<br />
Aufgabenbereichen einwohnerbedingt höhere<br />
Fallzahlen aufweisen. Nur so können die Landkreise<br />
auch angesichts des demografischen<br />
Wandels die ihnen zugewiesenen überörtlichen<br />
Aufgaben sowie ihre Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion<br />
weiterhin kraftvoll ausüben.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> stellt fest, dass<br />
es eine im bundesweiten Vergleich inhomogene<br />
Situation in Bezug auf den Größenzuschnitt von<br />
Landkreisen gibt (hinsichtlich Einwohnerzahl<br />
und Fläche). Insgesamt wird bei den Kommunalreformen<br />
<strong>der</strong> letzten Jahre eine Tendenz zu<br />
vergrößerten Strukturen sichtbar, wobei sich die<br />
Landesgesetzgeber üblicherweise (auch) eines<br />
Einwohnerzahlen- und Flächenansatzes bedient<br />
haben. Ein wesentliches Begründungselement<br />
für höhere Einwohnerzahlen und vergrößerte<br />
Flächenzuschnitte <strong>der</strong> Kommunalkörperschaften<br />
liegt in dem gewachsenen Aufgabenbestand.<br />
Die Vergrößerung <strong>der</strong> Verwaltungskörperschaft<br />
ist ein sachgerechtes Instrument zur<br />
Gewährleistung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fallzahlen in<br />
den verschiedenen Verwaltungsbereichen, um<br />
auch weiterhin, insbeson<strong>der</strong>e bei sinkenden<br />
Bevölkerungszahlen, eine effizient und effektiv<br />
arbeitende Verwaltung zu gewährleisten.<br />
Soweit möglich, sollen die Grenzen <strong>der</strong><br />
bestehenden Landkreise bei <strong>der</strong> Gebietsreform<br />
berücksichtigt werden. Sofern die im Gesetzgebungsverfahren<br />
durchzuführenden Anhörungen<br />
<strong>der</strong> Landkreise einen an<strong>der</strong>en – von den<br />
bisherigen Landkreisgrenzen abweichenden<br />
– sachgerechten Zuschnitt unter Berücksichtigung<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> historischen, geografischen<br />
(naturräumlichen), sozio-kulturellen,<br />
ökonomischen (wirtschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen)<br />
und auch landesplanerischen<br />
Bericht 69