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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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Einwohnerstärkste Landkreise sind zurzeit<br />

die unmittelbar an Berlin angrenzenden Landkreise<br />

Potsdam-Mittelmark (204.388 EW) und<br />

Oberhavel (202.162 EW). Demgegenüber erfüllen<br />

die Landkreise des weiteren Metropolenraumes<br />

Prignitz und Ostprignitz-Ruppin bereits heute<br />

schon nicht mehr die Parameter <strong>der</strong> Kreisgebietsneuglie<strong>der</strong>ung<br />

aus dem Jahre 1992. 123<br />

Mit 78.799 EW weist <strong>der</strong> Landkreis Prignitz<br />

(2.123,31 km) bereits heute eine <strong>der</strong> geringsten<br />

Bevölkerungsdichten aller Landkreise <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

Deutschland auf (37 EW/km, zum<br />

Vergleich: die durchschnittliche Bevölkerungsdichte<br />

in Deutschland beträgt 230 EW/km).<br />

Nach <strong>der</strong> Bevölkerungsvorausschätzung für das<br />

Jahr 2030 werden die Bevölkerungszahlen insbeson<strong>der</strong>e<br />

in den Berlinfernen Landkreisen noch<br />

weiter absinken, und zwar in Größenordnungen<br />

von zum Teil über 20 Prozent.<br />

Im Jahre 2030 wird die durchschnittliche<br />

Einwohnerzahl pro Landkreis noch ca. 132.000<br />

EW betragen, fünf Landkreise werden nur noch<br />

deutlich unter 100.000 EW haben. Der Landkreis<br />

Prignitz wird im Jahre 2030 mit prognostizierten<br />

62.250 EW auf das Niveau <strong>der</strong>zeit<br />

kreisfreier Städte in Brandenburg zurückfallen.<br />

Sinkende Bevölkerungszahlen gehen einher<br />

mit einer geringeren Finanzausstattung <strong>der</strong><br />

Landkreise. Der dadurch entstehende Konsolidierungsdruck<br />

wird sich u. a. durch das<br />

Auslaufen des Solidarpaktes im Jahre 2019,<br />

die Schuldenbremse (Artikel 109 Absatz 3 GG)<br />

und geringer werdende EU-För<strong>der</strong>mittel noch<br />

zusätzlich verschärfen. Sind die Fallzahlen in<br />

den Kreisverwaltungen z. T. bereits jetzt niedrig,<br />

werden sie perspektivisch landesweit kontinuierlich<br />

weiter absinken. Unter diesen Bedingungen<br />

wird eine effektiv und effizient arbeitende<br />

Kommunalverwaltung auf Kreisebene auf Dauer<br />

nicht mehr aufrechterhalten werden können.<br />

Eine Leistungsfähigkeit von Kreisverwaltungsstrukturen<br />

kann auch nicht dauerhaft im Wege<br />

<strong>der</strong> – lediglich auf einzelne Kooperationsfel<strong>der</strong><br />

bezogene – interkommunalen Zusammenarbeit<br />

zwischen mehreren Aufgabenträgern gewährleistet<br />

werden.<br />

123<br />

Der Landkreis Prignitz hatte 1992 bereits unter 120.000 EW.<br />

Angesichts des dramatisch fortschreitenden,<br />

nicht mehr aufzuhaltenden demografischen<br />

Wandels in Brandenburg bei sich<br />

verschlechternden finanziellen Rahmenbedingungen<br />

ist die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die Landkreise zukunftsfest gemacht<br />

werden müssen, ohne dass dies jedoch<br />

zu Lasten <strong>der</strong> gemeindlichen Ebene gehen darf.<br />

Im Rahmen einer Gebietsreform sind demzufolge<br />

auf Kreisebene größere Verwaltungseinheiten<br />

zu schaffen, die in den unterschiedlichen<br />

Aufgabenbereichen einwohnerbedingt höhere<br />

Fallzahlen aufweisen. Nur so können die Landkreise<br />

auch angesichts des demografischen<br />

Wandels die ihnen zugewiesenen überörtlichen<br />

Aufgaben sowie ihre Ergänzungs- und Ausgleichsfunktion<br />

weiterhin kraftvoll ausüben.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> stellt fest, dass<br />

es eine im bundesweiten Vergleich inhomogene<br />

Situation in Bezug auf den Größenzuschnitt von<br />

Landkreisen gibt (hinsichtlich Einwohnerzahl<br />

und Fläche). Insgesamt wird bei den Kommunalreformen<br />

<strong>der</strong> letzten Jahre eine Tendenz zu<br />

vergrößerten Strukturen sichtbar, wobei sich die<br />

Landesgesetzgeber üblicherweise (auch) eines<br />

Einwohnerzahlen- und Flächenansatzes bedient<br />

haben. Ein wesentliches Begründungselement<br />

für höhere Einwohnerzahlen und vergrößerte<br />

Flächenzuschnitte <strong>der</strong> Kommunalkörperschaften<br />

liegt in dem gewachsenen Aufgabenbestand.<br />

Die Vergrößerung <strong>der</strong> Verwaltungskörperschaft<br />

ist ein sachgerechtes Instrument zur<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Fallzahlen in<br />

den verschiedenen Verwaltungsbereichen, um<br />

auch weiterhin, insbeson<strong>der</strong>e bei sinkenden<br />

Bevölkerungszahlen, eine effizient und effektiv<br />

arbeitende Verwaltung zu gewährleisten.<br />

Soweit möglich, sollen die Grenzen <strong>der</strong><br />

bestehenden Landkreise bei <strong>der</strong> Gebietsreform<br />

berücksichtigt werden. Sofern die im Gesetzgebungsverfahren<br />

durchzuführenden Anhörungen<br />

<strong>der</strong> Landkreise einen an<strong>der</strong>en – von den<br />

bisherigen Landkreisgrenzen abweichenden<br />

– sachgerechten Zuschnitt unter Berücksichtigung<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> historischen, geografischen<br />

(naturräumlichen), sozio-kulturellen,<br />

ökonomischen (wirtschaftlichen und arbeitsmarktbezogenen)<br />

und auch landesplanerischen<br />

Bericht 69

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