Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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I. Aktuelle Situation<br />
Leistungen <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung werden<br />
in Brandenburg auf Ebene des Landes in einem<br />
zweistufigen System (Ministerien, nachgeordnete<br />
Behörden und Einrichtungen <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
und mittelbaren Landesverwaltung) und<br />
auf kommunaler Ebene (Landkreise/ kreisfreie<br />
Städte und Gemeinden) in jeweils unterschiedlichen<br />
Rechtsformen (u. a. Ämter, Betriebe,<br />
Anstalten, Verbände, Einrichtungen) erbracht.<br />
Der zweistufige Aufbau <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
und die aktuelle Zuordnung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
zwischen den Verwaltungsebenen Land und<br />
Kommunen sind Ergebnis eines Prozesses seit<br />
<strong>der</strong> politischen Wende, maßgeblich bestimmt<br />
durch das Subsidiaritätsprinzip, den Flächencharakter<br />
und die inhomogene demografische<br />
Entwicklung des Landes. Der Aufbau <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturen<br />
wurde in <strong>der</strong> „Nachwendephase“<br />
zudem geprägt durch die zusätzlichen<br />
Aufgaben und Mittel für eine möglichst zeitnahe<br />
Angleichung an die Lebensverhältnisse in den<br />
Alt-Bundeslän<strong>der</strong>n. Aufgrund <strong>der</strong> sich frühzeitig<br />
än<strong>der</strong>nden Rahmenbedingungen bei den Aufgaben<br />
(u. a. Abschluss <strong>der</strong> Nachwendephase),<br />
den Finanzen und <strong>der</strong> Bevölkerungsentwicklung<br />
war eine grundlegende Konsolidierung den<br />
neu geschaffenen Verwaltungsstrukturen auf<br />
Landes- und Kommunalebene nicht möglich.<br />
So wurde bereits Mitte <strong>der</strong> neunziger Jahre mit<br />
<strong>der</strong> Überleitung von wasser- und katasterbehördlichen<br />
Aufgaben von <strong>der</strong> Landesebene auf<br />
die Landkreise und kreisfreien Städte eine erste<br />
Funktionalreform vorgenommen.<br />
Hinsichtlich <strong>der</strong> aktuellen Aufgabenzuordnung<br />
hat die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> festgestellt,<br />
dass in <strong>der</strong> Vergangenheit zwar immer wie<strong>der</strong><br />
bekundet wurde, weitere Aufgaben zu kommunalisieren,<br />
d. h. in konsequenter Anwendung<br />
<strong>der</strong> Organisationsprinzipien und des Subsidiaritätsprinzips<br />
(siehe unten) den kommunalen<br />
Verwaltungsträgern zu übertragen, dies hat aber<br />
zu keinen nennenswerten weiteren Aufgabenverlagerungen<br />
geführt. Einerseits wurde dies damit<br />
begründet, dass eine Aufgabenübertragung zwar<br />
rechtlich möglich ist, fachlich aber zu Defiziten<br />
führen kann. An<strong>der</strong>erseits wird befürchtet, dass<br />
wegen des strengen Konnexitätsprinzips Aufgabenverlagerungen<br />
zu höheren Ausgaben führen.<br />
Im Ergebnis <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> gegenwärtigen<br />
Situation ist die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> zur<br />
Überzeugung gekommen, dass im Zuge einer<br />
umfassenden Strukturreform erneut über die<br />
Grundsätze <strong>der</strong> Aufgabenzuordnung nachgedacht<br />
werden muss und eine umfassende<br />
Funktionalreform eingeleitet werden sollte.<br />
Nachfolgend wird aufgezeigt, welche<br />
Grundsätze bei diesem Prozess beachtet<br />
werden sollten. Eine Liste <strong>der</strong> Aufgaben, die<br />
den Kommunen übertragen werden könnten,<br />
ist zusammenfassend weiter unten aufgeführt<br />
und ausführlich als Anlage 6 diesem Bericht<br />
beigefügt. Schließlich hat sich die <strong>Kommission</strong><br />
auch mit den Folgen von Aufgabenverlagerungen<br />
befasst, die – wie die Geltung des strengen<br />
Konnexitätsprinzips in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />
gezeigt hat – auf die Aufgabenverlagerungen<br />
zurückwirken können.<br />
II. Grundsätze <strong>der</strong> künftigen<br />
Aufgabenwahrnehmung<br />
Wenn konkrete Empfehlungen für künftige Verwaltungsstrukturen<br />
abgegeben werden sollen,<br />
dann ist aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
zunächst darauf einzugehen, welche Aufgaben<br />
künftig durch wen erledigt werden sollen und<br />
welche Grundsätze bei <strong>der</strong> Zuordnung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
zu beachten sind.<br />
1. Grundsätze staatlichen Handelns<br />
In <strong>der</strong> Vergangenheit gab es immer wie<strong>der</strong> abstrakte<br />
Definitionsversuche, welche Aufgaben<br />
öffentliche Verwaltungen erledigen und welche<br />
„besser“ durch Dritte erledigt werden sollten.<br />
Ein eher restriktives Staatsverständnis, das die<br />
Diskussion bis Ende <strong>der</strong> neunziger Jahre dominierte,<br />
bestand darin, eine schlanke öffentliche<br />
Verwaltung durch eine Konzentration ihrer Tätigkeiten<br />
auf „Kernaufgaben“ zu verwirklichen,<br />
wobei <strong>der</strong> Begriff „Kernaufgaben“ regelmäßig<br />
im Sinne <strong>der</strong> Eingriffs- und Ordnungsverwaltung<br />
verstanden wurde. Demgegenüber lässt sich<br />
eine gegenläufige Entwicklung beschreiben, die<br />
den fürsorgenden bis hin zum starken Staat fa-<br />
30 Bericht