27.04.2014 Aufrufe

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

degebietsreform 89 hat es keine wesentlichen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in den Gemeindeverwaltungsstrukturen<br />

mehr gegeben. Am 1. Januar 2013<br />

gab es im Land Brandenburg auf örtlicher<br />

Ebene 200 Verwaltungseinheiten mit eigener<br />

hauptamtlicher Verwaltung. Hierzu zählen die<br />

vier kreisfreien Städte Brandenburg an <strong>der</strong> Havel,<br />

Cottbus, Frankfurt (O<strong>der</strong>) und die Landeshauptstadt<br />

Potsdam, 144 amtsfreie Gemeinden<br />

sowie 52 Ämter, die wie<strong>der</strong>um aus insgesamt<br />

271 amtsangehörigen Gemeinden bestehen. In<br />

den Brandenburger Gemeinden gibt es 1.763<br />

Ortsteile. 90<br />

Nach § 133 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf soll ein<br />

Amt nicht weniger als 5.000 EW haben. Demgegenüber<br />

gibt es in Brandenburg gegenwärtig<br />

bereits 14 Ämter mit weniger als 5.000 EW.<br />

Diese Zahl wird sich angesichts <strong>der</strong> weiteren<br />

Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg bis<br />

2030 91 auf 26 erhöhen.<br />

Eine Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige<br />

und amtsfreie Gemeinden sieht die Brandenburgische<br />

Kommunalverfassung hingegen<br />

nicht vor. Nach dem Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung<br />

für die Gemeindegebietsreform von 2003,<br />

welches sich <strong>der</strong> <strong>Landtag</strong> mit Beschluss vom<br />

20. September 2000 zu eigen gemacht hatte,<br />

sollten amtsangehörige Gemeinden über eine<br />

Mindesteinwohnerzahl von 500 EW und amtsfreie<br />

Gemeinden über mindestens 5.000 EW, im<br />

damaligen engeren Verflechtungsraum sogar<br />

über deutlich mehr Einwohner, verfügen. Bereits<br />

heute werden indes die damals zugrunde<br />

gelegten Parameter teilweise nicht mehr erfüllt:<br />

24 amtsangehörige Gemeinden in Brandenburg<br />

haben weniger als 500 EW (die nach <strong>der</strong> Zahl<br />

<strong>der</strong> Einwohner kleinste Gemeinde ist Kleßen-<br />

Görne mit lediglich 349 EW 92 ). 75 amtsangehö-<br />

89<br />

Siehe auch die Ausführungen zur Gemeindegebietsreform im<br />

Kapitel B.1.III.4.<br />

90<br />

Land Brandenburg (2013): Kommunale Verwaltungsstruktur.<br />

Anzahl <strong>der</strong> Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und<br />

Ämter in Brandenburg. Online verfügbar unter http://service.<br />

brandenburg.de/de/Anzahl-<strong>der</strong>-Landkreise-kreisfreien-<br />

Staedte-Gemeinden-und-Aemter-in-Brandenburg/20108,<br />

zuletzt abgerufen am 14.10.2013.<br />

91<br />

LBV (2012): Bevölkerungsvorausschätzung 2011 bis 2030 -<br />

Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg.<br />

Potsdam.<br />

92<br />

AfS Berlin-Brandenburg (2012): Bevölkerungsfortschreibung<br />

auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 zum 31.12.2012,<br />

OT_A.1.12.<br />

rige Gemeinden haben bereits unter 700 EW.<br />

27 amtsfreie Gemeinden (mit eigener hauptamtlicher<br />

Verwaltung) verfügen über weniger als<br />

5.000 EW; perspektivisch wird sich <strong>der</strong>en Zahl<br />

bis 2030 93 auf 35 erhöhen.<br />

Die bestehenden hauptamtlichen Verwaltungseinheiten<br />

sind für die einzelnen Bürgerinnen<br />

und Bürger Ansprechpartner und<br />

Anlaufstelle vor Ort und zwar nicht nur im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Wahrnehmung eigener, gemeindlicher<br />

Angelegenheiten. So ist die amtsfreie<br />

Gemeinde nach § 17 BbgKVerf (nach § 140<br />

BbgKVerf gilt dies entsprechend für die Amtsverwaltung)<br />

verpflichtet, ihren Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern bei <strong>der</strong> Einleitung von Verwaltungsverfahren<br />

Hilfe zu leisten, auch wenn<br />

für <strong>der</strong>en Durchführung eine an<strong>der</strong>e Behörde,<br />

z. B. die Landrätin / <strong>der</strong> Landrat, zuständig<br />

ist. Die Gemeinde- o<strong>der</strong> Amtsverwaltung<br />

hat Vordrucke an<strong>der</strong>er Behörden, soweit zur<br />

Verfügung gestellt, bereit zu halten, Anträge<br />

entgegen zu nehmen und an die zuständigen<br />

Behörden weiter zu leiten. Allerdings werden<br />

bereits jetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

in kleinen hauptamtlichen Verwaltungen mit<br />

kleinem Personalkörper aufgrund niedriger<br />

Fallzahlen in verschiedenen Aufgabenbereichen<br />

eingesetzt. Die Gewinnung und die<br />

fortlaufende Aus- und Fortbildung hoch<br />

qualifizierten Personals mit den für die Aufgabenerledigung<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Spezialkenntnissen<br />

sowie die Gewährleistung von Abwesenheitsvertretung<br />

sind gerade in kleinen,<br />

berlinfernen Verwaltungen ein Problem, das<br />

mit dem altersbedingten Ausscheiden von<br />

Mitarbeitern noch an Relevanz zunimmt. Im<br />

Wege <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />

kann diesem Problem nur in eingeschränktem<br />

Maße Rechnung getragen werden. Bereits<br />

heute können in bestimmten Bereichen kleiner<br />

Verwaltungen Aufgaben <strong>der</strong> Daseinsvorsorge<br />

nur noch im Wege des Outsourcings auf Dritte<br />

erledigt werden (insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong><br />

Infrastruktur, wie z. B. Bauplanung, Straßenbau,<br />

Wasser / Abwasser).<br />

93<br />

LBV (2012): Bevölkerungsvorausschätzung 2011 bis 2030 -<br />

Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg.<br />

Potsdam.<br />

50 Bericht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!