Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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degebietsreform 89 hat es keine wesentlichen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen in den Gemeindeverwaltungsstrukturen<br />
mehr gegeben. Am 1. Januar 2013<br />
gab es im Land Brandenburg auf örtlicher<br />
Ebene 200 Verwaltungseinheiten mit eigener<br />
hauptamtlicher Verwaltung. Hierzu zählen die<br />
vier kreisfreien Städte Brandenburg an <strong>der</strong> Havel,<br />
Cottbus, Frankfurt (O<strong>der</strong>) und die Landeshauptstadt<br />
Potsdam, 144 amtsfreie Gemeinden<br />
sowie 52 Ämter, die wie<strong>der</strong>um aus insgesamt<br />
271 amtsangehörigen Gemeinden bestehen. In<br />
den Brandenburger Gemeinden gibt es 1.763<br />
Ortsteile. 90<br />
Nach § 133 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf soll ein<br />
Amt nicht weniger als 5.000 EW haben. Demgegenüber<br />
gibt es in Brandenburg gegenwärtig<br />
bereits 14 Ämter mit weniger als 5.000 EW.<br />
Diese Zahl wird sich angesichts <strong>der</strong> weiteren<br />
Bevölkerungsentwicklung in Brandenburg bis<br />
2030 91 auf 26 erhöhen.<br />
Eine Mindesteinwohnerzahl für amtsangehörige<br />
und amtsfreie Gemeinden sieht die Brandenburgische<br />
Kommunalverfassung hingegen<br />
nicht vor. Nach dem Leitbild <strong>der</strong> Landesregierung<br />
für die Gemeindegebietsreform von 2003,<br />
welches sich <strong>der</strong> <strong>Landtag</strong> mit Beschluss vom<br />
20. September 2000 zu eigen gemacht hatte,<br />
sollten amtsangehörige Gemeinden über eine<br />
Mindesteinwohnerzahl von 500 EW und amtsfreie<br />
Gemeinden über mindestens 5.000 EW, im<br />
damaligen engeren Verflechtungsraum sogar<br />
über deutlich mehr Einwohner, verfügen. Bereits<br />
heute werden indes die damals zugrunde<br />
gelegten Parameter teilweise nicht mehr erfüllt:<br />
24 amtsangehörige Gemeinden in Brandenburg<br />
haben weniger als 500 EW (die nach <strong>der</strong> Zahl<br />
<strong>der</strong> Einwohner kleinste Gemeinde ist Kleßen-<br />
Görne mit lediglich 349 EW 92 ). 75 amtsangehö-<br />
89<br />
Siehe auch die Ausführungen zur Gemeindegebietsreform im<br />
Kapitel B.1.III.4.<br />
90<br />
Land Brandenburg (2013): Kommunale Verwaltungsstruktur.<br />
Anzahl <strong>der</strong> Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden und<br />
Ämter in Brandenburg. Online verfügbar unter http://service.<br />
brandenburg.de/de/Anzahl-<strong>der</strong>-Landkreise-kreisfreien-<br />
Staedte-Gemeinden-und-Aemter-in-Brandenburg/20108,<br />
zuletzt abgerufen am 14.10.2013.<br />
91<br />
LBV (2012): Bevölkerungsvorausschätzung 2011 bis 2030 -<br />
Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg.<br />
Potsdam.<br />
92<br />
AfS Berlin-Brandenburg (2012): Bevölkerungsfortschreibung<br />
auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 zum 31.12.2012,<br />
OT_A.1.12.<br />
rige Gemeinden haben bereits unter 700 EW.<br />
27 amtsfreie Gemeinden (mit eigener hauptamtlicher<br />
Verwaltung) verfügen über weniger als<br />
5.000 EW; perspektivisch wird sich <strong>der</strong>en Zahl<br />
bis 2030 93 auf 35 erhöhen.<br />
Die bestehenden hauptamtlichen Verwaltungseinheiten<br />
sind für die einzelnen Bürgerinnen<br />
und Bürger Ansprechpartner und<br />
Anlaufstelle vor Ort und zwar nicht nur im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Wahrnehmung eigener, gemeindlicher<br />
Angelegenheiten. So ist die amtsfreie<br />
Gemeinde nach § 17 BbgKVerf (nach § 140<br />
BbgKVerf gilt dies entsprechend für die Amtsverwaltung)<br />
verpflichtet, ihren Einwohnerinnen<br />
und Einwohnern bei <strong>der</strong> Einleitung von Verwaltungsverfahren<br />
Hilfe zu leisten, auch wenn<br />
für <strong>der</strong>en Durchführung eine an<strong>der</strong>e Behörde,<br />
z. B. die Landrätin / <strong>der</strong> Landrat, zuständig<br />
ist. Die Gemeinde- o<strong>der</strong> Amtsverwaltung<br />
hat Vordrucke an<strong>der</strong>er Behörden, soweit zur<br />
Verfügung gestellt, bereit zu halten, Anträge<br />
entgegen zu nehmen und an die zuständigen<br />
Behörden weiter zu leiten. Allerdings werden<br />
bereits jetzt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
in kleinen hauptamtlichen Verwaltungen mit<br />
kleinem Personalkörper aufgrund niedriger<br />
Fallzahlen in verschiedenen Aufgabenbereichen<br />
eingesetzt. Die Gewinnung und die<br />
fortlaufende Aus- und Fortbildung hoch<br />
qualifizierten Personals mit den für die Aufgabenerledigung<br />
erfor<strong>der</strong>lichen Spezialkenntnissen<br />
sowie die Gewährleistung von Abwesenheitsvertretung<br />
sind gerade in kleinen,<br />
berlinfernen Verwaltungen ein Problem, das<br />
mit dem altersbedingten Ausscheiden von<br />
Mitarbeitern noch an Relevanz zunimmt. Im<br />
Wege <strong>der</strong> interkommunalen Zusammenarbeit<br />
kann diesem Problem nur in eingeschränktem<br />
Maße Rechnung getragen werden. Bereits<br />
heute können in bestimmten Bereichen kleiner<br />
Verwaltungen Aufgaben <strong>der</strong> Daseinsvorsorge<br />
nur noch im Wege des Outsourcings auf Dritte<br />
erledigt werden (insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong><br />
Infrastruktur, wie z. B. Bauplanung, Straßenbau,<br />
Wasser / Abwasser).<br />
93<br />
LBV (2012): Bevölkerungsvorausschätzung 2011 bis 2030 -<br />
Ämter und amtsfreie Gemeinden des Landes Brandenburg.<br />
Potsdam.<br />
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