Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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stärkere Landkreise weisen in den verschiedenen<br />
Aufgabenbereichen höhere Fallzahlen auf<br />
als einwohnerschwächere Landkreise.<br />
Maßstabsvergrößerungen auf Kreisebene<br />
können zu einer Mehrbelastung <strong>der</strong> Bürgerinnen<br />
und Bürger führen, wenn für die Inanspruchnahme<br />
von Verwaltungsdienstleistungen<br />
längere Wegstrecken zurückgelegt werden<br />
müssen. Diesbezüglich könnten das Vorhalten<br />
von Nebenstellen sowie <strong>der</strong> Aufbau von Backoffice-und<br />
Frontoffice sowie E-Government-<br />
Strukturen aber Abhilfe schaffen.<br />
Bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> konkreten Zuschnitte<br />
sollen vorhandene Kreisgrenzen nach Möglichkeit<br />
unangetastet bleiben. Ausnahmen sollen<br />
allerdings in Erwägung gezogen werden, soweit<br />
sie insbeson<strong>der</strong>e auf historischen (z. B. Prignitz)<br />
o<strong>der</strong> sozio-kulturellen Zusammenhängen<br />
(z. B. Siedlungsgebiet <strong>der</strong> Sorben) fußen. Ferner<br />
sind sie in Betracht zu ziehen, wenn freiwillige<br />
Zusammenschlüsse auf <strong>der</strong> gemeindlichen<br />
Ebene über die <strong>der</strong>zeitigen Kreisgrenzen hinaus<br />
in Betracht gezogen werden. Die <strong>Enquete</strong>-<br />
<strong>Kommission</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die auf<br />
Freiwilligkeit beruhende Bildung größerer und<br />
damit leistungsfähigerer Strukturen auf <strong>der</strong><br />
gemeindlichen Ebene (Bildung von Einheitso<strong>der</strong><br />
Amtsgemeinden) nicht an den gegenwärtig<br />
vorhandenen Kreisgrenzen scheitern soll.<br />
Kriterien, die <strong>der</strong> Gesetzgeber für einen<br />
ausgewogenen konkreten Kreiszuschnitt zu<br />
berücksichtigen haben wird, werden unter<br />
an<strong>der</strong>em sein:<br />
• die Fläche des Landkreises,<br />
• die Einwohnerzahl des Landkreises,<br />
• die Überschaubarkeit des Landkreises als<br />
Voraussetzung für das Funktionieren bürgerschaftlich-demokratischer<br />
Selbstverwaltung.<br />
Landkreise müssen so gestaltet sein, dass es<br />
ihren Bürgerinnen und Bürgern typischerweise<br />
noch möglich ist, nachhaltig und zumutbar<br />
ehrenamtliche Tätigkeit in den Vertretungskörperschaften<br />
(Kreistag und Ausschüsse) zu<br />
übernehmen, 127<br />
127<br />
Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern,<br />
a.a.O., S. 45 des Urteilsumdrucks.<br />
• die Lage im Raum einschließlich <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur,<br />
naturräumlicher Gegebenheiten<br />
und sozio-kultureller Beziehungen,<br />
• die ökonomische Gesamtsituation,<br />
• die Ausgleichsverantwortung des Landes (d. h.<br />
Schaffung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />
auch angesichts erheblicher<br />
Disparitäten im Land),<br />
• planerische Gesichtspunkte sowie<br />
• die Grundsätze <strong>der</strong> Einheit und Einräumigkeit<br />
<strong>der</strong> Verwaltung.<br />
III. Ziele und<br />
Rahmenbedingungen<br />
1. Ziele einer Kreisgebietsreform<br />
Die demografische Entwicklung im Land<br />
Brandenburg führt dazu, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />
die bereits heute strukturschwächeren, von <strong>der</strong><br />
„engeren“ Metropolenregion um Berlin weiter<br />
entfernten Landkreise und, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />
Landeshauptstadt Potsdam (<strong>der</strong> ein weiteres<br />
Einwohnerwachstum prognostiziert wird), auch<br />
die kreisfreien Städte immer mehr an Leistungsfähigkeit<br />
verlieren. Gerade in <strong>der</strong> Peripherie des<br />
Landes sind <strong>der</strong> Bevölkerungsverlust und die<br />
Überalterung <strong>der</strong> Gesellschaft dramatisch.<br />
a) Erzielung größerer Effizienz und<br />
Effektivität<br />
Die Ziele einer umfassenden Kommunalverwaltungsstrukturreform,<br />
die eine kreisgebietliche<br />
Neuglie<strong>der</strong>ung einschließt, liegen zunächst in<br />
<strong>der</strong> Erzielung größerer Effizienz und Effektivität<br />
<strong>der</strong> Kreisverwaltungen sowie einer Stärkung<br />
<strong>der</strong> bürgerfreundlichen Verwaltung im Allgemeinen<br />
und <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung im<br />
Speziellen. Hierzu wird <strong>der</strong> Aufgabenbestand<br />
<strong>der</strong> (künftigen) brandenburgischen Landkreise<br />
durch (Re‐)Kommunalisierung von Landesaufgaben<br />
erweitert und damit – auch durch die Ermöglichung<br />
weiterer Verbundvorteile – zugleich<br />
die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Landkreise erhöht.<br />
Eine hinreichende und nachhaltige Leistungsfähigkeit<br />
<strong>der</strong> Landkreise ist die grundlegende<br />
Voraussetzung, dass diese auch künftig<br />
72 Bericht