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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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stärkere Landkreise weisen in den verschiedenen<br />

Aufgabenbereichen höhere Fallzahlen auf<br />

als einwohnerschwächere Landkreise.<br />

Maßstabsvergrößerungen auf Kreisebene<br />

können zu einer Mehrbelastung <strong>der</strong> Bürgerinnen<br />

und Bürger führen, wenn für die Inanspruchnahme<br />

von Verwaltungsdienstleistungen<br />

längere Wegstrecken zurückgelegt werden<br />

müssen. Diesbezüglich könnten das Vorhalten<br />

von Nebenstellen sowie <strong>der</strong> Aufbau von Backoffice-und<br />

Frontoffice sowie E-Government-<br />

Strukturen aber Abhilfe schaffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Bildung <strong>der</strong> konkreten Zuschnitte<br />

sollen vorhandene Kreisgrenzen nach Möglichkeit<br />

unangetastet bleiben. Ausnahmen sollen<br />

allerdings in Erwägung gezogen werden, soweit<br />

sie insbeson<strong>der</strong>e auf historischen (z. B. Prignitz)<br />

o<strong>der</strong> sozio-kulturellen Zusammenhängen<br />

(z. B. Siedlungsgebiet <strong>der</strong> Sorben) fußen. Ferner<br />

sind sie in Betracht zu ziehen, wenn freiwillige<br />

Zusammenschlüsse auf <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Ebene über die <strong>der</strong>zeitigen Kreisgrenzen hinaus<br />

in Betracht gezogen werden. Die <strong>Enquete</strong>-<br />

<strong>Kommission</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die auf<br />

Freiwilligkeit beruhende Bildung größerer und<br />

damit leistungsfähigerer Strukturen auf <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Ebene (Bildung von Einheitso<strong>der</strong><br />

Amtsgemeinden) nicht an den gegenwärtig<br />

vorhandenen Kreisgrenzen scheitern soll.<br />

Kriterien, die <strong>der</strong> Gesetzgeber für einen<br />

ausgewogenen konkreten Kreiszuschnitt zu<br />

berücksichtigen haben wird, werden unter<br />

an<strong>der</strong>em sein:<br />

• die Fläche des Landkreises,<br />

• die Einwohnerzahl des Landkreises,<br />

• die Überschaubarkeit des Landkreises als<br />

Voraussetzung für das Funktionieren bürgerschaftlich-demokratischer<br />

Selbstverwaltung.<br />

Landkreise müssen so gestaltet sein, dass es<br />

ihren Bürgerinnen und Bürgern typischerweise<br />

noch möglich ist, nachhaltig und zumutbar<br />

ehrenamtliche Tätigkeit in den Vertretungskörperschaften<br />

(Kreistag und Ausschüsse) zu<br />

übernehmen, 127<br />

127<br />

Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern,<br />

a.a.O., S. 45 des Urteilsumdrucks.<br />

• die Lage im Raum einschließlich <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur,<br />

naturräumlicher Gegebenheiten<br />

und sozio-kultureller Beziehungen,<br />

• die ökonomische Gesamtsituation,<br />

• die Ausgleichsverantwortung des Landes (d. h.<br />

Schaffung annähernd gleichwertiger Lebensverhältnisse<br />

auch angesichts erheblicher<br />

Disparitäten im Land),<br />

• planerische Gesichtspunkte sowie<br />

• die Grundsätze <strong>der</strong> Einheit und Einräumigkeit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung.<br />

III. Ziele und<br />

Rahmenbedingungen<br />

1. Ziele einer Kreisgebietsreform<br />

Die demografische Entwicklung im Land<br />

Brandenburg führt dazu, dass insbeson<strong>der</strong>e<br />

die bereits heute strukturschwächeren, von <strong>der</strong><br />

„engeren“ Metropolenregion um Berlin weiter<br />

entfernten Landkreise und, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Landeshauptstadt Potsdam (<strong>der</strong> ein weiteres<br />

Einwohnerwachstum prognostiziert wird), auch<br />

die kreisfreien Städte immer mehr an Leistungsfähigkeit<br />

verlieren. Gerade in <strong>der</strong> Peripherie des<br />

Landes sind <strong>der</strong> Bevölkerungsverlust und die<br />

Überalterung <strong>der</strong> Gesellschaft dramatisch.<br />

a) Erzielung größerer Effizienz und<br />

Effektivität<br />

Die Ziele einer umfassenden Kommunalverwaltungsstrukturreform,<br />

die eine kreisgebietliche<br />

Neuglie<strong>der</strong>ung einschließt, liegen zunächst in<br />

<strong>der</strong> Erzielung größerer Effizienz und Effektivität<br />

<strong>der</strong> Kreisverwaltungen sowie einer Stärkung<br />

<strong>der</strong> bürgerfreundlichen Verwaltung im Allgemeinen<br />

und <strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung im<br />

Speziellen. Hierzu wird <strong>der</strong> Aufgabenbestand<br />

<strong>der</strong> (künftigen) brandenburgischen Landkreise<br />

durch (Re‐)Kommunalisierung von Landesaufgaben<br />

erweitert und damit – auch durch die Ermöglichung<br />

weiterer Verbundvorteile – zugleich<br />

die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Landkreise erhöht.<br />

Eine hinreichende und nachhaltige Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Landkreise ist die grundlegende<br />

Voraussetzung, dass diese auch künftig<br />

72 Bericht

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