Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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zunehmend. 21 Junkernheinrich hat im Rahmen<br />
seiner Begutachtung <strong>der</strong> kommunalen Finanzausgleichsmechanismen<br />
(insbeson<strong>der</strong>e unter<br />
Beachtung des Gebotes <strong>der</strong> aufgaben- und<br />
bedarfsabhängigen verteilungssymmetrischen<br />
Entwicklung <strong>der</strong> Landes- und Kommunalfinanzen)<br />
– exemplarisch für das Jahr 2011 – einen<br />
Anpassungsbedarf in Höhe von ca. 84 Mio.<br />
Euro zugunsten <strong>der</strong> Kommunen berechnet. Die<br />
gutachterliche Methodik ist allerdings im Einzelnen<br />
heftig umstritten. 22<br />
b) Die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen<br />
für eine Verwaltungsstrukturreform<br />
Da Brandenburg und die brandenburgischen<br />
Kommunen in ein (in Teilen streitbefangenes)<br />
Steuerverbundsystem eingebettet sind, das<br />
wie<strong>der</strong>um durch Entwicklungen mindestens im<br />
europäischen Maßstab nachhaltig beeinflusst<br />
wird und mit Blick auf die Unsicherheiten über<br />
die Höhe <strong>der</strong> Refinanzierungskosten öffentlicher<br />
Haushalte (bereits geringe Zinsschwankungen<br />
haben enorme Auswirkungen), sind bereits die<br />
Eckdaten für die künftige Finanzentwicklung<br />
nicht mit größerer Gewissheit prognostizierbar.<br />
Gleichwohl hat das brandenburgische Ministerium<br />
<strong>der</strong> Finanzen im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
auf <strong>der</strong> Grundlage des Haushaltsplanentwurfs<br />
2013 / 2014, <strong>der</strong> Finanzplanung 2012<br />
bis 2016 (ab 2017 Fortschreibung mit linearem<br />
Prozentsatz /-varianten) und u. a. <strong>der</strong> folgenden<br />
Grundannahmen – auftragsgemäß nach dem<br />
Motto: „Was passiert, wenn nichts passiert?“<br />
– eine Projektionsrechnung für das Jahr 2020<br />
durchgeführt: 23<br />
21<br />
Junkernheinrich, P-EK2 5/5, vom 28.10.2011, S. 20 ff.<br />
22<br />
Junkernheinrich / Boettcher / Holler / Brand (2012): Finanzausgleichsdotation<br />
und Sozialausgaben. Finanzwissenschaftliches<br />
Gutachten Finanzwissenschaftliches Gutachten zur<br />
Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg.<br />
Hg. v. Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik<br />
mbH. Ministeriums <strong>der</strong> Finanzen des Landes Brandenburg.<br />
Bottrop. Es besteht Streit hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong><br />
Begutachtung zutreffende Grundannahmen zugrunde gelegt<br />
wurden. Bei <strong>der</strong> Berechnung des Anpassungsbedarfs wurden<br />
z. B. die Zinsbelastungen von Land und Kommunen nicht<br />
berücksichtigt. Bei entsprechen<strong>der</strong> Anrechnung ergibt sich für<br />
das Jahr 2011 ein Anpassungsbedarf von ca. 160 Mio. Euro<br />
zugunsten des Landes. Siehe hierzu die Stellungnahmen von<br />
Trochowski und Färber, P-EK2 5/11, vom 11.05.2012, S. 77.<br />
23<br />
Trochowski (Vortrag vor <strong>der</strong> EK5/2 am 14.09.2012 [PowerPoint-<br />
Folie]), P-EK2 5/14, vom 14.09.2012 S. 369 ff., Folie 4.<br />
• Der Berechnung werden die <strong>der</strong>zeit geltenden<br />
legislatorischen und administrativen Bedingungen<br />
zugrunde gelegt,<br />
• die Prognosen des Dritten Demografieberichts<br />
(bis 2030) treten tatsächlich ein,<br />
• die Schuldenbremse greift 2020,<br />
• die Son<strong>der</strong>bedarfsergänzungszuweisungen<br />
(Solidarpakt II) enden 2019,<br />
• die Kommunalstrukturen (14 Landkreise und<br />
vier kreisfreie Städte) und <strong>der</strong> Aufgabenbestand<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsträger auf <strong>der</strong> kreislichen<br />
und (gemeinde‐)kommunalen Ebene<br />
bleiben gleich<br />
• und die Ausgestaltung des kommunalen<br />
Finanzausgleichs än<strong>der</strong>t sich nicht.<br />
Zudem berücksichtigt die Berechnung die<br />
zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beauftragung durch die<br />
<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> politisch bereits vereinbarten<br />
Verän<strong>der</strong>ungen beim Vorwegabzug nach<br />
§ 3 Abs. 2 BbgFAG, schreibt die Verbundgrundlagen<br />
mit einer durchschnittlichen jährlichen<br />
Wachstumsrate von 2,6 Prozent p. a. und die<br />
durchschnittlichen Steuerkraftmesszahlen <strong>der</strong><br />
Ausgleichsjahre 2011 bis 2013 und ebenso<br />
die Umlagesätze (gem. § 12 BbgFAG auf <strong>der</strong><br />
Grundlage des Durchschnittsumlagesatzes<br />
2010 – 2012) fort, beachtet eine zwischen den<br />
Landkreisen und kreisfreien Städten (deutlicher<br />
als <strong>der</strong> Demografiebericht) differenzierenden<br />
sog. Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamtes<br />
für Bauen und Verkehr (für die Jahre<br />
2016 bis 2018) und bezieht für die Schülerprognose<br />
eine Schülermodellrechnung 2012 des<br />
Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit<br />
ein.<br />
Auf den Punkt gebracht lautet das Ergebnis<br />
<strong>der</strong> Projektionsberechnung (für 2020): Das<br />
unterstellte Wachstum <strong>der</strong> Verbundgrundlagen<br />
i. H. v. 2,6 Prozent p. a. sowie <strong>der</strong> Wegfall des<br />
Vorwegabzugs gem. § 3 Abs. 2 BbgFAG können<br />
den Wegfall <strong>der</strong> SoBEZ nach § 11 Abs. 3 und<br />
3a nicht kompensieren; die Finanzausgleichsmasse<br />
sinkt gegenüber 2012 um ca. 14 Prozent.<br />
367 von 419 Gemeinden erhalten in <strong>der</strong> Projektionsrechnung<br />
2020 geringere Schlüssel-<br />
Bericht 19