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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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zunehmend. 21 Junkernheinrich hat im Rahmen<br />

seiner Begutachtung <strong>der</strong> kommunalen Finanzausgleichsmechanismen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e unter<br />

Beachtung des Gebotes <strong>der</strong> aufgaben- und<br />

bedarfsabhängigen verteilungssymmetrischen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Landes- und Kommunalfinanzen)<br />

– exemplarisch für das Jahr 2011 – einen<br />

Anpassungsbedarf in Höhe von ca. 84 Mio.<br />

Euro zugunsten <strong>der</strong> Kommunen berechnet. Die<br />

gutachterliche Methodik ist allerdings im Einzelnen<br />

heftig umstritten. 22<br />

b) Die künftigen finanziellen Rahmenbedingungen<br />

für eine Verwaltungsstrukturreform<br />

Da Brandenburg und die brandenburgischen<br />

Kommunen in ein (in Teilen streitbefangenes)<br />

Steuerverbundsystem eingebettet sind, das<br />

wie<strong>der</strong>um durch Entwicklungen mindestens im<br />

europäischen Maßstab nachhaltig beeinflusst<br />

wird und mit Blick auf die Unsicherheiten über<br />

die Höhe <strong>der</strong> Refinanzierungskosten öffentlicher<br />

Haushalte (bereits geringe Zinsschwankungen<br />

haben enorme Auswirkungen), sind bereits die<br />

Eckdaten für die künftige Finanzentwicklung<br />

nicht mit größerer Gewissheit prognostizierbar.<br />

Gleichwohl hat das brandenburgische Ministerium<br />

<strong>der</strong> Finanzen im Auftrag <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

auf <strong>der</strong> Grundlage des Haushaltsplanentwurfs<br />

2013 / 2014, <strong>der</strong> Finanzplanung 2012<br />

bis 2016 (ab 2017 Fortschreibung mit linearem<br />

Prozentsatz /-varianten) und u. a. <strong>der</strong> folgenden<br />

Grundannahmen – auftragsgemäß nach dem<br />

Motto: „Was passiert, wenn nichts passiert?“<br />

– eine Projektionsrechnung für das Jahr 2020<br />

durchgeführt: 23<br />

21<br />

Junkernheinrich, P-EK2 5/5, vom 28.10.2011, S. 20 ff.<br />

22<br />

Junkernheinrich / Boettcher / Holler / Brand (2012): Finanzausgleichsdotation<br />

und Sozialausgaben. Finanzwissenschaftliches<br />

Gutachten Finanzwissenschaftliches Gutachten zur<br />

Fortschreibung des Kommunalen Finanzausgleichs in Brandenburg.<br />

Hg. v. Forschungsgesellschaft für Raumfinanzpolitik<br />

mbH. Ministeriums <strong>der</strong> Finanzen des Landes Brandenburg.<br />

Bottrop. Es besteht Streit hinsichtlich <strong>der</strong> Frage, ob <strong>der</strong><br />

Begutachtung zutreffende Grundannahmen zugrunde gelegt<br />

wurden. Bei <strong>der</strong> Berechnung des Anpassungsbedarfs wurden<br />

z. B. die Zinsbelastungen von Land und Kommunen nicht<br />

berücksichtigt. Bei entsprechen<strong>der</strong> Anrechnung ergibt sich für<br />

das Jahr 2011 ein Anpassungsbedarf von ca. 160 Mio. Euro<br />

zugunsten des Landes. Siehe hierzu die Stellungnahmen von<br />

Trochowski und Färber, P-EK2 5/11, vom 11.05.2012, S. 77.<br />

23<br />

Trochowski (Vortrag vor <strong>der</strong> EK5/2 am 14.09.2012 [PowerPoint-<br />

Folie]), P-EK2 5/14, vom 14.09.2012 S. 369 ff., Folie 4.<br />

• Der Berechnung werden die <strong>der</strong>zeit geltenden<br />

legislatorischen und administrativen Bedingungen<br />

zugrunde gelegt,<br />

• die Prognosen des Dritten Demografieberichts<br />

(bis 2030) treten tatsächlich ein,<br />

• die Schuldenbremse greift 2020,<br />

• die Son<strong>der</strong>bedarfsergänzungszuweisungen<br />

(Solidarpakt II) enden 2019,<br />

• die Kommunalstrukturen (14 Landkreise und<br />

vier kreisfreie Städte) und <strong>der</strong> Aufgabenbestand<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsträger auf <strong>der</strong> kreislichen<br />

und (gemeinde‐)kommunalen Ebene<br />

bleiben gleich<br />

• und die Ausgestaltung des kommunalen<br />

Finanzausgleichs än<strong>der</strong>t sich nicht.<br />

Zudem berücksichtigt die Berechnung die<br />

zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Beauftragung durch die<br />

<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> politisch bereits vereinbarten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen beim Vorwegabzug nach<br />

§ 3 Abs. 2 BbgFAG, schreibt die Verbundgrundlagen<br />

mit einer durchschnittlichen jährlichen<br />

Wachstumsrate von 2,6 Prozent p. a. und die<br />

durchschnittlichen Steuerkraftmesszahlen <strong>der</strong><br />

Ausgleichsjahre 2011 bis 2013 und ebenso<br />

die Umlagesätze (gem. § 12 BbgFAG auf <strong>der</strong><br />

Grundlage des Durchschnittsumlagesatzes<br />

2010 – 2012) fort, beachtet eine zwischen den<br />

Landkreisen und kreisfreien Städten (deutlicher<br />

als <strong>der</strong> Demografiebericht) differenzierenden<br />

sog. Bevölkerungsvorausschätzung des Landesamtes<br />

für Bauen und Verkehr (für die Jahre<br />

2016 bis 2018) und bezieht für die Schülerprognose<br />

eine Schülermodellrechnung 2012 des<br />

Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport mit<br />

ein.<br />

Auf den Punkt gebracht lautet das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> Projektionsberechnung (für 2020): Das<br />

unterstellte Wachstum <strong>der</strong> Verbundgrundlagen<br />

i. H. v. 2,6 Prozent p. a. sowie <strong>der</strong> Wegfall des<br />

Vorwegabzugs gem. § 3 Abs. 2 BbgFAG können<br />

den Wegfall <strong>der</strong> SoBEZ nach § 11 Abs. 3 und<br />

3a nicht kompensieren; die Finanzausgleichsmasse<br />

sinkt gegenüber 2012 um ca. 14 Prozent.<br />

367 von 419 Gemeinden erhalten in <strong>der</strong> Projektionsrechnung<br />

2020 geringere Schlüssel-<br />

Bericht 19

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