27.04.2014 Aufrufe

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtsgemeinde<br />

Amtsgemeindeangehörige<br />

(Orts‐)Gemeinde<br />

– Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung – pflichtige* Selbstverwaltungsaufgaben<br />

– pflichtige* Selbstverwaltungsaufgaben – freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben<br />

*Zuweisung des Gesetzgebers nach dem Grad <strong>der</strong> „Überörtlichkeit“<br />

Abbildung 2: Aufgabenverteilung zwischen Amtsgemeinde und amtsgemeindeangehöriger Gemeinde<br />

VI. Konzeption und gesetzgeberische<br />

Vorgehensweise zur<br />

Entwicklung <strong>der</strong> brandenburgischen<br />

Amtsgemeinde<br />

Für den brandenburgischen Gesetzgeber bieten<br />

sich prinzipiell drei Entwicklungsperspektiven<br />

mit spezifischen Anfor<strong>der</strong>ungen und Folgewirkungen:<br />

Erstens <strong>der</strong> Erhalt und ggf. die Vergrößerung<br />

(Einwohnerzahl) <strong>der</strong> Ämter als Bundkörperschaften,<br />

möglicherweise unter Zuordnung<br />

einzelner, bislang amtsfreier Gemeinden;<br />

zweitens die Ergänzung <strong>der</strong> brandenburgischen<br />

Kommunalverfassung durch eine zweite Gemeindeverbandsebene,<br />

die „Brandenburgische<br />

Amtsgemeinde“ (unter Einbeziehung auch <strong>der</strong><br />

Überlegungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> 2/1<br />

des Brandenburgischen <strong>Landtag</strong>es), möglicherweise<br />

mit <strong>der</strong> Zielsetzung, dass sich alle<br />

bestehenden Ämter zu Gemeindeverbänden<br />

entwickeln; drittens die hier vorgeschlagene<br />

– „einaktige“ – qualitative Fortentwicklung <strong>der</strong><br />

Ämter zu Amtsgemeinden (die verfassungsrechtlich<br />

wohl als weitere gemeindeverbandliche<br />

Ebene zu qualifizieren sein wird) auf gesetzlicher<br />

Grundlage (nach dem im Nachbarland<br />

Sachsen-Anhalt praktizierten Muster).<br />

Einen sachlichen Ausgangspunkt für die<br />

Schaffung einer weiteren Gemeindeverbandsebene<br />

bildet <strong>der</strong> infolge zahlreicher freiwilliger<br />

Aufgabenübertragungen durch amtsangehörige<br />

Gemeinden (überwiegend bereits in den<br />

neunziger Jahren) unübersichtliche Bestand an<br />

Entscheidungskompetenzen <strong>der</strong> bestehenden<br />

Ämter in Selbstverwaltungsangelegenheiten <strong>der</strong><br />

amtsangehörigen Gemeinden, <strong>der</strong> unter demokratietheoretischen<br />

Gesichtspunkten Anlass<br />

zur Sorge bereitet. Die in großer Zahl erfolgte<br />

freiwillige Verlagerung von Selbstverwaltungs-<br />

befugnissen auf schleswig-holsteinische Ämter<br />

hat das Verfassungsgericht Schleswig-Holstein<br />

zur Feststellung <strong>der</strong> Verfassungswidrigkeit <strong>der</strong><br />

schleswig-holsteinischen Amtsordnung veranlasst.<br />

112<br />

Die gesetzliche o<strong>der</strong> zumindest vom Gesetzgeber<br />

veranlasste Rückübertragung <strong>der</strong><br />

freiwillig von amtsangehörigen Gemeinden auf<br />

das Amt verlagerten Aufgaben ist aus Sicht<br />

<strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> bereits deshalb kein<br />

zukunftsgerichteter Lösungsansatz, weil er im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu Teilen <strong>der</strong> bereits im Jahr 2001<br />

durchgeführten Gemeindestrukturreform und<br />

auch <strong>der</strong> gemeindlich autonom getroffenen<br />

Entscheidungen über (freiwillige) Aufgabenverlagerungen<br />

stünde.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> in diesem Kontext vom<br />

Ministerium des Innern beauftragten gutachterlichen<br />

Untersuchung hat Trute zur Lösung des<br />

Problems einen Mix aus Erhalt des brandenburgischen<br />

Amtes, Aufgabenrückübertragungen<br />

und Schaffung einer brandenburgischen Verbandsgemeinde<br />

vorgeschlagen. Wörtlich heißt<br />

es in <strong>der</strong> Zusammenfassung des Gutachtens:<br />

„Neben <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Regelungsstrukturen<br />

des Amtes ist auch ein<br />

neues Modell denkbar: Zum einen kann<br />

die Rückübertragung von Aufgaben, die<br />

dem Amt übertragen worden sind, davon<br />

abhängig gemacht werden, dass mehrere<br />

Gemeinden sich zu einer Einheitsgemeinde<br />

zusammenschließen. So können<br />

insbeson<strong>der</strong>e inhomogene Ämter sich<br />

weiterentwickeln und die Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Gemeinden gesteigert werden.<br />

Darüber hinaus sollte ein Zugriffsrecht<br />

112<br />

LVerfG SH, LVerfG 1/09, U. v. 26.02.2010, DÖV 2010, 486; siehe<br />

zur Frage <strong>der</strong> Übertragbarkeit des Urteils auf Brandenburg<br />

Trute, ebd.<br />

62 Bericht

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!