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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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5. Teil: Kreisfreie Städte<br />

I. Ausgangslage<br />

Mit In-Kraft-Treten des Kreisneuglie<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />

vom 24. Dezember 1992 entstanden im<br />

Land Brandenburg aus vormals 38 Kreisen und<br />

sechs kreisfreien Städten 14 Landkreise und<br />

vier kreisfreie Städte. Während <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

die Städte Eisenhüttenstadt und Schwedt<br />

(O<strong>der</strong>) als kreisangehörige Gemeinden den<br />

neuen Landkreisen O<strong>der</strong>-Spree und Uckermark<br />

zuordnete 146 , blieben die vier größten Städte<br />

des Landes, Brandenburg an <strong>der</strong> Havel, Cottbus,<br />

Frankfurt (O<strong>der</strong>) sowie die Landeshauptstadt<br />

Potsdam (§ 9 Abs. 3 BbgKVerf) kreisfrei.<br />

Insofern nehmen sie neben gemeindlichen auch<br />

kreisliche Aufgaben wahr (vgl. § 1 Abs. 2 BbgK-<br />

Verf).<br />

Die Grundentscheidung für einen zweistufigen<br />

Verwaltungsaufbau unter Verzicht auf eine<br />

staatliche Mittelinstanz hat zur Folge, dass die<br />

kreisfreien Städte unmittelbar <strong>der</strong> Rechtsaufsicht<br />

des Ministeriums des Innern unterliegen<br />

(§ 110 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf). Die Oberbürgermeisterinnen<br />

/ Oberbürgermeister sind nicht<br />

nur Hauptverwaltungsbeamte ihrer kreisfreien<br />

Stadt, son<strong>der</strong>n innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches<br />

zugleich allgemeine untere Landesbehörde<br />

(§ 11 Abs. 2 LOG).<br />

Nach dem Landesentwicklungsplan Berlin-<br />

Brandenburg (LEP B-B) kommt allen vier Städten<br />

– als den größten im Land Brandenburg –<br />

eine beson<strong>der</strong>e oberzentrale Funktion zu. Nach<br />

Ziffer 2.8 LEP B-B sollen in den Oberzentren<br />

146<br />

Zur Einkreisung <strong>der</strong> Städte Eisenhüttenstadt und Schwedt<br />

(O<strong>der</strong>) siehe auch Kapitel B.1.III.2.<br />

„hochwertige Raumfunktionen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge<br />

mit überregionaler Bedeutung konzentriert<br />

werden. Diese sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />

• Wirtschafts- und Siedlungsfunktionen,<br />

• Einzelhandelsfunktionen,<br />

• Kultur- und Freizeitfunktionen,<br />

• Verwaltungsfunktionen,<br />

• Bildungs-, Wissenschafts-, Gesundheits-,<br />

soziale Versorgungsfunktionen sowie<br />

• Großräumige Verkehrsknotenfunktionen.“<br />

II. Problem<br />

Bevölkerungsstand 147 und Bevölkerungsentwicklung<br />

in den kreisfreien Städten ergeben<br />

kein einheitliches Bild (Abbildung 5).<br />

Während in <strong>der</strong> zur Metropolregion gehörenden<br />

Landeshauptstadt Potsdam eine über<br />

Jahre hinweg positive Bevölkerungsentwicklung<br />

zu konstatieren ist, weisen die übrigen kreisfreien<br />

Städte, allesamt gelegen im weiteren<br />

Metropolenraum, infolge des demografischen<br />

Wandels negative Bevölkerungssalden auf. Dies<br />

wird dazu führen, dass die Städte Brandenburg<br />

an <strong>der</strong> Havel, Cottbus und Frankfurt (O<strong>der</strong>) im<br />

Jahre 2030 nur noch über deutlich weniger Einwohner<br />

als Potsdam verfügen werden.<br />

147<br />

Im Län<strong>der</strong>vergleich reicht das Spektrum <strong>der</strong> kreisfreien Städte<br />

von Zweibrücken (mit 34.161 EW kleinste kreisfreie Stadt<br />

Deutschlands) bis München (<strong>der</strong> mit über 1,3 Mio. EW größten<br />

kreisfreien Stadt Deutschlands). Vgl. Übersicht zu kreisfreien<br />

Städte und Städten mit Son<strong>der</strong>status in Deutschland, in:<br />

P-EK2 5/19 vom 15.03.2013, Anlage 11.<br />

Bericht 81

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