Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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5. Teil: Kreisfreie Städte<br />
I. Ausgangslage<br />
Mit In-Kraft-Treten des Kreisneuglie<strong>der</strong>ungsgesetzes<br />
vom 24. Dezember 1992 entstanden im<br />
Land Brandenburg aus vormals 38 Kreisen und<br />
sechs kreisfreien Städten 14 Landkreise und<br />
vier kreisfreie Städte. Während <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
die Städte Eisenhüttenstadt und Schwedt<br />
(O<strong>der</strong>) als kreisangehörige Gemeinden den<br />
neuen Landkreisen O<strong>der</strong>-Spree und Uckermark<br />
zuordnete 146 , blieben die vier größten Städte<br />
des Landes, Brandenburg an <strong>der</strong> Havel, Cottbus,<br />
Frankfurt (O<strong>der</strong>) sowie die Landeshauptstadt<br />
Potsdam (§ 9 Abs. 3 BbgKVerf) kreisfrei.<br />
Insofern nehmen sie neben gemeindlichen auch<br />
kreisliche Aufgaben wahr (vgl. § 1 Abs. 2 BbgK-<br />
Verf).<br />
Die Grundentscheidung für einen zweistufigen<br />
Verwaltungsaufbau unter Verzicht auf eine<br />
staatliche Mittelinstanz hat zur Folge, dass die<br />
kreisfreien Städte unmittelbar <strong>der</strong> Rechtsaufsicht<br />
des Ministeriums des Innern unterliegen<br />
(§ 110 Abs. 2 Satz 1 BbgKVerf). Die Oberbürgermeisterinnen<br />
/ Oberbürgermeister sind nicht<br />
nur Hauptverwaltungsbeamte ihrer kreisfreien<br />
Stadt, son<strong>der</strong>n innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches<br />
zugleich allgemeine untere Landesbehörde<br />
(§ 11 Abs. 2 LOG).<br />
Nach dem Landesentwicklungsplan Berlin-<br />
Brandenburg (LEP B-B) kommt allen vier Städten<br />
– als den größten im Land Brandenburg –<br />
eine beson<strong>der</strong>e oberzentrale Funktion zu. Nach<br />
Ziffer 2.8 LEP B-B sollen in den Oberzentren<br />
146<br />
Zur Einkreisung <strong>der</strong> Städte Eisenhüttenstadt und Schwedt<br />
(O<strong>der</strong>) siehe auch Kapitel B.1.III.2.<br />
„hochwertige Raumfunktionen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge<br />
mit überregionaler Bedeutung konzentriert<br />
werden. Diese sind insbeson<strong>der</strong>e:<br />
• Wirtschafts- und Siedlungsfunktionen,<br />
• Einzelhandelsfunktionen,<br />
• Kultur- und Freizeitfunktionen,<br />
• Verwaltungsfunktionen,<br />
• Bildungs-, Wissenschafts-, Gesundheits-,<br />
soziale Versorgungsfunktionen sowie<br />
• Großräumige Verkehrsknotenfunktionen.“<br />
II. Problem<br />
Bevölkerungsstand 147 und Bevölkerungsentwicklung<br />
in den kreisfreien Städten ergeben<br />
kein einheitliches Bild (Abbildung 5).<br />
Während in <strong>der</strong> zur Metropolregion gehörenden<br />
Landeshauptstadt Potsdam eine über<br />
Jahre hinweg positive Bevölkerungsentwicklung<br />
zu konstatieren ist, weisen die übrigen kreisfreien<br />
Städte, allesamt gelegen im weiteren<br />
Metropolenraum, infolge des demografischen<br />
Wandels negative Bevölkerungssalden auf. Dies<br />
wird dazu führen, dass die Städte Brandenburg<br />
an <strong>der</strong> Havel, Cottbus und Frankfurt (O<strong>der</strong>) im<br />
Jahre 2030 nur noch über deutlich weniger Einwohner<br />
als Potsdam verfügen werden.<br />
147<br />
Im Län<strong>der</strong>vergleich reicht das Spektrum <strong>der</strong> kreisfreien Städte<br />
von Zweibrücken (mit 34.161 EW kleinste kreisfreie Stadt<br />
Deutschlands) bis München (<strong>der</strong> mit über 1,3 Mio. EW größten<br />
kreisfreien Stadt Deutschlands). Vgl. Übersicht zu kreisfreien<br />
Städte und Städten mit Son<strong>der</strong>status in Deutschland, in:<br />
P-EK2 5/19 vom 15.03.2013, Anlage 11.<br />
Bericht 81