Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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• die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg.<br />
Als zentrale Folge einer Aufgabenübertragung<br />
ist vor allem das strikte Konnexitätsprinzip<br />
zu berücksichtigen, welches in Art. 97 Abs. 2<br />
Satz 2 und 3 <strong>der</strong> brandenburgischen Landesverfassung<br />
verankert ist. Es muss ein Mehrbedarfsausgleich<br />
stattfinden.<br />
Anhand <strong>der</strong> brandenburgischen Forstverwaltung<br />
hat das Ministerium des Innern beispielhaft<br />
aufgezeigt, welche Folgen bei einer Kommunalisierung<br />
von Aufgaben eintreten und welcher<br />
rechtliche Umgestaltungsbedarf gesehen wird.<br />
Die Finanzierungspflicht des Landes gilt<br />
in dem Umfang, wie Mehrbedarfe – sowohl<br />
laufende als auch einmalige Ausgaben (Transformationskosten)<br />
in den Bereichen Personal<br />
und Infrastruktur (bewegliches und unbewegliches<br />
Vermögen) – durch die Aufgabenübertragung<br />
entstehen. Die Höhe <strong>der</strong> Mehrbedarfe<br />
ist anhand einer Prognoseentscheidung zu<br />
ermitteln, die in späteren Jahren anhand von<br />
Erfahrungen zu überprüfen ist. Da Aufgaben<br />
einem permanenten Wandel vor allem in qualitativer<br />
und quantitativer Hinsicht unterliegen<br />
(Aufgabeninhalte, fachliche Schwerpunkte und<br />
Standards än<strong>der</strong>n sich ebenso wie Aufgabenumfänge,<br />
Fallzahlen, die Wahrnehmungstiefe<br />
und die Prioritätensetzung) und sich relevante<br />
Rahmenbedingungen verän<strong>der</strong>n, ist <strong>der</strong> Bedarf<br />
nicht statisch. Ausdruck <strong>der</strong> sich verän<strong>der</strong>nden<br />
Aufgaben und Rahmenbedingungen ist auch<br />
die fortgeschriebene Personalbedarfsplanung<br />
<strong>der</strong> Landesregierung. Die aktuell für alle Organisationseinheiten<br />
und Aufgabenfel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Landesverwaltung für das Jahr 2018 fixierten<br />
Stellenkapazitäten können als Indiz für die<br />
Entwicklung <strong>der</strong> künftig notwendigen Ressourcen<br />
zur angemessenen Aufgabenerledigung<br />
herangezogen werden. Für die konkrete<br />
Ermittlung <strong>der</strong> den Kommunen im Falle einer<br />
Aufgabenübertragung zu erstattenden Aufwendungen<br />
muss eine exakte Abgrenzung <strong>der</strong> zu<br />
übertragenden Aufgaben mit einer auf einen<br />
angemessenen Bedarf abstellenden Ressourcenplanung<br />
(Personal und Betriebsmittel) unter<br />
Berücksichtigung des Übertragungszeitpunktes<br />
erfolgen. Die von <strong>der</strong> Arbeitsgruppe Aufgabenerfassung<br />
<strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> bei den<br />
Ressorts erfragten Personalumfänge, Sachmittel<br />
und Liegenschaftsbestände können insoweit<br />
lediglich als eine grobe Ressourcenerfassung<br />
im Jahr 2011 betrachtet werden.<br />
Wie <strong>der</strong> Mehrbedarf gedeckt wird, gibt <strong>der</strong><br />
Wortlaut von Art. 97 Abs. 3 Satz 3 LV nicht vor.<br />
Es ist we<strong>der</strong> bestimmt, dass nur Geld zu zahlen<br />
ist, noch beschreibt die Verfassung, inwieweit<br />
auch durch Sachwerte ein Mehrbelastungsausgleich<br />
geschaffen werden kann. § 5 FRGGBbg<br />
sieht die unentgeltliche Überlassung des beweglichen<br />
und unbeweglichen Vermögens, das<br />
für die Aufgabenerledigung eingesetzt wurde,<br />
anlässlich <strong>der</strong> Übertragung von Pflichtaufgaben<br />
zur Erfüllung nach Weisung vor. Gehen Aufgaben<br />
des Landes als Pflichtaufgaben zur Erfüllung<br />
nach Weisung vollständig o<strong>der</strong> teilweise<br />
auf Landkreise und kreisfreie Städte über,<br />
werden die Arbeitnehmer, die diese Aufgaben<br />
bisher wahrgenommen haben, nach Maßgabe<br />
des § 4 FRGGBbg in <strong>der</strong>en Dienst übernommen<br />
(§ 4 Abs. 1 Satz 1 FRGGBbg). Diese Vorschrift<br />
stellt einen gesetzlich geregelten Übergang von<br />
Arbeitsverhältnissen dar. Für Beamte ist ein<br />
gesetzlicher Übergang möglich.<br />
Gerade <strong>der</strong> Übergang von Beschäftigungsverhältnissen<br />
sieht die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> als<br />
einen für die Umsetzung von Funktionalreformen<br />
wichtigen Aspekt an. Jede Organisationsverän<strong>der</strong>ung<br />
und Aufgabenverlagerung schafft<br />
bei den Betroffenen Unsicherheiten, selbst<br />
wenn die Verän<strong>der</strong>ungen auch Chancen und<br />
Möglichkeiten bieten.<br />
Konkret spiegeln die Unsicherheiten die<br />
regelmäßigen Interessenlagen <strong>der</strong> Beteiligten<br />
wi<strong>der</strong>:<br />
• Die Beschäftigten streben einen möglichst<br />
ortsnahen und einkommenserhaltenden Einsatz<br />
im bisherigen Fachbereich an.<br />
• Die abgebenden Dienststellen möchten regelmäßig<br />
„ihre guten Leute halten“.<br />
• Die aufnehmenden Dienststellen präferieren<br />
häufig eher „Einstellungsmöglichkeiten für<br />
junge Nachwuchskräfte“ als die Übernahme<br />
des vorhandenen Personals.<br />
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