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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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2. Teil: Wahrnehmung öffent licher Aufgaben in Brandenburg<br />

Verwaltungen nehmen öffentliche Aufgaben<br />

wahr. Wer über neue Verwaltungsstrukturen<br />

diskutiert, muss sich deshalb vor allem und<br />

vorrangig Gedanken darüber machen, wer<br />

künftig welche Aufgaben auf welcher Ebene wie<br />

wahrnehmen soll. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat<br />

sich dementsprechend intensiv mit den Aufgabenbeständen<br />

des Landes und <strong>der</strong> Kommunen<br />

und den aktuellen formalen Organisationsstrukturen<br />

beschäftigt. Zahlreiche Sachverständige<br />

wurden hierzu angehört.<br />

Aufgaben sind die wichtigste Legitimationsquelle<br />

für Verwaltungen und ihre Strukturen.<br />

Die Bürgerinnen und Bürger im Land erwarten<br />

ebenso wie Wirtschaftsunternehmen, dass Verwaltungen<br />

ihre Leistungen bürgernah, effizient<br />

und effektiv erbringen. Alle Diskussionen in <strong>der</strong><br />

<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> zur Aufgabenzuordnung<br />

orientierten sich an diesen Zielstellungen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> wird<br />

eine Aufgabe bürgernah erledigt, wenn sie<br />

für die Adressaten zeitnah und ohne größere<br />

Probleme erbracht werden kann. Bürgernähe<br />

ist differenziert zu betrachten, weil nicht jede<br />

Verwaltungsleistung für jede Bürgerin und jeden<br />

Bürger o<strong>der</strong> für jedes Wirtschaftsunternehmen<br />

relevant ist. Manche Verwaltungsleistungen<br />

können auch zentral erbracht werden, weil den<br />

Adressaten – z. B. Wirtschaftsunternehmen –<br />

durchaus längere Wege zur Verwaltung zuzumuten<br />

sind. Zudem ist immer mit zu bedenken,<br />

dass viele Verwaltungsleistungen auch über<br />

das Internet o<strong>der</strong> telefonisch erbracht werden<br />

können. Dies gilt zum Beispiel für Auskünfte<br />

und Informationen.<br />

Die Zielstellung, Verwaltungsleistungen<br />

möglichst bürgernah zu erbringen, korrespondiert<br />

mit dem Ziel, Verwaltungsleistungen<br />

möglichst effektiv auszugestalten. Effektivität<br />

ist gegeben, wenn die Verwaltungsleistungen<br />

die beabsichtigen Ziele <strong>der</strong> Aufgabenerledigung<br />

möglichst optimal realisieren. Verwaltungsleistungen<br />

sind kein Selbstzweck.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Fülle öffentlicher Leistungen ist<br />

es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ausgeschlossen,<br />

die Effektivität nach nur einem<br />

Prinzip zu beurteilen. Für jede Aufgabe muss<br />

geson<strong>der</strong>t betrachtet werden, wann, wie und<br />

wo ihre Erledigung beson<strong>der</strong>s effektiv wirken<br />

kann.<br />

Schließlich bildet die Effizienz eine Zielstellung,<br />

die in gewisser Weise die Realisierung<br />

des Ziels einer bürgernahen und effektiven<br />

Verwaltung begrenzt. Nicht jede Bürgernähe<br />

ist finanzierbar. Nicht jede effektive<br />

Leistungserbringung kann aus öffentlichen<br />

Mitteln getragen werden. Was aber immer<br />

erreicht werden kann, ist die Sicherstellung<br />

eines möglichst wirtschaftlichen Einsatzes<br />

<strong>der</strong> begrenzten Ressourcen. Dies ist in zwei<br />

Varianten möglich: entwe<strong>der</strong> sind mit einem<br />

begrenzten Budget möglichst viele Leistungen<br />

zu erbringen o<strong>der</strong> es wird angestrebt, einen<br />

bestimmten Leistungsumfang mit möglichst<br />

geringem Ressourceneinsatz zu verwirklichen.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat bei ihren Prüfungen<br />

festgestellt, dass die Verwaltungen oftmals<br />

selbst nicht genau wissen bzw. entschieden<br />

haben, welches <strong>der</strong> beiden Prinzipien für ihren<br />

Bereich gilt.<br />

Bericht 29

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