Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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2. Teil: Wahrnehmung öffent licher Aufgaben in Brandenburg<br />
Verwaltungen nehmen öffentliche Aufgaben<br />
wahr. Wer über neue Verwaltungsstrukturen<br />
diskutiert, muss sich deshalb vor allem und<br />
vorrangig Gedanken darüber machen, wer<br />
künftig welche Aufgaben auf welcher Ebene wie<br />
wahrnehmen soll. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat<br />
sich dementsprechend intensiv mit den Aufgabenbeständen<br />
des Landes und <strong>der</strong> Kommunen<br />
und den aktuellen formalen Organisationsstrukturen<br />
beschäftigt. Zahlreiche Sachverständige<br />
wurden hierzu angehört.<br />
Aufgaben sind die wichtigste Legitimationsquelle<br />
für Verwaltungen und ihre Strukturen.<br />
Die Bürgerinnen und Bürger im Land erwarten<br />
ebenso wie Wirtschaftsunternehmen, dass Verwaltungen<br />
ihre Leistungen bürgernah, effizient<br />
und effektiv erbringen. Alle Diskussionen in <strong>der</strong><br />
<strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> zur Aufgabenzuordnung<br />
orientierten sich an diesen Zielstellungen.<br />
Aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> wird<br />
eine Aufgabe bürgernah erledigt, wenn sie<br />
für die Adressaten zeitnah und ohne größere<br />
Probleme erbracht werden kann. Bürgernähe<br />
ist differenziert zu betrachten, weil nicht jede<br />
Verwaltungsleistung für jede Bürgerin und jeden<br />
Bürger o<strong>der</strong> für jedes Wirtschaftsunternehmen<br />
relevant ist. Manche Verwaltungsleistungen<br />
können auch zentral erbracht werden, weil den<br />
Adressaten – z. B. Wirtschaftsunternehmen –<br />
durchaus längere Wege zur Verwaltung zuzumuten<br />
sind. Zudem ist immer mit zu bedenken,<br />
dass viele Verwaltungsleistungen auch über<br />
das Internet o<strong>der</strong> telefonisch erbracht werden<br />
können. Dies gilt zum Beispiel für Auskünfte<br />
und Informationen.<br />
Die Zielstellung, Verwaltungsleistungen<br />
möglichst bürgernah zu erbringen, korrespondiert<br />
mit dem Ziel, Verwaltungsleistungen<br />
möglichst effektiv auszugestalten. Effektivität<br />
ist gegeben, wenn die Verwaltungsleistungen<br />
die beabsichtigen Ziele <strong>der</strong> Aufgabenerledigung<br />
möglichst optimal realisieren. Verwaltungsleistungen<br />
sind kein Selbstzweck.<br />
Angesichts <strong>der</strong> Fülle öffentlicher Leistungen ist<br />
es aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ausgeschlossen,<br />
die Effektivität nach nur einem<br />
Prinzip zu beurteilen. Für jede Aufgabe muss<br />
geson<strong>der</strong>t betrachtet werden, wann, wie und<br />
wo ihre Erledigung beson<strong>der</strong>s effektiv wirken<br />
kann.<br />
Schließlich bildet die Effizienz eine Zielstellung,<br />
die in gewisser Weise die Realisierung<br />
des Ziels einer bürgernahen und effektiven<br />
Verwaltung begrenzt. Nicht jede Bürgernähe<br />
ist finanzierbar. Nicht jede effektive<br />
Leistungserbringung kann aus öffentlichen<br />
Mitteln getragen werden. Was aber immer<br />
erreicht werden kann, ist die Sicherstellung<br />
eines möglichst wirtschaftlichen Einsatzes<br />
<strong>der</strong> begrenzten Ressourcen. Dies ist in zwei<br />
Varianten möglich: entwe<strong>der</strong> sind mit einem<br />
begrenzten Budget möglichst viele Leistungen<br />
zu erbringen o<strong>der</strong> es wird angestrebt, einen<br />
bestimmten Leistungsumfang mit möglichst<br />
geringem Ressourceneinsatz zu verwirklichen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat bei ihren Prüfungen<br />
festgestellt, dass die Verwaltungen oftmals<br />
selbst nicht genau wissen bzw. entschieden<br />
haben, welches <strong>der</strong> beiden Prinzipien für ihren<br />
Bereich gilt.<br />
Bericht 29