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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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ist, dass ein Standar<strong>der</strong>probungsgesetz vom<br />

<strong>Landtag</strong> verabschiedet wurde, dessen Relevanz<br />

für die Einschätzung <strong>der</strong> Möglichkeiten für<br />

interkommunale Aufgabenübertragungen auch<br />

für die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> von erheblicher<br />

Bedeutung war.<br />

Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierung in <strong>der</strong> laufenden<br />

fünften Legislaturperiode meint insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Umsetzung <strong>der</strong> von dem Ministerpräsidenten<br />

und seinem Stellvertreter im November<br />

2011 vorgestellten Liste von 33 Mo<strong>der</strong>nisierungsvorhaben,<br />

die inzwischen (Stand: 31. August<br />

2013) teilweise umgesetzt sind o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en<br />

Umsetzung aktuell vorbereitet wird. Die Mo<strong>der</strong>nisierungsmaßnahmen<br />

erstrecken sich auf<br />

alle Geschäftsbereiche. Darunter befinden sich<br />

unter an<strong>der</strong>em die Überprüfung und Anpassung<br />

<strong>der</strong> Hochschulstrukturen, eine Neuordnung <strong>der</strong><br />

staatlichen Schulaufsicht, <strong>der</strong> Jugendhilfe- und<br />

Jugendschutzverwaltung o<strong>der</strong> weitere Aufgabenbündelungen<br />

bei Querschnittsaufgaben<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Zentralen Bezügestelle<br />

in Cottbus (ZBB). Die bereits im Wesentlichen<br />

abgeschlossene Polizeistrukturreform war<br />

ebenfalls ein Schwerpunktthema <strong>der</strong> laufenden<br />

Legislaturperiode.<br />

2. Personalbestand und Personalbedarfsplanung<br />

Alle Mo<strong>der</strong>nisierungs- und Reformaktivitäten<br />

in <strong>der</strong> brandenburgischen Landesverwaltung<br />

seit Ende 1999 wurden auch immer unter dem<br />

Aspekt betrieben, die Effizienz <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

zu steigern. Dementsprechend<br />

waren alle Landesregierungen seit Beginn <strong>der</strong><br />

dritten Legislaturperiode bestrebt, den Personalbestand<br />

zurückzuführen und an vergleichbare<br />

Personalbestände strukturschwacher<br />

westdeutscher Flächenlän<strong>der</strong> anzugleichen. Die<br />

Landesregierung bedient sich hierzu seit dem 1.<br />

April 2001 <strong>der</strong> Personalbedarfsplanung als dem<br />

politischen Planungsinstrument.<br />

Die Landesverwaltung als großer unmittelbarer<br />

Verwaltungsträger verfügte zum 1. Januar<br />

2013 über 51.500 Vollzeiteinheiten in <strong>der</strong> brandenburgischen<br />

Landesverwaltung, davon rund<br />

48.500 Vollzeitkräfte in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis.<br />

Im Juli 2012 hat die Landes-<br />

regierung ihre Planung bis Ende 2018 fortgeschrieben.<br />

153 Diese Planung zeigt auf, wie viele<br />

Stellen noch ab dem 1. Januar 2019 aus Sicht<br />

<strong>der</strong> Regierung im Haushalt veranschlagt werden<br />

sollen. Im Haushaltsplan 2013 sind noch 48.271<br />

Stellen für die unmittelbare Landesverwaltung<br />

und die Justiz, die aus Landesmitteln finanziert<br />

werden, enthalten. Am 1. Januar 2019 sollen es<br />

nur noch 42.970 Stellen sein. Die Landesregierung<br />

hat darüber hinaus angekündigt, dass sie<br />

bis Ende 2022 eine Zielzahl von 40.000 Stellen<br />

erreichen will.<br />

3. Administrative Zusammenarbeit mit<br />

Berlin und an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n<br />

Die administrative Zusammenarbeit Brandenburgs<br />

mit Berlin ist sehr weit entwickelt und<br />

stets als gemeinsames Anliegen bei<strong>der</strong> Bundeslän<strong>der</strong><br />

zu verstehen. Berlin und Brandenburg<br />

sind bereits jetzt die beiden Län<strong>der</strong>, die in<br />

Deutschland am engsten zusammen arbeiten.<br />

Die administrative Zusammenarbeit besitzt erhebliche<br />

Auswirkungen auf die Gesamtverwaltungsstruktur<br />

in Brandenburg. Denn eine<br />

Aufgabenneuzuordnung in Brandenburg setzt<br />

voraus, dass einerseits immer eine mögliche<br />

administrative Zusammenarbeit mit Berlin mitgedacht<br />

wird; an<strong>der</strong>erseits bereits praktizierte<br />

Zusammenarbeit einer Aufgabenneuzuordnung<br />

in Brandenburg grundsätzlich entgegenstehen<br />

könnte.<br />

II. Grundsätze<br />

und Empfehlungen<br />

1. Grundsätze<br />

All dies spricht dafür, dass auch im Hinblick auf<br />

die Landesfinanzen Handlungsbedarf für eine<br />

umfassende Strukturreform besteht. Es gilt –<br />

wie bereits im Zusammenhang mit <strong>der</strong> anzustrebenden<br />

Aufgabenneuzuordnung skizziert –<br />

Aufgabendoppelungen und ressourcenintensive<br />

Schnittstellen zwischen Verwaltungsträgern<br />

zu vermeiden, den Verwaltungsapparat auf<br />

Landesebene insgesamt zu straffen und die<br />

Möglichkeiten des Einsatzes von Informations-<br />

153<br />

Drucksache 5/5774.<br />

86 Bericht

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