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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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werden. Die Aufgabe Forschungskoordinierung<br />

berücksichtigt, dass die direkte Erbringung von<br />

Forschungsleistungen nicht Aufgabe <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Landesverwaltung ist. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Erarbeitung fachlicher Grundlagen bezogen auf<br />

spezifische Brandenburger Gegebenheiten (u. a.<br />

Bergbaufolgelandschaft; Auswirkungen Klimawandel<br />

auf Forst-, Wasser- und Landwirtschaft)<br />

ist jedoch eine entsprechende Forschungsinitiierung<br />

und -koordinierung notwendig. Die direkten<br />

Forschungsleistungen sollten an Hochschulen<br />

des Landes und externe Einrichtungen (u. a.<br />

Institute) übertragen werden (u. a. Forschungsleistungen<br />

des LFB an die FH Eberswalde). Auch<br />

dabei sollten verstärkt län<strong>der</strong>übergreifende<br />

Lösungen angestrebt werden.<br />

Die Aufgabenkonkretisierung umfasst<br />

alle Arbeitsschritte, die die rechtliche Lösung<br />

eines Einzelfalls betreffen, z. B. den Erlass eines<br />

Verwaltungsaktes. Diese Handlungsstufe sollte<br />

aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> im Rahmen<br />

einer Funktionalreform weitgehend auf die<br />

kommunale Ebene übertragen werden, soweit<br />

Europa- und Bundesrecht o<strong>der</strong> fachliche, ökonomische<br />

und politische Grenzen nicht entgegenstehen.<br />

Dass die Landesverwaltung u. a.<br />

mit den Bereichen Schulwesen, Polizei, Steuer,<br />

Rechtspflege und Strafvollzug auch künftig<br />

noch über sehr große und personalintensive<br />

„Vollzugsbereiche“ verfügen wird, wi<strong>der</strong>spricht<br />

dem vorgenannten Grundsatz nicht.<br />

Auch die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Aufgabe,<br />

de facto die Selbstvornahme, sollte nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> weitgehend<br />

den Kommunen übertragen werden.<br />

2. Grundsatz <strong>der</strong> Subsidiarität<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht einen weiteren<br />

wesentlichen Grundsatz in dem Subsidiaritätsprinzip.<br />

Das bedeutet, Aufgaben sind weitgehend<br />

auf <strong>der</strong> untersten Verwaltungsebene<br />

wahrzunehmen, sprich den Gemeinden. Ist dort<br />

eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung<br />

nicht möglich, ist eine Wahrnehmung auf <strong>der</strong><br />

Kreisebene vorzunehmen. Damit verbunden<br />

ist die Notwendigkeit <strong>der</strong> Schaffung nachhaltig<br />

starker kommunaler Verwaltungsstrukturen bei<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> sich absehbar än<strong>der</strong>nden<br />

demografischen, finanziellen und aufgabenseitigen<br />

Rahmenbedingungen.<br />

Das Subsidiaritätsprinzip und eine möglichst<br />

transparente Aufgabenzuordnung auf die<br />

Verwaltungsebenen bedingt, öffentliche Aufgaben<br />

in ihren Umsetzungsschritten abstrakt zu<br />

definieren.<br />

a) Aufgabenwahrnehmung durch Dritte<br />

Aufgabenwahrnehmungen können nicht nur<br />

durch Verwaltungspersonal erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />

hierzu können auch Dritte eingesetzt werden.<br />

Dieser Grundsatz, <strong>der</strong> Ausdruck des Gewährleistungsstaatsgedankens<br />

und des Prinzips<br />

einer kooperativen Erledigung öffentlicher<br />

Aufgaben ist, gilt grundsätzlich für alle Verwaltungsebenen<br />

und alle Aufgabenbereiche.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die konsequente Anwendung <strong>der</strong><br />

abstrakten Aufgabenstufung zu einer maßgeblichen<br />

Verschiebung von Aufgaben zwischen<br />

den Verwaltungsebenen mit entsprechenden<br />

strukturellen Auswirkungen führt. Für die nachgeordneten<br />

Landesbehörden beispielsweise<br />

empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> bei einer<br />

künftigen Fokussierung auf die Erarbeitung<br />

fachlicher Grundlagen eine stärkere Bündelung<br />

<strong>der</strong> bislang eigenständigen Einrichtungen<br />

ggf. bis hin zu einem „Landesfachamt“ (vgl.<br />

Abschnitt Landesverwaltung, siehe Kapitel<br />

B.6.II.2.c). Auf kommunaler Ebene stellt sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit einer<br />

möglichen Aufhebung des Status <strong>der</strong> Kreisfreiheit<br />

die Frage einer differenzierten Aufgabenzuweisung<br />

an Große kreisfreie Städte. Dies<br />

erscheint politisch durchaus opportun, birgt<br />

jedoch angesichts <strong>der</strong> sich än<strong>der</strong>nden demografischen,<br />

finanziellen und aufgabenseitigen<br />

Rahmenbedingungen auch Risiken.<br />

3. Grundsatz <strong>der</strong> Bürgernähe und Kundenorientierung<br />

Für die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sind bei <strong>der</strong><br />

Frage <strong>der</strong> langfristigen Aufgabenwahrnehmung<br />

die Adressatenperspektive und Kundenorientierung<br />

von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Der<br />

32 Bericht

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