Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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werden. Die Aufgabe Forschungskoordinierung<br />
berücksichtigt, dass die direkte Erbringung von<br />
Forschungsleistungen nicht Aufgabe <strong>der</strong> unmittelbaren<br />
Landesverwaltung ist. Im Rahmen <strong>der</strong><br />
Erarbeitung fachlicher Grundlagen bezogen auf<br />
spezifische Brandenburger Gegebenheiten (u. a.<br />
Bergbaufolgelandschaft; Auswirkungen Klimawandel<br />
auf Forst-, Wasser- und Landwirtschaft)<br />
ist jedoch eine entsprechende Forschungsinitiierung<br />
und -koordinierung notwendig. Die direkten<br />
Forschungsleistungen sollten an Hochschulen<br />
des Landes und externe Einrichtungen (u. a.<br />
Institute) übertragen werden (u. a. Forschungsleistungen<br />
des LFB an die FH Eberswalde). Auch<br />
dabei sollten verstärkt län<strong>der</strong>übergreifende<br />
Lösungen angestrebt werden.<br />
Die Aufgabenkonkretisierung umfasst<br />
alle Arbeitsschritte, die die rechtliche Lösung<br />
eines Einzelfalls betreffen, z. B. den Erlass eines<br />
Verwaltungsaktes. Diese Handlungsstufe sollte<br />
aus Sicht <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> im Rahmen<br />
einer Funktionalreform weitgehend auf die<br />
kommunale Ebene übertragen werden, soweit<br />
Europa- und Bundesrecht o<strong>der</strong> fachliche, ökonomische<br />
und politische Grenzen nicht entgegenstehen.<br />
Dass die Landesverwaltung u. a.<br />
mit den Bereichen Schulwesen, Polizei, Steuer,<br />
Rechtspflege und Strafvollzug auch künftig<br />
noch über sehr große und personalintensive<br />
„Vollzugsbereiche“ verfügen wird, wi<strong>der</strong>spricht<br />
dem vorgenannten Grundsatz nicht.<br />
Auch die praktische Umsetzung <strong>der</strong> Aufgabe,<br />
de facto die Selbstvornahme, sollte nach<br />
Auffassung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> weitgehend<br />
den Kommunen übertragen werden.<br />
2. Grundsatz <strong>der</strong> Subsidiarität<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht einen weiteren<br />
wesentlichen Grundsatz in dem Subsidiaritätsprinzip.<br />
Das bedeutet, Aufgaben sind weitgehend<br />
auf <strong>der</strong> untersten Verwaltungsebene<br />
wahrzunehmen, sprich den Gemeinden. Ist dort<br />
eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung<br />
nicht möglich, ist eine Wahrnehmung auf <strong>der</strong><br />
Kreisebene vorzunehmen. Damit verbunden<br />
ist die Notwendigkeit <strong>der</strong> Schaffung nachhaltig<br />
starker kommunaler Verwaltungsstrukturen bei<br />
Berücksichtigung <strong>der</strong> sich absehbar än<strong>der</strong>nden<br />
demografischen, finanziellen und aufgabenseitigen<br />
Rahmenbedingungen.<br />
Das Subsidiaritätsprinzip und eine möglichst<br />
transparente Aufgabenzuordnung auf die<br />
Verwaltungsebenen bedingt, öffentliche Aufgaben<br />
in ihren Umsetzungsschritten abstrakt zu<br />
definieren.<br />
a) Aufgabenwahrnehmung durch Dritte<br />
Aufgabenwahrnehmungen können nicht nur<br />
durch Verwaltungspersonal erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />
hierzu können auch Dritte eingesetzt werden.<br />
Dieser Grundsatz, <strong>der</strong> Ausdruck des Gewährleistungsstaatsgedankens<br />
und des Prinzips<br />
einer kooperativen Erledigung öffentlicher<br />
Aufgaben ist, gilt grundsätzlich für alle Verwaltungsebenen<br />
und alle Aufgabenbereiche.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ist <strong>der</strong> Auffassung,<br />
dass die konsequente Anwendung <strong>der</strong><br />
abstrakten Aufgabenstufung zu einer maßgeblichen<br />
Verschiebung von Aufgaben zwischen<br />
den Verwaltungsebenen mit entsprechenden<br />
strukturellen Auswirkungen führt. Für die nachgeordneten<br />
Landesbehörden beispielsweise<br />
empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> bei einer<br />
künftigen Fokussierung auf die Erarbeitung<br />
fachlicher Grundlagen eine stärkere Bündelung<br />
<strong>der</strong> bislang eigenständigen Einrichtungen<br />
ggf. bis hin zu einem „Landesfachamt“ (vgl.<br />
Abschnitt Landesverwaltung, siehe Kapitel<br />
B.6.II.2.c). Auf kommunaler Ebene stellt sich<br />
insbeson<strong>der</strong>e im Zusammenhang mit einer<br />
möglichen Aufhebung des Status <strong>der</strong> Kreisfreiheit<br />
die Frage einer differenzierten Aufgabenzuweisung<br />
an Große kreisfreie Städte. Dies<br />
erscheint politisch durchaus opportun, birgt<br />
jedoch angesichts <strong>der</strong> sich än<strong>der</strong>nden demografischen,<br />
finanziellen und aufgabenseitigen<br />
Rahmenbedingungen auch Risiken.<br />
3. Grundsatz <strong>der</strong> Bürgernähe und Kundenorientierung<br />
Für die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sind bei <strong>der</strong><br />
Frage <strong>der</strong> langfristigen Aufgabenwahrnehmung<br />
die Adressatenperspektive und Kundenorientierung<br />
von entscheiden<strong>der</strong> Bedeutung. Der<br />
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