Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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zelt feststellbaren Problemkonzentrationen (z. B.<br />
im Jugendhilfebereich) sollte <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />
flexible Lösungen ermöglichen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> geht (insgesamt<br />
und mit Blick auf die Regelungsgegenstände<br />
<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit übertragenen<br />
Aufgaben [insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben <strong>der</strong><br />
Gefahrenabwehr] noch) davon aus, dass die<br />
Organkompetenzen in <strong>der</strong> geltenden Kommunalverfassung<br />
sachgerecht verteilt sind. Hierzu<br />
zählt im Grundsatz auch die Regelung des<br />
§ 54 Abs. 1 Nr. 3 BbgKVerfG, wonach allein die<br />
Hauptverwaltungsbeamtin / <strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamte,<br />
d. h. die hauptamtliche Bürgermeisterin<br />
/ <strong>der</strong> hauptamtliche Bürgermeister<br />
bzw. Amtsdirektorin / Amtsdirektor (künftig nach<br />
Empfehlung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong>: Amtsgemeindebürgermeisterin<br />
/ Amtsgemeindebürgermeister)<br />
bzw. die Landrätin / <strong>der</strong> Landrat in<br />
allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Pflichtaufgaben zur<br />
Erfüllung nach Weisung und in den Auftragsangelegenheiten<br />
die Sachentscheidungskompetenz<br />
besitzt.<br />
Gleichwohl empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
<strong>der</strong> Landesregierung in Bezug auf die<br />
bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit übertragenen<br />
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und<br />
Auftragsangelegenheiten zu prüfen, ob diese<br />
(teilweise) künftig den Status von (pflichtigen)<br />
Selbstverwaltungsaufgaben erhalten können.<br />
Zugleich sind die erfor<strong>der</strong>lichen fachgesetzlichen<br />
Än<strong>der</strong>ungen vorzunehmen; das Funktionalreformgrundsätzegesetz<br />
bedarf <strong>der</strong><br />
Anpassung und kann möglicherweise in das<br />
Landesorganisationsgesetz (LOG) integriert<br />
werden.<br />
3. E-Government<br />
In den letzten Jahrzehnen sind stetig die<br />
Möglichkeiten angewachsen, mittels Informationstechnik<br />
Dienstleistungen zu erbringen. Im<br />
öffentlichen Bereich wird dabei vom E-Government<br />
gesprochen.<br />
Ging es beim E-Government zunächst vor<br />
allem darum, Informationen über Verwaltungsleistungen<br />
im Internet bereit zu stellen, so ist die<br />
Entwicklung inzwischen fortgeschritten. Heute<br />
wird mit den Adressaten und Kunden von Ver-<br />
waltungsleistungen über das Internet kommuniziert<br />
und innerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungen<br />
werden Dokumente und Akten elektronisch<br />
verwaltet und weitergeleitet. Ziel ist es, echte<br />
Transaktionen zu ermöglichen, d. h. es wird<br />
angestrebt, dass rechtsverbindliche Anträge<br />
und Leistungen über das Internet abgewickelt<br />
werden können.<br />
Das E-Government schafft Möglichkeiten,<br />
neue Formen <strong>der</strong> Aufgabenzuordnung und neue<br />
Formen einer schnellen und einfachen Zusammenarbeit<br />
zwischen Verwaltungen zu realisieren.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat sich deshalb<br />
auch intensiv mit dem Thema „E-Government“<br />
beschäftigt und hierzu verschiedene Sachverständige<br />
angehört. Im Mittelpunkt dieser Anhörungen<br />
standen <strong>der</strong> erreichte Einführungsstand<br />
in Brandenburg und die Perspektiven für eine<br />
Weiterentwicklung.<br />
Die <strong>Kommission</strong> hat festgestellt, dass es<br />
zahlreiche Aktivitäten zum E-Government in<br />
Brandenburg auf den verschiedenen Verwaltungsebenen<br />
gibt. Auf Landesebene scheint<br />
das Thema „etwas an Schwung“ verloren zu<br />
haben. Dies mag auch daran liegen, dass einige<br />
große Projekte, die dem Aktionsfeld E-Government<br />
zugeordnet werden können, nicht in <strong>der</strong><br />
gewünschten Art und Weise verlaufen sind. Eine<br />
gewisse Ernüchterung ist eingetreten, obwohl<br />
insgesamt die Entwicklungen auch auf Landesebene<br />
durchaus positiv sind und teilweise gar<br />
bundesweit als beispielhaft bezeichnet werden<br />
können. Große, ambitionierte Projekte sind und<br />
waren die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Akte<br />
und <strong>der</strong> Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters<br />
ZIT-BB.<br />
Die Aktivitäten des E-Governments auf <strong>der</strong><br />
kommunalen Ebene sind erwartungsgemäß von<br />
unterschiedlich intensiver Ausprägung. Es ist<br />
deutlich geworden, dass diese Vielfalt kreative<br />
Ansätze enthält, aber an<strong>der</strong>erseits auch mit<br />
Nachteilen verbunden ist, weil manche Entwicklungen<br />
mehrfach durchlaufen werden.<br />
Zu den im Land Brandenburg bereits etablierten<br />
beispielhaften E-Government-Projekten<br />
auf kommunaler Ebene gehören das Projekt<br />
MAERKER und <strong>der</strong> Mobile Bürgerservice. Das<br />
Projekt MAERKER ist beispielhaft für eine neue<br />
Bericht 39