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Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...

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zelt feststellbaren Problemkonzentrationen (z. B.<br />

im Jugendhilfebereich) sollte <strong>der</strong> Gesetzgeber<br />

flexible Lösungen ermöglichen.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> geht (insgesamt<br />

und mit Blick auf die Regelungsgegenstände<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Vergangenheit übertragenen<br />

Aufgaben [insbeson<strong>der</strong>e die Aufgaben <strong>der</strong><br />

Gefahrenabwehr] noch) davon aus, dass die<br />

Organkompetenzen in <strong>der</strong> geltenden Kommunalverfassung<br />

sachgerecht verteilt sind. Hierzu<br />

zählt im Grundsatz auch die Regelung des<br />

§ 54 Abs. 1 Nr. 3 BbgKVerfG, wonach allein die<br />

Hauptverwaltungsbeamtin / <strong>der</strong> Hauptverwaltungsbeamte,<br />

d. h. die hauptamtliche Bürgermeisterin<br />

/ <strong>der</strong> hauptamtliche Bürgermeister<br />

bzw. Amtsdirektorin / Amtsdirektor (künftig nach<br />

Empfehlung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong>: Amtsgemeindebürgermeisterin<br />

/ Amtsgemeindebürgermeister)<br />

bzw. die Landrätin / <strong>der</strong> Landrat in<br />

allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Pflichtaufgaben zur<br />

Erfüllung nach Weisung und in den Auftragsangelegenheiten<br />

die Sachentscheidungskompetenz<br />

besitzt.<br />

Gleichwohl empfiehlt die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />

<strong>der</strong> Landesregierung in Bezug auf die<br />

bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit übertragenen<br />

Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und<br />

Auftragsangelegenheiten zu prüfen, ob diese<br />

(teilweise) künftig den Status von (pflichtigen)<br />

Selbstverwaltungsaufgaben erhalten können.<br />

Zugleich sind die erfor<strong>der</strong>lichen fachgesetzlichen<br />

Än<strong>der</strong>ungen vorzunehmen; das Funktionalreformgrundsätzegesetz<br />

bedarf <strong>der</strong><br />

Anpassung und kann möglicherweise in das<br />

Landesorganisationsgesetz (LOG) integriert<br />

werden.<br />

3. E-Government<br />

In den letzten Jahrzehnen sind stetig die<br />

Möglichkeiten angewachsen, mittels Informationstechnik<br />

Dienstleistungen zu erbringen. Im<br />

öffentlichen Bereich wird dabei vom E-Government<br />

gesprochen.<br />

Ging es beim E-Government zunächst vor<br />

allem darum, Informationen über Verwaltungsleistungen<br />

im Internet bereit zu stellen, so ist die<br />

Entwicklung inzwischen fortgeschritten. Heute<br />

wird mit den Adressaten und Kunden von Ver-<br />

waltungsleistungen über das Internet kommuniziert<br />

und innerhalb <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltungen<br />

werden Dokumente und Akten elektronisch<br />

verwaltet und weitergeleitet. Ziel ist es, echte<br />

Transaktionen zu ermöglichen, d. h. es wird<br />

angestrebt, dass rechtsverbindliche Anträge<br />

und Leistungen über das Internet abgewickelt<br />

werden können.<br />

Das E-Government schafft Möglichkeiten,<br />

neue Formen <strong>der</strong> Aufgabenzuordnung und neue<br />

Formen einer schnellen und einfachen Zusammenarbeit<br />

zwischen Verwaltungen zu realisieren.<br />

Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat sich deshalb<br />

auch intensiv mit dem Thema „E-Government“<br />

beschäftigt und hierzu verschiedene Sachverständige<br />

angehört. Im Mittelpunkt dieser Anhörungen<br />

standen <strong>der</strong> erreichte Einführungsstand<br />

in Brandenburg und die Perspektiven für eine<br />

Weiterentwicklung.<br />

Die <strong>Kommission</strong> hat festgestellt, dass es<br />

zahlreiche Aktivitäten zum E-Government in<br />

Brandenburg auf den verschiedenen Verwaltungsebenen<br />

gibt. Auf Landesebene scheint<br />

das Thema „etwas an Schwung“ verloren zu<br />

haben. Dies mag auch daran liegen, dass einige<br />

große Projekte, die dem Aktionsfeld E-Government<br />

zugeordnet werden können, nicht in <strong>der</strong><br />

gewünschten Art und Weise verlaufen sind. Eine<br />

gewisse Ernüchterung ist eingetreten, obwohl<br />

insgesamt die Entwicklungen auch auf Landesebene<br />

durchaus positiv sind und teilweise gar<br />

bundesweit als beispielhaft bezeichnet werden<br />

können. Große, ambitionierte Projekte sind und<br />

waren die Einführung <strong>der</strong> elektronischen Akte<br />

und <strong>der</strong> Aufbau des Zentralen IT-Dienstleisters<br />

ZIT-BB.<br />

Die Aktivitäten des E-Governments auf <strong>der</strong><br />

kommunalen Ebene sind erwartungsgemäß von<br />

unterschiedlich intensiver Ausprägung. Es ist<br />

deutlich geworden, dass diese Vielfalt kreative<br />

Ansätze enthält, aber an<strong>der</strong>erseits auch mit<br />

Nachteilen verbunden ist, weil manche Entwicklungen<br />

mehrfach durchlaufen werden.<br />

Zu den im Land Brandenburg bereits etablierten<br />

beispielhaften E-Government-Projekten<br />

auf kommunaler Ebene gehören das Projekt<br />

MAERKER und <strong>der</strong> Mobile Bürgerservice. Das<br />

Projekt MAERKER ist beispielhaft für eine neue<br />

Bericht 39

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