Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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technik unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsprinzips<br />
auszuschöpfen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> ist davon überzeugt,<br />
dass <strong>der</strong> demografische Wandel, <strong>der</strong><br />
Personalabbau in <strong>der</strong> brandenburgischen Landesverwaltung<br />
und die empfohlene umfassende<br />
Funktionalreform zu tiefgreifenden Verän<strong>der</strong>ungen<br />
auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
führen werden.<br />
Konkrete Auswirkungen im Hinblick auf<br />
• die weiterhin zu erfüllenden Aufgaben,<br />
• die formale Organisationsstruktur (Aufbauund<br />
Ablauforganisation),<br />
• das Personal,<br />
• die Vernetzung und Kommunikation zwischen<br />
den Verwaltungsträgern und<br />
• die Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n<br />
sind unvermeidlich und beabsichtigt. Die<br />
Landesverwaltung kann und soll sich in erster<br />
Linie auf die Gewährleistung und Steuerung <strong>der</strong><br />
Erledigung <strong>der</strong> Aufgaben beschränken („Gewährleistungsstaat“).<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Beratungen <strong>der</strong> Arbeitsgruppe<br />
Aufgabenerfassung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
zur Frage <strong>der</strong> Übertragung von Aufgaben<br />
auf die Kommunen haben gezeigt, dass es<br />
noch immer Aufgaben in <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
gibt, die hinsichtlich ihrer Übereinstimmung<br />
mit den vorgenannten Grundsätzen überprüft<br />
werden sollten. Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> teilt<br />
gleichwohl die Einschätzung <strong>der</strong> Landesregierung<br />
in ihrem letzten Bericht zum Stand <strong>der</strong><br />
Aufgabenkritik 154 , dass die Spielräume für die<br />
vollständige Streichung von Aufgaben wegen<br />
rechtlicher Vorgaben – insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />
Europäischen Union und des Bundes – in den<br />
letzten Jahren permanent kleiner geworden<br />
sind. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sie die<br />
Untersuchung <strong>der</strong> Wahrnehmungsintensität<br />
(und des „Wie“) des Aufgabenbestandes unter<br />
dem „politischen Legitimationsgesichtspunkt“<br />
als Daueraufgabe.<br />
Die politische und administrative Steuerung<br />
umfasst alle Aspekte, die die Entscheidung<br />
betreffen, ob die Landesregierung und die Landesverwaltung<br />
die Erledigung einer Aufgabe als<br />
„öffentliche Aufgabe“ gewährleisten sollen 155 .<br />
Dazu gehört auch die Festlegung von fachpolitischen<br />
Grundsätzen für die konkrete Aufgabenerledigung.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> sieht es<br />
als ureigene Aufgabe <strong>der</strong> Staatskanzlei und <strong>der</strong><br />
Ministerien an, innerhalb <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
die entsprechenden Entscheidungen für die politische<br />
Führung vorzubereiten und die diesbezügliche<br />
Entscheidungsfindung im <strong>Landtag</strong> zu<br />
unterstützen. Darüber hinaus muss auch künftig<br />
den Ministerien die Aufsicht über die Aufgabenkonkretisierung<br />
und den praktischen Aufgabenvollzug<br />
obliegen. Der Vollzug – soweit er nicht<br />
kommunalisiert ist o<strong>der</strong> wird – obliegt hingegen<br />
den nachgeordneten Dienststellen.<br />
2. Empfehlungen<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt dem <strong>Landtag</strong><br />
und <strong>der</strong> Landesregierung,<br />
• bei <strong>der</strong> politischen und administrativen Steuerung<br />
von Aufgaben Doppelungen und Schnittstellen<br />
zu vermeiden,<br />
• Grundlagenaufgaben in <strong>der</strong> Landesverwaltung<br />
nur dort zu betreiben, wo brandenburgische<br />
Beson<strong>der</strong>heiten (u. a. Bergbaufolgelandschaft;<br />
Auswirkungen Klimawandel auf Forst-,<br />
Wasser- und Landwirtschaft) überwiegen;<br />
Forschung sollte nur in den Hochschulen des<br />
Landes und ihren Instituten betrieben werden;<br />
• beim Aufgabenvollzug, insbeson<strong>der</strong>e bei<br />
neuen Aufgaben, immer zunächst einen möglichen<br />
Aufgabenvollzug durch die Kommunalverwaltungen<br />
zu prüfen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt ferner<br />
die Weiterführung / -entwicklung <strong>der</strong> folgenden<br />
Prinzipien und Organisationsentscheidungen:<br />
a) Zweistufiger Verwaltungsaufbau<br />
Der zweistufige Verwaltungsaufbau hat sich<br />
nach Überzeugung <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
154<br />
Drucksache 5/1892.<br />
155<br />
Vgl. hierzu auch die Ausführungen im Kapitel B.2.II.<br />
Bericht 87