Abschlussbericht der Enquete- Kommission 5/2 - Landtag ...
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Der Übergang von Personal ist auch nicht<br />
nur ein interner Prozess bzw. ein Prozess zwischen<br />
den am Arbeits- bzw. Dienstverhältnis<br />
beteiligten Akteuren. Weitere interne und externe<br />
Beteiligte (z. B. Personalvertretungen, Gewerkschaften)<br />
wirken hierbei mit, <strong>der</strong>en spezifische<br />
Rolle bei <strong>der</strong> Ausgestaltung <strong>der</strong> rechtlichen Regelungen<br />
beachtet werden sollte. Sie können die<br />
Umsetzung des Prozesses positiv beeinflussen.<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> hat deshalb auch<br />
zu diesem Thema Sachverständige angehört.<br />
Insbeson<strong>der</strong>e die Landesvorsitzende von Ver. di<br />
Berlin-Brandenburg, Susanne Stumpenhusen,<br />
erläuterte, wie ein Funktionalreformprozess unter<br />
Beachtung <strong>der</strong> Mitarbeiterinteressen ausgestaltet<br />
werden sollte. Sie wies insbeson<strong>der</strong>e darauf hin,<br />
• dass die anstehende Reform mit den Beschäftigten<br />
entwickelt und umgesetzt werden<br />
sollte. Je<strong>der</strong> Reformversuch, <strong>der</strong> das Wissen<br />
und Können <strong>der</strong> Beschäftigten unberücksichtigt<br />
lässt, kann scheitern. Die Beschäftigen<br />
sollten in die Konkretisierung <strong>der</strong> zu übertragenden<br />
Aufgaben eingebunden werden;<br />
• die Beschäftigten seien für nachhaltige<br />
Reformen; nichts kann für die Beschäftigten<br />
„schlimmer“ sein, als wenn alle paar Jahre ein<br />
neue Reformdiskussion geführt wird;<br />
• dass Erfahrungen aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n<br />
gezeigt hätten: je früher ein Tarifvertrag zur<br />
Ausgestaltung eines solch komplexen Reformprozesses<br />
vorliege, desto geringer sei die<br />
Unruhe in den betroffenen Verwaltungen. Der<br />
Wi<strong>der</strong>stand könne dadurch sinken.<br />
• Ein wichtiger Aspekt sei dabei: Besitzstandwahrung<br />
und Abfe<strong>der</strong>ung sozialer Härten.<br />
V. Empfehlungen zur Kommunalisierung<br />
von Aufgaben<br />
Die Empfehlungen <strong>der</strong> <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong><br />
zur Kommunalisierung von Landesaufgaben<br />
und zur interkommunalen Verlagerung von<br />
(Kreis‐)Aufgaben lassen sich folgen<strong>der</strong>maßen<br />
zusammenfassen: 87<br />
87<br />
Eine ausführliche Darstellung kann Anlage 6 entnommen werden.<br />
1. Landesaufgaben (Funktionalreform I)<br />
a) Empfehlungen für eine Kommunalisierung<br />
von Aufgaben<br />
Die <strong>Enquete</strong>-<strong>Kommission</strong> empfiehlt die Kommunalisierung<br />
<strong>der</strong> folgenden Aufgaben:<br />
• Fiskalerbschaften,<br />
• Vollstreckung von For<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Steuerund<br />
Justizverwaltung,<br />
• regionale Gutachterausschüsse für Grundstückswerte,<br />
• Eheaufhebung,<br />
• Vollzug des Staatsangehörigkeitsgesetzes,<br />
• Schwerbehin<strong>der</strong>tenrecht und Opferfürsorge,<br />
• Aufsicht über unterstützende Wohnformen /<br />
Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungsangebote<br />
nach § 45 SGB XI,<br />
• Erstattung von speziellen Sozialleistungen,<br />
• Schornsteinfegerangelegenheiten,<br />
• Aufsicht über Einrichtungen <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>- und<br />
Jugendhilfe,<br />
• Aufgaben des Trägers <strong>der</strong> überörtlichen Jugendhilfe,<br />
• schulpsychologische Beratung,<br />
• Entscheidungen über Anträge, den Besuch<br />
einer an<strong>der</strong>en Grundschule zu gestatten,<br />
• Zustimmung zu Vorhaben öffentlicher Bauherren,<br />
• Vergabe von För<strong>der</strong>mitteln aus <strong>der</strong> Jagdabgabe,<br />
• Flurneuordnung,<br />
• Forstverwaltung (Hoheit),<br />
• Kirchenaustritte,<br />
• Vollzug des Natur- und Artenschutzes (ohne<br />
Grundsatzfragen),<br />
• Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren,<br />
Schutzgebietsausweisungen,<br />
• Grenzveterinärdienst.<br />
Bericht 45