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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

60 Ministerium <strong>de</strong>s Innern<br />

61 3. Lan<strong>de</strong>sschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophen-<br />

62 schutz (LSTE)<br />

63 (keine weiteren Vorschläge eingegangen)<br />

64 4. Waffenrecht<br />

65 Vorschlag 1:<br />

66 Aus Sicht <strong>de</strong>r Enquete-Kommission ist eine Kommunalisierung <strong>de</strong>s Waffenrechts<br />

67 nicht angezeigt. Die Kommission folgt hier <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Gutachters.<br />

68 Derzeit wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Stäben <strong>de</strong>r vier Polizeidirektionen Nord, Ost, Süd und West<br />

69 sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisangelegenheiten bearbeitet, Kontrollpflichten<br />

70 nach <strong>de</strong>m Waffengesetz wahrgenommen, waffenrechtliche Erlaubnisse wi<strong>de</strong>rrufen<br />

71 und zurückgenommen, Wi<strong>de</strong>rspruchs- und Klageverfahren bearbeitet und Ord-<br />

72 nungswidrigkeiten und Straftaten verfolgt. Für die Aufgabenwahrnehmung wer<strong>de</strong>n<br />

73 aktuell 24 Beschäftigte eingesetzt.<br />

74 Zuständige waffenrechtliche Genehmigungsbehör<strong>de</strong> ist das Polizeipräsidium.<br />

75 Waffen- und Jagdrecht haben gemeinsame Berührungspunkte. Die Unteren Jagdbe-<br />

76 hör<strong>de</strong>n auf Kreisebene sind u. A. für die Ausstellung und Verlängerung von Jagd-<br />

77 scheinen wie auch für die Eintragung von erworbenen Jagdwaffen in die jagdliche,<br />

78 sog. „grüne" WBK (Waffenbesitzkarte) zuständig. Aufgrund von gesetzlichen (insbe-<br />

79 son<strong>de</strong>re in Bezug auf die Zuverlässigkeitsprüfung) und technischen Gegebenheiten<br />

80 sind sie auf die Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>r waffenrechtlichen Genehmigungsbehör<strong>de</strong><br />

81 angewiesen, was nach <strong>de</strong>m Waffengesetz bezüglich <strong>de</strong>r Weitergabe von persönli-<br />

82 chen Daten jedoch nur eingeschränkt möglich ist.<br />

83 Von einer Kommunalisierung, die grundsätzlich möglich ist, sollte mit Blick auf die<br />

84 Brisanz <strong>de</strong>s Aufgabenbereiches und <strong>de</strong>n eingeleiteten Reformen <strong>de</strong>s Waffenrechts<br />

85 (u.a. Aufbau eines bun<strong>de</strong>sweiten Waffenregisters) Abstand genommen wer<strong>de</strong>n. Eine<br />

86 Kommunalisierung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs wür<strong>de</strong> keine zusätzlichen Gestaltungs-<br />

87 möglichkeiten für die Kommunen schaffen, und es ist nicht damit zu rechnen, dass<br />

88 eine kommunale Zuständigkeit zu einer erhöhten Sicherheit bei Waffenangelegenhei-<br />

89 ten führen wür<strong>de</strong>. Auch hinsichtlich <strong>de</strong>r Bürgernähe brächte eine Kommunalisierung<br />

90 kaum Vorteile.<br />

91 In <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn, in <strong>de</strong>nen das Waffenrecht kommunalisiert ist, war die Aufgabe<br />

92 von Anfang an auf <strong>de</strong>r kommunalen Ebene und wur<strong>de</strong> nicht im Rahmen einer Funk-<br />

93 tionalreform übertragen.<br />

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