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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

927 45 Resozialisierungshilfe<br />

928 (weitergehen<strong>de</strong>r Vorschlag siehe 45a)<br />

929 45a Soziale Dienste<br />

930 Vorschlag 1:<br />

931 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bei einem konsolidierten<br />

932 Szenario ab „8+1".<br />

933 Die Sozialen Dienste mit insgesamt etwa 125 VZE haben drei Hauptaufgaben: Ge-<br />

934 richtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich und Bewährungshilfe. Die Sozialen Dienste gehö-<br />

935 ren zum Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz (MdJ) und sind <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>n-<br />

936 burgischen Oberlan<strong>de</strong>sgericht zugeordnet. Nach Ansicht <strong>de</strong>s MdJ ist eine Kommuna-<br />

937 lisierung aufgrund bun<strong>de</strong>srechtlicher Vorgaben nur für die Gerichtshilfe möglich. De-<br />

938 ren isolierte Kommunalisierung sei aber fachlich nicht sinnvoll, da Gerichtshilfe und<br />

939 Bewährungshilfe enge fachliche Bezüge haben.<br />

940 Der Gutachter hat lediglich die Resozialisierungshilfe als Bestandteil <strong>de</strong>r Sozialen<br />

941 Dienste <strong>de</strong>r Justiz geprüft und kann die Möglichkeit einer Kommunalisierung gegen-<br />

942 wärtig nicht beurteilen.<br />

943 Gegenstand <strong>de</strong>r Überlegungen müssen jedoch die Sozialen Dienste insgesamt sein.<br />

944 Die Enquete-Kommission vertritt die Auffassung, dass <strong>de</strong>ren Kommunalisierung ab<br />

945 <strong>de</strong>m konsolidierten Szenario „8+1" möglich ist. Die Jugendgerichtshilfe ist in Bran-<br />

946 <strong>de</strong>nburg bereits kommunalisiert, so dass Synergieeffekte auch bei einer weiteren<br />

947 Aufgabenübertragung prognostiziert wer<strong>de</strong>n können. Bereits jetzt arbeiten die Sozia-<br />

948 len Dienste <strong>de</strong>r Justiz eng mit <strong>de</strong>n kommunalen Aufgabenträgern im Bereich Jugend-<br />

949 und Sozialverwaltung zusammen.<br />

950 Ein Blick in an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zeigt, dass eine Verlagerung <strong>de</strong>r Sozialen Dienste<br />

951 aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung auch rechtlich möglich erscheint. In Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />

952 wur<strong>de</strong>n die Sozialen Dienste einer gemeinnützigen GmbH übertragen.<br />

953 Zusammenfassung: Soziale Dienste<br />

Aufgabenübertragung auf:<br />

bei:<br />

als:<br />

Landkreise und kreisfreie Städte<br />

bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />

Anmerkung: Die Enquete-Kommission sieht die Notwendigkeit,<br />

dass eine Son<strong>de</strong>raufsicht erhalten bleibt, die mittels<br />

fachlicher Weisungen auf die Arbeit <strong>de</strong>r dann kommunalen<br />

Sozialen Dienste Einfluss nehmen kann.<br />

954<br />

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