5/19 - Brandenburg.de
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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />
Stand: 11. März 2013<br />
927 45 Resozialisierungshilfe<br />
928 (weitergehen<strong>de</strong>r Vorschlag siehe 45a)<br />
929 45a Soziale Dienste<br />
930 Vorschlag 1:<br />
931 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bei einem konsolidierten<br />
932 Szenario ab „8+1".<br />
933 Die Sozialen Dienste mit insgesamt etwa 125 VZE haben drei Hauptaufgaben: Ge-<br />
934 richtshilfe, Täter-Opfer-Ausgleich und Bewährungshilfe. Die Sozialen Dienste gehö-<br />
935 ren zum Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Justiz (MdJ) und sind <strong>de</strong>m Bran<strong>de</strong>n-<br />
936 burgischen Oberlan<strong>de</strong>sgericht zugeordnet. Nach Ansicht <strong>de</strong>s MdJ ist eine Kommuna-<br />
937 lisierung aufgrund bun<strong>de</strong>srechtlicher Vorgaben nur für die Gerichtshilfe möglich. De-<br />
938 ren isolierte Kommunalisierung sei aber fachlich nicht sinnvoll, da Gerichtshilfe und<br />
939 Bewährungshilfe enge fachliche Bezüge haben.<br />
940 Der Gutachter hat lediglich die Resozialisierungshilfe als Bestandteil <strong>de</strong>r Sozialen<br />
941 Dienste <strong>de</strong>r Justiz geprüft und kann die Möglichkeit einer Kommunalisierung gegen-<br />
942 wärtig nicht beurteilen.<br />
943 Gegenstand <strong>de</strong>r Überlegungen müssen jedoch die Sozialen Dienste insgesamt sein.<br />
944 Die Enquete-Kommission vertritt die Auffassung, dass <strong>de</strong>ren Kommunalisierung ab<br />
945 <strong>de</strong>m konsolidierten Szenario „8+1" möglich ist. Die Jugendgerichtshilfe ist in Bran-<br />
946 <strong>de</strong>nburg bereits kommunalisiert, so dass Synergieeffekte auch bei einer weiteren<br />
947 Aufgabenübertragung prognostiziert wer<strong>de</strong>n können. Bereits jetzt arbeiten die Sozia-<br />
948 len Dienste <strong>de</strong>r Justiz eng mit <strong>de</strong>n kommunalen Aufgabenträgern im Bereich Jugend-<br />
949 und Sozialverwaltung zusammen.<br />
950 Ein Blick in an<strong>de</strong>re Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r zeigt, dass eine Verlagerung <strong>de</strong>r Sozialen Dienste<br />
951 aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung auch rechtlich möglich erscheint. In Ba<strong>de</strong>n-Württemberg<br />
952 wur<strong>de</strong>n die Sozialen Dienste einer gemeinnützigen GmbH übertragen.<br />
953 Zusammenfassung: Soziale Dienste<br />
Aufgabenübertragung auf:<br />
bei:<br />
als:<br />
Landkreise und kreisfreie Städte<br />
bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />
Anmerkung: Die Enquete-Kommission sieht die Notwendigkeit,<br />
dass eine Son<strong>de</strong>raufsicht erhalten bleibt, die mittels<br />
fachlicher Weisungen auf die Arbeit <strong>de</strong>r dann kommunalen<br />
Sozialen Dienste Einfluss nehmen kann.<br />
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