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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

94 5. Regionale Gutachterausschüsse für Grundstückswerte<br />

95 Vorschlag 1:<br />

96 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bereits in <strong>de</strong>r aktuellen<br />

97 Kreisstruktur „14 + 4".<br />

98 Die regionalen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen <strong>de</strong>s<br />

99 Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, die für einen Landkreis, eine kreisfreie Stadt o<strong>de</strong>r auch für be-<br />

100 nachbarte Gebietskörperschaften gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n. Ihre Geschäftsstellen sind bei <strong>de</strong>n<br />

101 Kataster- und Vermessungsämtern <strong>de</strong>r Landkreise o<strong>de</strong>r kreisfreien Städte eingerich-<br />

102 tet und bereits kommunalisiert. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sind <strong>de</strong>rzeit 13 Gutachteraus-<br />

103 schüsse in <strong>de</strong>n Landkreisen, drei Gutachterausschüsse in <strong>de</strong>n kreisfreien Städten<br />

104 und ein Gutachterausschuss für benachbarte Gebietskörperschaften tätig. Daneben<br />

105 wur<strong>de</strong> ein Oberer Gutachterausschuss bei <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>svermessung und Geobasisin-<br />

106 formation <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (LGB) für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s eingerichtet. Die ehren-<br />

107 amtlich tätigen Gutachter wer<strong>de</strong>n durch das Innenministerium nach Anhörung <strong>de</strong>r<br />

108 jeweiligen Gebietskörperschaft bestellt.<br />

109 Die Gutachterausschüsse haben auf <strong>de</strong>r Basis von Marktbeobachtung für eine um-<br />

110 fassen<strong>de</strong> und für <strong>de</strong>n Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen.<br />

111 Ihre Aufgabe ist es, eine Orientierung über die örtlichen Grundstücksmärkte zu ge-<br />

112 ben, in<strong>de</strong>m sie eine Kaufpreissammlung vornehmen und eine Bo<strong>de</strong>nrichtwertkarte<br />

113 erstellen und diese Daten in Form von Auskünften, Auszügen und Gutachten sowie<br />

114 durch die Veröffentlichung <strong>de</strong>s Grundstücksmarktberichtes bereitstellen.<br />

115 Der Gutachter regt eine juristische Prüfung an.<br />

116 Die Enquete-Kommission vertritt die Auffassung, dass eine Kommunalisierung <strong>de</strong>r<br />

117 regionalen Gutachterausschüsse möglich ist, da § <strong>19</strong>9 Abs. 2 Nr. 1 BauGB die Lan-<br />

118 <strong>de</strong>sregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Regelungen zur Bildung <strong>de</strong>r<br />

1<strong>19</strong> Gutachterausschüsse vorzunehmen. Je<strong>de</strong> Lan<strong>de</strong>sregierung kann daher nach gel-<br />

120 ten<strong>de</strong>m Recht die Aufgaben auf an<strong>de</strong>re Verwaltungsebenen übertragen, also auch<br />

121 auf die kommunale Ebene. Die Geschäftsstellen sind bereits bei <strong>de</strong>n Landkreisen<br />

122 o<strong>de</strong>r kreisfreien Städten eingerichtet, <strong>de</strong>n Vorsitz in <strong>de</strong>n Gutachterausschüssen füh-<br />

123 ren in <strong>de</strong>r Regel die Leiter <strong>de</strong>r dortigen Kataster- und Vermessungsämter. Es wären<br />

124 daher lediglich noch das Recht <strong>de</strong>r Bestellung <strong>de</strong>r Gutachter und die rechtliche Zu-<br />

125 ordnung <strong>de</strong>r Gutachterausschüsse auf die Landkreise o<strong>de</strong>r die kreisfreien Städte zu<br />

126 übertragen.<br />

127 Der Obere Gutachterausschuss verbleibt beim Land in <strong>de</strong>r LGB.<br />

128 Zusammenfassung: Gutachterausschüsse <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltung<br />

Aufgabenübertragung auf:<br />

bei:<br />

als:<br />

Anmerkung:<br />

Landkreise und kreisfreie Städte<br />

bis zu „14+4" Verwaltungsträgern<br />

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe<br />

Eine Son<strong>de</strong>raufsicht ist hinsichtlich <strong>de</strong>r Bestellung<br />

entbehrlich. Die Arbeit <strong>de</strong>r Gutachterausschüsse muss<br />

selbstverständlich auch künftig weisungsfrei erfolgen.<br />

129<br />

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