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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

1207 58 Operative Tätigkeiten <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft im LUGV<br />

1208 Vorschlag 1:<br />

1209 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Bün<strong>de</strong>lung von Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich<br />

1210 <strong>de</strong>r praktischen Gewässerunterhaltung und weiterer operativer Tätigkeiten, die bis-<br />

1211 lang noch im LUGV wahrgenommen wer<strong>de</strong>n (Betrieb <strong>de</strong>r hydrologischen Messnetze,<br />

1212 Bedienung von Anlagen an Lan<strong>de</strong>sgewässern 1. Ordnung, Gewässerunterhaltung)<br />

1213 bei <strong>de</strong>n Gewässerunterhaltungsverbän<strong>de</strong>n (GUHV) bzw. Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverbän-<br />

1214 <strong>de</strong>n (WBV) <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s bei gleichzeitiger Reduzierung <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Aufgabenträ-<br />

1215 ger.<br />

1216 Prof. Bogumil empfahl <strong>de</strong>n gesamten Aufgabenbereich „Wasserverwaltung" einer<br />

1217 Überprüfung zu unterziehen und verwies dabei auf die bereits aktuell involvierten<br />

1218 Verwaltungsträger (Ministerium, Lan<strong>de</strong>sumweltamt, Untere Wasserbehör<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>n<br />

12<strong>19</strong> Landkreisen und kreisfreien Städten, GUHV/ WBV und kommunale Trinkwasser- und<br />

1220 Abwasserzweckverbän<strong>de</strong>). Die Enquete-Kommission bat die Lan<strong>de</strong>sregierung, eine<br />

1221 solche vertiefte Überprüfung einzuleiten. Es ist nicht absehbar, dass bis zum Ab-<br />

1222 schluss <strong>de</strong>r Arbeit <strong>de</strong>r Kommission ein Ergebnis vorliegt. Bisher konnte die Lan<strong>de</strong>s-<br />

1223 regierung nicht mitteilen, wann ein Gutachten vorliegen wird.<br />

1224 Gegenstand <strong>de</strong>r Gewässerunterhaltung ist generell die Erhaltung eines ordnungs-<br />

1225 gemäßen Zustands <strong>de</strong>s Wasserabflusses und ggf. <strong>de</strong>r Schiffbarkeit in Gewässern<br />

1226 (Bun<strong>de</strong>swasserstraßen, Lan<strong>de</strong>sgewässer I. und II. Ordnung, sonstige Gewässer).<br />

1227 Die Unterhaltungszuständigkeit liegt bei <strong>de</strong>n 1.980 km Lan<strong>de</strong>sgewässern I. Ordnung<br />

1228 (größere bzw. wasserwirtschaftlich be<strong>de</strong>utsamere Gewässer) beim Land (LUGV)<br />

1229 bzw. bei 30.500 km Lan<strong>de</strong>sgewässern II. Ordnung bei <strong>de</strong>n GUHV/ WBV.<br />

1230 Die EK ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass die Mitte <strong>de</strong>r 90-er Jahre begonnene strukturelle Ent-<br />

1231 flechtung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r Wasserwirtschaft konsequent zum Abschluss gebracht<br />

1232 wer<strong>de</strong>n soll. In dieser Zeit wur<strong>de</strong> ein Großteil <strong>de</strong>r operativen Tätigkeiten <strong>de</strong>r Gewäs-<br />

1233 serunterhaltung und Anlagenbedienung (Lan<strong>de</strong>sgewässer 1. Ordnung) mit etwa 170<br />

1234 Mitarbeitern aus <strong>de</strong>m ehemaligen Lan<strong>de</strong>sumweltamt auf die 25 GUHV/ WBV über-<br />

1235 tragen.<br />

1236 Bei <strong>de</strong>n Verbän<strong>de</strong>n han<strong>de</strong>lt es sich nicht um Zweckverbän<strong>de</strong> im kommunalrechtli-<br />

1237 chen Sinne. Sie sind <strong>de</strong>shalb keine Selbstverwaltungskörperschaften und unterliegen<br />

1238 keiner „Institutionsgarantie". Die Verbän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n per Gesetz errichtet; <strong>de</strong>r Gesetz-<br />

1239 geber kann entsprechend Än<strong>de</strong>rungen per Gesetz vornehmen. In an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>s-<br />

1240 län<strong>de</strong>rn (z.B. Sachsen) nehmen auch Kommunen die Aufgaben <strong>de</strong>r hiesigen GUHV/<br />

1241 WBV wahr.<br />

1242 Für eine Übertragung <strong>de</strong>r noch im LUGV verbliebenen operativen Mess- und Bedie-<br />

1243 nungstätigkeiten sprechen insbeson<strong>de</strong>re wirtschaftliche Aspekte. Die bislang noch<br />

1244 vorhan<strong>de</strong>ne Schnittstelle zu <strong>de</strong>n GUHV/ WBV im Bereich <strong>de</strong>r operativen Tätigkeiten<br />

1245 könnte aufgelöst wer<strong>de</strong>n. Das LUGV könnte sich aus <strong>de</strong>m „operativen Geschäft"<br />

1246 vollständig herausziehen und müsste kein Personal mehr für Vor-Ort-Tätigkeiten vor-<br />

1247 halten. Die GUHV/ WBV könnten mit ihrer Flächenpräsenz die Aufgabenwahrneh-<br />

1248 mung nachhaltig absichern.<br />

1249 Im Gegenzug soll die vorgeschlagene <strong>de</strong>utliche Reduzierung <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r GUHV/<br />

1250 WBV die dort anfallen<strong>de</strong>n Verwaltungskosten reduzieren und die in einigen Kommu-<br />

1251 nen wegen <strong>de</strong>r starken Verbandszersplitterung zu verzeichnen<strong>de</strong> unübersichtliche<br />

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