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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

543 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)<br />

544 26. Aufsicht über Einrichtungen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />

545 Vorschlag 1:<br />

546 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bei einem konsolidierten<br />

547 Szenario ab „8+1".<br />

548 Im Lan<strong>de</strong>sjugendamt sind etwa 15 Beschäftigte für die Aufsicht über Einrichtungen<br />

549 <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe und die Beratung im laufen<strong>de</strong>n Betrieb sowie die Ertei-<br />

550 lung von Betriebserlaubnissen gern. § 45 i.V.m. § 85 Abs. 2 SGB VIII — Kin<strong>de</strong>r- und<br />

551 Jugendhilfe zuständig, so die Angaben <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

552 Aufgabenerfassung für die Enquete-Kommission.<br />

553 Der Gutachter spricht sich zur Wahrung einheitlicher Standards und aufgrund nicht<br />

554 auszuschließen<strong>de</strong>r enger Verflechtungen zwischen Leistungsträger (Kommune) und<br />

555 Leistungsanbieter (Betreiber) gegen eine Kommunalisierung <strong>de</strong>r Aufsichtsfunktion<br />

556 aus. Darüber hinaus wäre eine Kommunalisierung auch rechtlich ausgeschlossen.<br />

557 Unklar sei, ob eine Übertragung als staatliche Aufgabe im Wege <strong>de</strong>r Organleihe<br />

558 möglich wäre.<br />

559 Die Enquete-Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Kommunalisie-<br />

560 rung mit Blick auf die Situation in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn möglich ist. Analog zur<br />

561 Aufsicht über die unterstützen<strong>de</strong>n Wohnformen (vgl. 3.1.3) sind auch an<strong>de</strong>re Organ i-<br />

562 sationen in <strong>de</strong>r Lage, eine fachlich kompetente Aufsicht wahrzunehmen, lan<strong>de</strong>sweit<br />

563 einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und Interessenskollisionen zu vermei-<br />

564 <strong>de</strong>n (z.B. Lan<strong>de</strong>swohlfahrtverbän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Bildung einer Kommission von Vertreterin-<br />

565 nen und Vertretern <strong>de</strong>r kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Träger<br />

566 <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe). Bei entsprechend konsolidierten Szenarien wäre eine einheit-<br />

567 liche Aufsichtsfunktion auch weiterhin gewährleistet.<br />

568 Zusammenfassung: Aufsicht über Einrichtungen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />

Aufgabenübertragung auf:<br />

bei:<br />

als:<br />

Anmerkung:<br />

Landkreise und kreisfreie Städte<br />

bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />

Zur Sicherung einheitlicher Standards und <strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong>n<br />

politischen Verantwortung sollte eine Son<strong>de</strong>raufsicht<br />

vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

569<br />

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