5/19 - Brandenburg.de
5/19 - Brandenburg.de
5/19 - Brandenburg.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />
Stand: 11. März 2013<br />
543 Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)<br />
544 26. Aufsicht über Einrichtungen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />
545 Vorschlag 1:<br />
546 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bei einem konsolidierten<br />
547 Szenario ab „8+1".<br />
548 Im Lan<strong>de</strong>sjugendamt sind etwa 15 Beschäftigte für die Aufsicht über Einrichtungen<br />
549 <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe und die Beratung im laufen<strong>de</strong>n Betrieb sowie die Ertei-<br />
550 lung von Betriebserlaubnissen gern. § 45 i.V.m. § 85 Abs. 2 SGB VIII — Kin<strong>de</strong>r- und<br />
551 Jugendhilfe zuständig, so die Angaben <strong>de</strong>s zuständigen Ministeriums im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
552 Aufgabenerfassung für die Enquete-Kommission.<br />
553 Der Gutachter spricht sich zur Wahrung einheitlicher Standards und aufgrund nicht<br />
554 auszuschließen<strong>de</strong>r enger Verflechtungen zwischen Leistungsträger (Kommune) und<br />
555 Leistungsanbieter (Betreiber) gegen eine Kommunalisierung <strong>de</strong>r Aufsichtsfunktion<br />
556 aus. Darüber hinaus wäre eine Kommunalisierung auch rechtlich ausgeschlossen.<br />
557 Unklar sei, ob eine Übertragung als staatliche Aufgabe im Wege <strong>de</strong>r Organleihe<br />
558 möglich wäre.<br />
559 Die Enquete-Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Kommunalisie-<br />
560 rung mit Blick auf die Situation in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn möglich ist. Analog zur<br />
561 Aufsicht über die unterstützen<strong>de</strong>n Wohnformen (vgl. 3.1.3) sind auch an<strong>de</strong>re Organ i-<br />
562 sationen in <strong>de</strong>r Lage, eine fachlich kompetente Aufsicht wahrzunehmen, lan<strong>de</strong>sweit<br />
563 einheitliche Qualitätsstandards sicherzustellen und Interessenskollisionen zu vermei-<br />
564 <strong>de</strong>n (z.B. Lan<strong>de</strong>swohlfahrtverbän<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r Bildung einer Kommission von Vertreterin-<br />
565 nen und Vertretern <strong>de</strong>r kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Verbän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Träger<br />
566 <strong>de</strong>r freien Jugendhilfe). Bei entsprechend konsolidierten Szenarien wäre eine einheit-<br />
567 liche Aufsichtsfunktion auch weiterhin gewährleistet.<br />
568 Zusammenfassung: Aufsicht über Einrichtungen <strong>de</strong>r Kin<strong>de</strong>r- und Jugendhilfe<br />
Aufgabenübertragung auf:<br />
bei:<br />
als:<br />
Anmerkung:<br />
Landkreise und kreisfreie Städte<br />
bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />
Zur Sicherung einheitlicher Standards und <strong>de</strong>r übergreifen<strong>de</strong>n<br />
politischen Verantwortung sollte eine Son<strong>de</strong>raufsicht<br />
vorgesehen wer<strong>de</strong>n.<br />
569<br />
23