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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

185 9. Eheaufhebung<br />

186 Vorschlag 1:<br />

187 Die Enquete-Kommission empfiehlt eine Kommunalisierung bereits in <strong>de</strong>r aktuellen<br />

188 Kreisstruktur „14 + 4".<br />

189 Die Eheaufhebung ist eine auf Antrag gerichtlich verfügte Beendigung einer Ehe auf-<br />

<strong>19</strong>0 grund fehlerhafter Eheschließung gemäß §§ 1313 ff. BGB. Im Fall <strong>de</strong>s Verdachts<br />

<strong>19</strong>1 einer Scheinehe kann eine Behör<strong>de</strong> Antragstellerin auf Eheaufhebung sein (§ 1316<br />

<strong>19</strong>2 Abs. 1 BGB). Diese Aufgabe wird in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vom Ministerium <strong>de</strong>s Innern wahr-<br />

<strong>19</strong>3 genommen. Sie beansprucht etwa 0,03 VZE <strong>de</strong>s g.D., in 2009 und 2010 wur<strong>de</strong>n je-<br />

<strong>19</strong>4 weils 2 Anträge gesteift.<br />

<strong>19</strong>5 Die Auswirkungen einer Scheinehe berühren in aller Regel Tatbestän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Auslän-<br />

<strong>19</strong>6 <strong>de</strong>r- und Sozialrechts, <strong>de</strong>ssen Vollzug in <strong>de</strong>r Zuständigkeit <strong>de</strong>r Landkreise und kreis-<br />

<strong>19</strong>7 freien Städte liegt. Auch die Erkenntnisse, die Anlass zur Annahme <strong>de</strong>s Vorliegens<br />

<strong>19</strong>8 einer Scheinehe bieten, wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r kommunalen Auslän<strong>de</strong>r- und So-<br />

<strong>19</strong>9 zialbehör<strong>de</strong>n gewonnen. Die Enquete-Kommission ist daher <strong>de</strong>r Auffassung, dass<br />

200 die Antragsberechtigung nach § 1316 Abs. 1 BGB unabhängig von Gebietsstrukturen<br />

201 <strong>de</strong>n Landkreisen und kreisfreien Städten als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe<br />

202 übertragen wer<strong>de</strong>n kann. In <strong>de</strong>n nord<strong>de</strong>utschen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn wird diese Aufgabe<br />

203 ebenfalls von <strong>de</strong>n Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen.<br />

204 Prof. Bogumil hat diesen Aufgabenbereich nicht in sein Gutachten einbezogen.<br />

205 Zusammenfassung: Eheaufhebung<br />

Aufgabenübertragung auf:<br />

bei:<br />

als:<br />

Anmerkung:<br />

Landkreise und kreisfreie Städte<br />

bis zu „14+4" Verwaltungsträgern<br />

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe<br />

Eine Son<strong>de</strong>raufsicht ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

206<br />

207 10. Beglaubigung von Urkun<strong>de</strong>n<br />

208 Vorschlag 1:<br />

209 Aus Sicht <strong>de</strong>r Enquete-Kommission sind Urkun<strong>de</strong>n, die im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausge-<br />

210 stellt wur<strong>de</strong>n und für das Ausland benötigt wer<strong>de</strong>n, weiterhin auf staatlicher Ebene zu<br />

211 beurkun<strong>de</strong>n.<br />

212 Derzeit nimmt eine 1 VZE die Aufgabe im Ministerium <strong>de</strong>s Innern wahr.<br />

213 Nach Auffassung <strong>de</strong>s Gutachters, <strong>de</strong>m sich die Enquete-Kommission anschließt,<br />

214 schei<strong>de</strong>t eine Kommunalisierung aus rechtlichen Grün<strong>de</strong>n aus.<br />

10

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