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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />

Stand: 11. März 2013<br />

369 16.117. Aufsicht über unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen/Anerkennung niedrigschwel-<br />

370 liger Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI<br />

371 Vorschlag 1:<br />

372 Die Aufsicht für unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen berät Einrichtungen und sonstige unter-<br />

373 stützen<strong>de</strong> Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behin-<br />

374 <strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>ren Nutzerinnen und Nutzer sowie Angehörige und achtet auf die Ein-<br />

375 haltung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen durch die Leistungsanbieter. Bei <strong>de</strong>r Aner-<br />

376 kennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten geht es um die Bewilligung<br />

377 finanzieller Unterstützung von Pflegebedürftigen für die Inanspruchnahme von Ta-<br />

378 ges-, Nacht o<strong>de</strong>r Kurzzeitpflege und von beson<strong>de</strong>ren Angeboten <strong>de</strong>r zugelassenen<br />

379 Pflegedienste im Bereich <strong>de</strong>r allgemeinen Anleitung und Betreuung. Diese Aufgaben<br />

380 wer<strong>de</strong>n im LASV an drei Standorten von aktuell 24 Beschäftigten wahrgenommen.<br />

381 Der Gutachter hat eine Kommunalisierung aufgrund dann nicht auszuschließen<strong>de</strong>r<br />

382 enger Verflechtungen zwischen Leistungsträger (Kommune) und Leistungsanbieter<br />

383 (Betreiber) abgelehnt.<br />

384 Die Enquete-Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Kommunalisie-<br />

385 rung mit Blick auf die Situation in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn möglich ist. Dort hat eine<br />

386 Kommunalisierung <strong>de</strong>r Aufsichtstätigkeit bereits stattgefun<strong>de</strong>n. In Nie<strong>de</strong>rsachsen gilt<br />

387 dies z.B. für alle Einrichtungen, für die Versorgungsverträge gemäß § 72 SGB XI<br />

388 zwischen <strong>de</strong>n Pflegekassen und <strong>de</strong>n Einrichtungen abgeschlossen sind. Eine Über-<br />

389 prüfeng <strong>de</strong>r vertraglichen Standardabsicherung erfolgt dort auch von <strong>de</strong>n Pflegekas-<br />

390 sen. Interessenskollisionen und politische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Abhängigkeitsverhält-<br />

391 nisse könnten <strong>de</strong>mnach auch bei einer Kommunalisierung begrenzt wer<strong>de</strong>n. Für eine<br />

392 Aufgabenkommunalisierung spricht auch die bereits im LASV praktizierte <strong>de</strong>zentrale<br />

393 Lösung.<br />

394 Zusammenfassung: Aufsicht über unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen<br />

Aufgabenübertragung auf:<br />

bei:<br />

als:<br />

Anmerkung:<br />

Landkreise und kreisfreie Städte<br />

bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />

Der Erhalt einer Son<strong>de</strong>raufsicht durch das Land ist im<br />

Hinblick auf diesen sensiblen Aufgabenbereich sinnvoll.<br />

395<br />

16

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