5/19 - Brandenburg.de
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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />
Stand: 11. März 2013<br />
369 16.117. Aufsicht über unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen/Anerkennung niedrigschwel-<br />
370 liger Betreuungsangebote nach § 45 SGB XI<br />
371 Vorschlag 1:<br />
372 Die Aufsicht für unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen berät Einrichtungen und sonstige unter-<br />
373 stützen<strong>de</strong> Wohnformen für pflegebedürftige Menschen und für Menschen mit Behin-<br />
374 <strong>de</strong>rungen, <strong>de</strong>ren Nutzerinnen und Nutzer sowie Angehörige und achtet auf die Ein-<br />
375 haltung <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen durch die Leistungsanbieter. Bei <strong>de</strong>r Aner-<br />
376 kennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten geht es um die Bewilligung<br />
377 finanzieller Unterstützung von Pflegebedürftigen für die Inanspruchnahme von Ta-<br />
378 ges-, Nacht o<strong>de</strong>r Kurzzeitpflege und von beson<strong>de</strong>ren Angeboten <strong>de</strong>r zugelassenen<br />
379 Pflegedienste im Bereich <strong>de</strong>r allgemeinen Anleitung und Betreuung. Diese Aufgaben<br />
380 wer<strong>de</strong>n im LASV an drei Standorten von aktuell 24 Beschäftigten wahrgenommen.<br />
381 Der Gutachter hat eine Kommunalisierung aufgrund dann nicht auszuschließen<strong>de</strong>r<br />
382 enger Verflechtungen zwischen Leistungsträger (Kommune) und Leistungsanbieter<br />
383 (Betreiber) abgelehnt.<br />
384 Die Enquete-Kommission vertritt jedoch die Auffassung, dass eine Kommunalisie-<br />
385 rung mit Blick auf die Situation in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn möglich ist. Dort hat eine<br />
386 Kommunalisierung <strong>de</strong>r Aufsichtstätigkeit bereits stattgefun<strong>de</strong>n. In Nie<strong>de</strong>rsachsen gilt<br />
387 dies z.B. für alle Einrichtungen, für die Versorgungsverträge gemäß § 72 SGB XI<br />
388 zwischen <strong>de</strong>n Pflegekassen und <strong>de</strong>n Einrichtungen abgeschlossen sind. Eine Über-<br />
389 prüfeng <strong>de</strong>r vertraglichen Standardabsicherung erfolgt dort auch von <strong>de</strong>n Pflegekas-<br />
390 sen. Interessenskollisionen und politische o<strong>de</strong>r wirtschaftliche Abhängigkeitsverhält-<br />
391 nisse könnten <strong>de</strong>mnach auch bei einer Kommunalisierung begrenzt wer<strong>de</strong>n. Für eine<br />
392 Aufgabenkommunalisierung spricht auch die bereits im LASV praktizierte <strong>de</strong>zentrale<br />
393 Lösung.<br />
394 Zusammenfassung: Aufsicht über unterstützen<strong>de</strong> Wohnformen<br />
Aufgabenübertragung auf:<br />
bei:<br />
als:<br />
Anmerkung:<br />
Landkreise und kreisfreie Städte<br />
bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung<br />
Der Erhalt einer Son<strong>de</strong>raufsicht durch das Land ist im<br />
Hinblick auf diesen sensiblen Aufgabenbereich sinnvoll.<br />
395<br />
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