5/19 - Brandenburg.de
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EK 5/2 Zusammenfassung Vorschläge Kommunalisierung von Lan<strong>de</strong>saufgaben<br />
Stand: 11. März 2013<br />
1312 60 immissionsschutz<br />
1313 Vorschlag 1:<br />
1314 Die Aufgaben <strong>de</strong>r Immissionsschutzbehör<strong>de</strong>n basieren ganz überwiegend auf EU-<br />
1315 bzw. Bun<strong>de</strong>srecht. Der Vollzug <strong>de</strong>s BlmSchG ist ein komplexer Aufgabenbereich, <strong>de</strong>r<br />
1316 eine hohe Spezialisierung <strong>de</strong>s Fachpersonals erfor<strong>de</strong>rt. Es geht um die Genehmi-<br />
1317 gung und Überwachung von Anlagen gern. Anlage zur 4. Bun<strong>de</strong>sinnmissionsschutz-<br />
1318 verordnung (BlmSchV). Eine Beson<strong>de</strong>rheit <strong>de</strong>r immissionsschutzrechtlichen Geneh-<br />
13<strong>19</strong> migung besteht in einer Bün<strong>de</strong>lungswirkung, die an<strong>de</strong>re behördliche Entscheidungen<br />
1320 einschließt. Von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist in diesem Zusammenhang, dass sie auch<br />
1321 die Baugenehmigung erfasst, für die ansonsten die Landkreise und kreisfreien Städte<br />
1322 zuständig sind. Die immissionsschutzrechtlichen Aufgaben wer<strong>de</strong>n vorn LUGV an<br />
1323 sechs Standorten vorgenommen. Für die Genehmigungsverfahren sind 65 Beschäf-<br />
1324 tigte zuständig, die Anlagen- und Umweltüberwachung wird durch 150 Beschäftigte<br />
1325 wahrgenommen.<br />
1326 Der Gutachter Prof. Bogumil spricht sich für eine Kommunalisierung im Szenario<br />
1327 „5+1" aus. Er schlägt ein „Zickzack"-Mo<strong>de</strong>ll vor, nach <strong>de</strong>m in Abhängigkeit vom Ge-<br />
1328 fährdungspotential für bestimmte Anlagetypen das Land zuständig bleibt und bei ein-<br />
1329 facheren Anlagen die Kreise und kreisfreien Städte zuständig sind. Wie genau die<br />
1330 Trennung verlaufen soll, wäre zum Gegenstand einer vertieften Prüfung zu machen.<br />
1331 Für eine Aufgabenkommunalisierung ab <strong>de</strong>m konsolidierten Szenario „8+1" sprechen<br />
1332 die Mitarbeiter- und Fallzahlen, insbeson<strong>de</strong>re jedoch die im LUGV bereits praktizierte<br />
1333 sechsräumige Aufgabenwahrnehmung im Bereich Anlagenüberwachung. Bezüglich<br />
1334 <strong>de</strong>r Überwachung <strong>de</strong>r Anlagen sollten verstärkt die Nutzung externe „Verwaltungs-<br />
1335 helfer" erfolgen. Die Enquete-Kommission sieht nicht zwangsläufig die Notwendig-<br />
1336 keit, das von Prof. Bogumil angesprochene „Zickzack"-Mo<strong>de</strong>ll einer Kommunalisie-<br />
1337 rung zugrun<strong>de</strong> zu legen. Angesichts <strong>de</strong>s verhältnismäßig großen Personalbestan<strong>de</strong>s<br />
1338 und <strong>de</strong>r Tatsache, dass auf Seiten <strong>de</strong>r Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n auch externer Sach-<br />
1339 verstand einbezogen wer<strong>de</strong>n kann, ist eine vollständige Kommunalisierung <strong>de</strong>s Auf-<br />
1340 gabenbereichs zu favorisieren. Dies vermei<strong>de</strong>t auch fachliche Abgrenzungsfragen,<br />
1341 die zwangsläufig bei <strong>de</strong>m „Zickzack"-Mo<strong>de</strong>ll auftreten können.<br />
1342 Zusammenfassung: Immissionsschutz<br />
Aufgabenübertragung auf:<br />
bei:<br />
als:<br />
Anmerkung:<br />
Landkreise und kreisfreie Städte<br />
bis zu „8+1" Verwaltungsträgern<br />
Pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe<br />
Eine Ausführung <strong>de</strong>r Überwachungstätigkeiten durch<br />
unabhängige Sachverständige (z.B. TÜV, DEKRA) im<br />
Auftrag <strong>de</strong>r neuen kommunalen Aufgabenträger ist zu<br />
prüfen.<br />
1343<br />
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