14.05.2014 Aufrufe

5/19 - Brandenburg.de

5/19 - Brandenburg.de

5/19 - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-EK2 5/<strong>19</strong> S. 63<br />

Enquete-Kommission 15.03.2013<br />

<strong>19</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/du/1e<br />

kann es natürlich auch sein, dass umgekehrt diese dann in <strong>de</strong>n Kreis integrierte große<br />

bis landkreisfreie Stadt gewissermaßen auch auf die Umlandgemein<strong>de</strong>n erdrückend<br />

wirken kann. Hier gibt es aus meiner persönlichen Sicht zumin<strong>de</strong>st Differenzierungen,<br />

welche Entscheidung am En<strong>de</strong> bei einem Abwägungsprozess herauskommt.<br />

Hier ist aus meiner Sicht völlig ergebnisoffen zu verfahren.<br />

Damit möchte ich die Kreisebene verlassen und auch mit Blick auf das, was gera<strong>de</strong><br />

gesagt wur<strong>de</strong>, die Notwendigkeit, spätestens ab <strong>de</strong>r nächsten Sitzung, wenn dann<br />

überhaupt Zeit sein sollte, nach und nach einmal in die Strukturfragen einzusteigen,<br />

noch ein wenig ver<strong>de</strong>utlichen. Heute klang schon an: Wir führen uns wohl in <strong>de</strong>r jetzigen<br />

Struktur, wie sie gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>; hier gibt es ein Amt, hier gibt es dieses und jenes.<br />

Ich will nur noch einmal sagen: Ich habe die Übertragbarkeit <strong>de</strong>s schleswigholsteinischen<br />

Urteils zur Verfassungswidrigkeit <strong>de</strong>r Amtsordnung dort für außeror<strong>de</strong>ntlich<br />

leichtfertig gehalten. Ich habe auch vom ersten Tage an die Auffassung vertreten,<br />

dass dies nicht ohne Weiteres übertragbar sei. Das halte ich auch heute noch<br />

für richtig aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n, die damals dargelegt wur<strong>de</strong>n. Trotz<strong>de</strong>m ist es aber so,<br />

dass wir auch mit Blick auf die durch das Innenministerium erhobenen Informationen<br />

zu <strong>de</strong>n freiwilligen Aufgabenübertragungen, die in <strong>de</strong>n letzten 20 Jahren erfolgt sind,<br />

dann doch noch einen wie auch immer gearteten Handlungsdruck haben wer<strong>de</strong>n. Es<br />

ist nur nicht so, dass das Verdikt <strong>de</strong>r Verfassungswidrigkeit jetzt unmittelbar über<br />

<strong>de</strong>m Gesetzgeber schwebt. Aber man muss sich darüber im Klaren sein: Wenn man<br />

das Amt als Bundkörperschaft in dieser Verfasstheit, wie es nun einmal ist, weiterentwickelt,<br />

mit nicht direkt <strong>de</strong>mokratisch legitimierten Organen, dann wird man sich<br />

irgendwann <strong>de</strong>r Frage stellen müssen: Ist <strong>de</strong>nn tatsächlich dieser hier vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Aufgabenbestand unter diesen vom Verfassungsgericht Schleswig-Holstein angemahnten<br />

<strong>de</strong>mokratietheoretischen Gesichtspunkten letztlich haltbar? Das heißt, <strong>de</strong>r<br />

Gesetzgeber müsste sich mit <strong>de</strong>r Frage beschäftigen, ob er Teile <strong>de</strong>r freiwilligen Aufgaben<br />

gewissermaßen zwangsweise zurückführt. Möglicherweise wäre das auch<br />

eine Aufgabe, die durch die Aufsicht zu erfüllen sein wür<strong>de</strong>. Aber ob das <strong>de</strong>r Fingerzeig<br />

in die richtige Richtung ist, daran habe ich erhebliche Zweifel.<br />

Auch aus diesem Grun<strong>de</strong> scheint doch schon vielerorts auch über Partei- und Fraktionsgrenzen<br />

hinweg eine gewisse Vorverständigung auf ein Verbandsgemein<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll<br />

sichtbar zu wer<strong>de</strong>n. Ob dies nun rheinland-pfälzischer o<strong>de</strong>r sachsenanhaltinischer<br />

Prägung ist, sei dahingestellt. Aber man muss jetzt ganz einfach einmal<br />

zu einer Entscheidung kommen. Wir müssen beim nächsten Mal noch nicht unbedingt<br />

die Größenordnungen besprechen. Aber es ist aus meiner Sicht sinnvoll, irgendwann<br />

einmal zu einer Einigung zu kommen, ob das Verbandsgemein<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll<br />

dann eine für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> empfehlenswerte Variante sein wird.<br />

Schließlich muss man sich auch noch mit Folgefragen beschäftigen. Je<strong>de</strong>nfalls bin<br />

ich <strong>de</strong>r Meinung, dass diese Enquete-Kommission insoweit Empfehlungen abgeben<br />

sollte, die doch schon etwas präziser sind. Denn wir wissen aus <strong>de</strong>m Gutachten von<br />

Herrn Trute, dass er, was die Entstehung <strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong>n angeht, ein dynamisches<br />

Mo<strong>de</strong>ll mit einem heterogenen Auftragsbestand vorschlägt. Man muss<br />

sich dann darüber einigen, was <strong>de</strong>r richtige Weg ist, ob gewissermaßen aus <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />

Ämtern dynamisch freiwillig - mit heterogenem Aufgabenbestand -, von<br />

mir aus auch in Perspektive von 50 Jahren, Verbandsgemein<strong>de</strong>n entstehen können

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!