5/19 - Brandenburg.de
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Landtag <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> P-EK2 5/<strong>19</strong> S. 63<br />
Enquete-Kommission 15.03.2013<br />
<strong>19</strong>. Sitzung Stenogr. Dienst/du/1e<br />
kann es natürlich auch sein, dass umgekehrt diese dann in <strong>de</strong>n Kreis integrierte große<br />
bis landkreisfreie Stadt gewissermaßen auch auf die Umlandgemein<strong>de</strong>n erdrückend<br />
wirken kann. Hier gibt es aus meiner persönlichen Sicht zumin<strong>de</strong>st Differenzierungen,<br />
welche Entscheidung am En<strong>de</strong> bei einem Abwägungsprozess herauskommt.<br />
Hier ist aus meiner Sicht völlig ergebnisoffen zu verfahren.<br />
Damit möchte ich die Kreisebene verlassen und auch mit Blick auf das, was gera<strong>de</strong><br />
gesagt wur<strong>de</strong>, die Notwendigkeit, spätestens ab <strong>de</strong>r nächsten Sitzung, wenn dann<br />
überhaupt Zeit sein sollte, nach und nach einmal in die Strukturfragen einzusteigen,<br />
noch ein wenig ver<strong>de</strong>utlichen. Heute klang schon an: Wir führen uns wohl in <strong>de</strong>r jetzigen<br />
Struktur, wie sie gebil<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>; hier gibt es ein Amt, hier gibt es dieses und jenes.<br />
Ich will nur noch einmal sagen: Ich habe die Übertragbarkeit <strong>de</strong>s schleswigholsteinischen<br />
Urteils zur Verfassungswidrigkeit <strong>de</strong>r Amtsordnung dort für außeror<strong>de</strong>ntlich<br />
leichtfertig gehalten. Ich habe auch vom ersten Tage an die Auffassung vertreten,<br />
dass dies nicht ohne Weiteres übertragbar sei. Das halte ich auch heute noch<br />
für richtig aus <strong>de</strong>n Grün<strong>de</strong>n, die damals dargelegt wur<strong>de</strong>n. Trotz<strong>de</strong>m ist es aber so,<br />
dass wir auch mit Blick auf die durch das Innenministerium erhobenen Informationen<br />
zu <strong>de</strong>n freiwilligen Aufgabenübertragungen, die in <strong>de</strong>n letzten 20 Jahren erfolgt sind,<br />
dann doch noch einen wie auch immer gearteten Handlungsdruck haben wer<strong>de</strong>n. Es<br />
ist nur nicht so, dass das Verdikt <strong>de</strong>r Verfassungswidrigkeit jetzt unmittelbar über<br />
<strong>de</strong>m Gesetzgeber schwebt. Aber man muss sich darüber im Klaren sein: Wenn man<br />
das Amt als Bundkörperschaft in dieser Verfasstheit, wie es nun einmal ist, weiterentwickelt,<br />
mit nicht direkt <strong>de</strong>mokratisch legitimierten Organen, dann wird man sich<br />
irgendwann <strong>de</strong>r Frage stellen müssen: Ist <strong>de</strong>nn tatsächlich dieser hier vorhan<strong>de</strong>ne<br />
Aufgabenbestand unter diesen vom Verfassungsgericht Schleswig-Holstein angemahnten<br />
<strong>de</strong>mokratietheoretischen Gesichtspunkten letztlich haltbar? Das heißt, <strong>de</strong>r<br />
Gesetzgeber müsste sich mit <strong>de</strong>r Frage beschäftigen, ob er Teile <strong>de</strong>r freiwilligen Aufgaben<br />
gewissermaßen zwangsweise zurückführt. Möglicherweise wäre das auch<br />
eine Aufgabe, die durch die Aufsicht zu erfüllen sein wür<strong>de</strong>. Aber ob das <strong>de</strong>r Fingerzeig<br />
in die richtige Richtung ist, daran habe ich erhebliche Zweifel.<br />
Auch aus diesem Grun<strong>de</strong> scheint doch schon vielerorts auch über Partei- und Fraktionsgrenzen<br />
hinweg eine gewisse Vorverständigung auf ein Verbandsgemein<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll<br />
sichtbar zu wer<strong>de</strong>n. Ob dies nun rheinland-pfälzischer o<strong>de</strong>r sachsenanhaltinischer<br />
Prägung ist, sei dahingestellt. Aber man muss jetzt ganz einfach einmal<br />
zu einer Entscheidung kommen. Wir müssen beim nächsten Mal noch nicht unbedingt<br />
die Größenordnungen besprechen. Aber es ist aus meiner Sicht sinnvoll, irgendwann<br />
einmal zu einer Einigung zu kommen, ob das Verbandsgemein<strong>de</strong>mo<strong>de</strong>ll<br />
dann eine für <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> empfehlenswerte Variante sein wird.<br />
Schließlich muss man sich auch noch mit Folgefragen beschäftigen. Je<strong>de</strong>nfalls bin<br />
ich <strong>de</strong>r Meinung, dass diese Enquete-Kommission insoweit Empfehlungen abgeben<br />
sollte, die doch schon etwas präziser sind. Denn wir wissen aus <strong>de</strong>m Gutachten von<br />
Herrn Trute, dass er, was die Entstehung <strong>de</strong>r Verbandsgemein<strong>de</strong>n angeht, ein dynamisches<br />
Mo<strong>de</strong>ll mit einem heterogenen Auftragsbestand vorschlägt. Man muss<br />
sich dann darüber einigen, was <strong>de</strong>r richtige Weg ist, ob gewissermaßen aus <strong>de</strong>n bestehen<strong>de</strong>n<br />
Ämtern dynamisch freiwillig - mit heterogenem Aufgabenbestand -, von<br />
mir aus auch in Perspektive von 50 Jahren, Verbandsgemein<strong>de</strong>n entstehen können