[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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4. Der Treugeber hat das Recht, von dem Registertreuhänder<br />
jederzeit die Einräumung der handelsrechtlichen<br />
Kommanditistenstellung zu verlangen, und zwar<br />
im Verhältnis der vom Treugeber gezeichneten und eingezahlten<br />
Beträge.<br />
Der Registertreuhandvertrag gilt mit Stellung des Aufhebungsverlangens<br />
einvernehmlich als aufgehoben. Der Treugeber<br />
führt die Eintragung im Handelsregister selbst durch<br />
und trägt damit die entstandenen Kosten.<br />
Für den Fall der Beendigung des Registertreuhandvertrages<br />
hat der Registertreuhänder Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen<br />
und auf Freistellung von den für Rechnung des Treugebers<br />
eingegangenen Verbindlichkeiten sowie Anspruch<br />
auf anteiliges Honorar.<br />
14. Besondere Hinweise -<br />
Verwahrungserklärung<br />
1. Besondere Hinweise<br />
Der Registertreuhänder weist im Rahmen seiner Sorgfaltsund<br />
vorvertraglichen Aufklärungspflichten darauf hin, dass<br />
der Gesellschafter/Treugeber diejenigen Risiken zu tragen<br />
hat, die im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Gesellschaft<br />
bestehen.<br />
Im Einzelnen können sich folgende Risiken ergeben:<br />
1.1 Die erwarteten Erträge können nicht oder teilweise nicht<br />
innerhalb der geplanten Zeit oder überhaupt nicht eintreffen.<br />
der Investitionsentscheidung zugrunde gelegten Zielsetzungen<br />
des Treugebers endgültig gescheitert sind.<br />
Bereits von der Fondsgesellschaft gezahlte Gebühren<br />
und/oder Kosten sind dann eventuell endgültig verloren.<br />
Die Rückzahlung des Anlagebetrages ist dann ganz<br />
oder teilweise unmöglich.<br />
1.5 Im Falle der Refinanzierung des Anteils des Fondszeichners<br />
– von welcher ausdrücklich abgeraten wird<br />
– entsteht ein zusätzliches Risiko dadurch, dass die<br />
bei der Bank aufgenommenen Verbindlichkeiten auch<br />
bei Verlust der Kommanditeinlage getilgt und verzinst<br />
werden müssen.<br />
2. Verwahrungserklärung<br />
a) Es gehört nicht zu den Aufgaben des Registertreuhänders,<br />
das Prospektmaterial zu prüfen. Der Registertreuhänder<br />
hat eine derartige Prüfung auch nicht<br />
durchgeführt.<br />
b) Der Registertreuhänder haftet nicht für die Durchführbarkeit<br />
des Konzeptes und übernimmt auch keine<br />
Überwachungs- oder Prüfungspflichten im Hinblick auf<br />
die ordnungsgemäße Durchführung oder Umsetzung<br />
des in Rede stehenden Konzeptes.<br />
c) Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass er<br />
nicht geprüft hat bzw. nicht prüft, ob die vorgesehene<br />
Kapitalanlage für den Zeichner wirtschaftlich und/oder<br />
steuerlich sinnvoll ist. Vielmehr vollzieht der Registertreuhänder<br />
lediglich die bereits gefallene Investitionsentscheidung<br />
des Treugebers.<br />
1.2 Es können sonstige Entwicklungen eintreten, die die<br />
ursprünglich kalkulierte Wirtschaftlichkeit beeinträchtigen,<br />
sei es aufgrund behördlicher Maßnahmen, Änderungen im<br />
gesetzgeberischen Bereich, Nichteintritt angenommener<br />
Ertragssteigerungen aufgrund veränderter wirtschaftlicher<br />
Bedingungen und Ähnliches, z. B. negative konjunkturelle<br />
Entwicklungen, sinkende Immobilienpreise, sinkende Energiepreise,<br />
negative politische Entwicklungen usw.<br />
1.3 Das zugrunde liegende steuerliche Konzept kann von<br />
der Finanzverwaltung ganz oder teilweise nicht anerkannt<br />
werden.<br />
1.4 Der Registertreuhänder weist darauf hin, dass bei<br />
einer Rückabwicklung der Kommanditgesellschaft die