[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Treuhandkommanditisten gesandt werden. Das entsprechende<br />
Formular hält die Treuhandkommanditistin<br />
auf Anforderung für den Anleger bereit.<br />
Ausschüttungen und Zahlstellen<br />
Auszahlungen an die Anleger aufgrund der in diesem<br />
Prospekt beworbenen Vermögensanlage erfolgen durch<br />
die Fondsgesellschaft. Solche Auszahlungen beruhen entweder<br />
auf der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen<br />
oder Jahresüberschüssen (Entnahmen) durch die Fondsgesellschaft<br />
nach entsprechendem Gesellschaftsbeschluss<br />
oder haben ihren Grund in einem Auseinandersetzungsguthaben<br />
des Anlegers nach dessen Ausscheiden.<br />
Die Gesellschaft bewirkt die geschuldeten Auszahlungen<br />
an den Anleger regelmäßig von dem Gesellschaftskonto,<br />
das in der Beitrittserklärung des Anlegers<br />
genannt ist. Die Auszahlungen werden auf das Konto<br />
des Anlegers vorgenommen, das ebenfalls in der Beitrittserklärung<br />
angegeben ist.<br />
Gewinn- und Verlustbeteiligung/Profit-Split<br />
Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder Treugeber<br />
am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />
oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />
ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />
zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />
Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />
zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />
Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />
seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />
Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 je Monat ab dem<br />
Beitrittsmonat gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne<br />
Gesellschafter nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden<br />
Gewinnanspruchs in voller Höhe kommt, wenn er bereits<br />
im Januar des Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten<br />
ist und seinen Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat.<br />
Mit jedem abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert<br />
sich dieser Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />
Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen zuzüglich<br />
einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“) von<br />
8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht im Rahmen<br />
von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />
(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das laufende Ergebnis<br />
der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem Kapitalkonto 1 verbuchten<br />
Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter zueinander<br />
unter diesen verteilt. Die mittelbar über die Treuhänderin<br />
beteiligten Gesellschafter nehmen entsprechend über die<br />
Treuhänderin an dieser Verteilung teil. Die Hurdleberechnung<br />
beginnt mit dem Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />
Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />
Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />
zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />
entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />
1 verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />
Diese Regelung gilt sinngemäß auch im Falle der Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen<br />
zur Herstellung von Dieselkraftstoff, wobei in diesem<br />
Fall der Liquidationserlös je hälftig der Komplementärin sowie<br />
den anderen Gesellschaftern zusteht.<br />
Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />
sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />
Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />
Grundverzinsung abzuziehen (vgl. auch § 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />
Art der Besteuerung<br />
Eine wichtige Frage bei jeder Geldanlage stellt die Art der<br />
Besteuerung der zu erwartenden Erträge dar, wenngleich für<br />
eine Anlageentscheidung letztlich stets die wirtschaftlichen<br />
Erfolgsaussichten des Beteiligungskonzeptes ausschlaggebend<br />
sein sollten. Auf Basis der aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
handelt es sich bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />
& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG um eine gewerblich tätige Gesellschaft,<br />
die durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />
§ 15 EStG den beteiligten Anlegern vermittelt (siehe dazu<br />
auch Kapitel „Steuerliches Konzept“, S. 79 ff. ).<br />
Kosten des Erwerbs<br />
Die Kosten des Erwerbs setzten sich aus dem Zeichnungsbetrag<br />
und einem Agio in Höhe von 5 Prozent zusammen.<br />
Bei Zahlungsverzögerungen können zusätzliche Kosten entstehen.<br />
Zunächst ist jeder Anleger nach wirksamem Beitritt verpflichtet,<br />
an die Fondsgesellschaft die versprochene Einlage<br />
und zzgl. ein Agio in Höhe von 5 Prozent hiervon zu bezahlen.<br />
Die genaue Höhe der Einlage setzt der Anleger in der<br />
Beitrittserklärung selbst fest. Die Summe aus Beteiligungsbetrag<br />
und Agio bildet den Erwerbspreis für die in diesem<br />
Prospekt beworbene Vermögensanlage. Bei Zahlungsver-