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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Treuhandkommanditisten gesandt werden. Das entsprechende<br />

Formular hält die Treuhandkommanditistin<br />

auf Anforderung für den Anleger bereit.<br />

Ausschüttungen und Zahlstellen<br />

Auszahlungen an die Anleger aufgrund der in diesem<br />

Prospekt beworbenen Vermögensanlage erfolgen durch<br />

die Fondsgesellschaft. Solche Auszahlungen beruhen entweder<br />

auf der Ausschüttung von Liquiditätsüberschüssen<br />

oder Jahresüberschüssen (Entnahmen) durch die Fondsgesellschaft<br />

nach entsprechendem Gesellschaftsbeschluss<br />

oder haben ihren Grund in einem Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Anlegers nach dessen Ausscheiden.<br />

Die Gesellschaft bewirkt die geschuldeten Auszahlungen<br />

an den Anleger regelmäßig von dem Gesellschaftskonto,<br />

das in der Beitrittserklärung des Anlegers<br />

genannt ist. Die Auszahlungen werden auf das Konto<br />

des Anlegers vorgenommen, das ebenfalls in der Beitrittserklärung<br />

angegeben ist.<br />

Gewinn- und Verlustbeteiligung/Profit-Split<br />

Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder Treugeber<br />

am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />

oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />

ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />

Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />

zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />

Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />

zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />

Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />

seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />

Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 je Monat ab dem<br />

Beitrittsmonat gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne<br />

Gesellschafter nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden<br />

Gewinnanspruchs in voller Höhe kommt, wenn er bereits<br />

im Januar des Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten<br />

ist und seinen Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat.<br />

Mit jedem abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert<br />

sich dieser Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />

Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen zuzüglich<br />

einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“) von<br />

8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht im Rahmen<br />

von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />

(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das laufende Ergebnis<br />

der Gesellschaft im Verhältnis der auf dem Kapitalkonto 1 verbuchten<br />

Kapitaleinlagen der übrigen Gesellschafter zueinander<br />

unter diesen verteilt. Die mittelbar über die Treuhänderin<br />

beteiligten Gesellschafter nehmen entsprechend über die<br />

Treuhänderin an dieser Verteilung teil. Die Hurdleberechnung<br />

beginnt mit dem Zeitpunkt der Schließung der Gesellschaft.<br />

Ein darüber hinaus erzieltes Ergebnis wird zu 50 Prozent der<br />

Komplementärin und zu 50 Prozent den anderen Gesellschaftern<br />

zugerechnet. Der auf die anderen Gesellschafter<br />

entfallende Anteil wird im Verhältnis ihrer auf dem Kapitalkonto<br />

1 verbuchten Kapitaleinlagen zueinander verteilt.<br />

Diese Regelung gilt sinngemäß auch im Falle der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft z. B. nach Verkauf der Produktionsanlagen<br />

zur Herstellung von Dieselkraftstoff, wobei in diesem<br />

Fall der Liquidationserlös je hälftig der Komplementärin sowie<br />

den anderen Gesellschaftern zusteht.<br />

Für Zwecke der Ermittlung des Zeitpunkts der Vollrückzahlung<br />

sind Ausschüttungen von dem Gesamtbetrag aus ursprünglicher<br />

Pflichteinlage und aufgelaufener rechnerischer<br />

Grundverzinsung abzuziehen (vgl. auch § 20 des Gesellschaftsvertrages).<br />

Art der Besteuerung<br />

Eine wichtige Frage bei jeder Geldanlage stellt die Art der<br />

Besteuerung der zu erwartenden Erträge dar, wenngleich für<br />

eine Anlageentscheidung letztlich stets die wirtschaftlichen<br />

Erfolgsaussichten des Beteiligungskonzeptes ausschlaggebend<br />

sein sollten. Auf Basis der aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

handelt es sich bei der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong><br />

& <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG um eine gewerblich tätige Gesellschaft,<br />

die durch ihre Tätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß<br />

§ 15 EStG den beteiligten Anlegern vermittelt (siehe dazu<br />

auch Kapitel „Steuerliches Konzept“, S. 79 ff. ).<br />

Kosten des Erwerbs<br />

Die Kosten des Erwerbs setzten sich aus dem Zeichnungsbetrag<br />

und einem Agio in Höhe von 5 Prozent zusammen.<br />

Bei Zahlungsverzögerungen können zusätzliche Kosten entstehen.<br />

Zunächst ist jeder Anleger nach wirksamem Beitritt verpflichtet,<br />

an die Fondsgesellschaft die versprochene Einlage<br />

und zzgl. ein Agio in Höhe von 5 Prozent hiervon zu bezahlen.<br />

Die genaue Höhe der Einlage setzt der Anleger in der<br />

Beitrittserklärung selbst fest. Die Summe aus Beteiligungsbetrag<br />

und Agio bildet den Erwerbspreis für die in diesem<br />

Prospekt beworbene Vermögensanlage. Bei Zahlungsver-

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