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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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86<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Für die zwischen<br />

1. <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />

– nachfolgend Komplementärin genannt –<br />

und<br />

2. Herrn Dr. Otto Eisenbrand, Stuttgart<br />

– nachfolgend auch geschäftsführender Kommanditist<br />

genannt –<br />

bestehende Kommanditgesellschaft gilt mit Wirkung ab<br />

01.07.2006 der folgende Gesellschaftsvertrag:<br />

§ 1 Firma – Sitz<br />

1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />

die Firma <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft<br />

wird im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.<br />

§ 2 Gesellschaftszweck<br />

1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />

einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />

Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />

nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />

des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />

Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />

gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />

2. Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />

erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />

weiterer Kommanditisten (nachfolgend „Treugeber“<br />

genannt) über einen Treuhandkommanditisten, der der Gesellschaft<br />

noch beitreten wird.<br />

3. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />

Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />

Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />

Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />

oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

4. Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem<br />

Investitions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als<br />

Bestandteil als Anlage 1 beigefügt ist.<br />

§ 3 Gesellschafter-Einlagen<br />

1. Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, eingetragen<br />

HRB 721171 in Stuttgart. Die Komplementärin hat<br />

keinen Anteil am Festkapital und keine Einlageverpflichtung.<br />

2. Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand mit einem Festkapitalanteil<br />

von 500 Euro. Die im Handelsregister eingetragene<br />

Haftsumme beträgt ebenfalls 500 Euro.<br />

Die Gesellschafter werden ihre Einlagen durch Bareinlagen<br />

erbringen.<br />

3. Es ist beabsichtigt, das Gesellschaftskapital zu erhöhen<br />

und dabei über den künftigen Treuhandkommanditisten<br />

weitere Einlagezahlungen, die diesem durch Treugeber zur<br />

Verfügung gestellt werden, bis zur Höhe von insgesamt<br />

25.000.000 Euro zuzulassen, wobei die Komplementärin befugt<br />

ist, das Gesellschaftskapital nur bis zu einem geringeren<br />

Betrag zu erhöhen und dann keine weiteren Gesellschafter/Treugeber<br />

mehr aufzunehmen, die Gesellschaft also mit<br />

einem geringeren Gesellschaftskapital als den geplanten<br />

25.000.000 Euro zu schließen. Die Mindestbeteiligung soll<br />

10.000 Euro betragen, wobei die Komplementärin berechtigt<br />

ist, auch Gesellschafter mit einer niedrigeren Gesellschaftsbeteiligung<br />

in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />

4. Die Platzierungszeit zur Einwerbung des vorgesehenen<br />

Gesellschaftskapitals ist auf den 31.12.2007 befristet,<br />

kann jedoch durch die Komplementärin einmalig bis zum<br />

31.12.2008 verlängert werden.<br />

§ 4 Kapitalerhöhung - Treuhandkommanditist<br />

1. Der zukünftige Treuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />

von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />

ohne erneute Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

ihren Gesellschaftsanteil um bis zu 25.000.000 Euro<br />

zu erhöhen. Die Erhöhung kann auch sukzessive in dem Umfang<br />

erfolgen, wie Treugeber dem Treuhandkommanditisten<br />

Kapital zur Leistung von Einlagen zur Verfügung stellen.<br />

2. Die Komplementärin wird neben dem zukünftigen Treuhandkommanditisten<br />

hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt,<br />

namens aller jeweiligen Gesellschafter die zur Erhöhung des<br />

von ihm gehaltenen Kommanditkapitalanteils notwendigen

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