[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Gesellschaftsvertrag<br />
Für die zwischen<br />
1. <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, Stuttgart<br />
– nachfolgend Komplementärin genannt –<br />
und<br />
2. Herrn Dr. Otto Eisenbrand, Stuttgart<br />
– nachfolgend auch geschäftsführender Kommanditist<br />
genannt –<br />
bestehende Kommanditgesellschaft gilt mit Wirkung ab<br />
01.07.2006 der folgende Gesellschaftsvertrag:<br />
§ 1 Firma – Sitz<br />
1. Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft und führt<br />
die Firma <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG.<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft<br />
wird im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen.<br />
§ 2 Gesellschaftszweck<br />
1. Gesellschaftszweck ist die Errichtung und der Betrieb<br />
einer oder mehrerer Anlagen zur Katalytischen Drucklosen<br />
Verölung zur Gewinnung von mineralischem Dieselkraftstoff<br />
nebst anfallenden Nebenprodukten sowie der Vertrieb<br />
des Dieselkraftstoffs und der hierbei anfallenden Nebenprodukte.<br />
Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit<br />
gleichem oder ähnlichem Gesellschaftszweck beteiligen.<br />
2. Die Finanzierung der Investitionsvorhaben der Gesellschaft<br />
erfolgt durch den Beitritt und die Leistung von Einlagen<br />
weiterer Kommanditisten (nachfolgend „Treugeber“<br />
genannt) über einen Treuhandkommanditisten, der der Gesellschaft<br />
noch beitreten wird.<br />
3. Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und<br />
Rechtshandlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den<br />
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.<br />
Die Gesellschaft kann die zur Erreichung ihres Zwecks erforderlichen<br />
oder zweckmäßigen Handlungen selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
4. Die Finanzierung der Gesellschaft richtet sich nach dem<br />
Investitions- und Finanzierungsplan, der diesem Vertrag als<br />
Bestandteil als Anlage 1 beigefügt ist.<br />
§ 3 Gesellschafter-Einlagen<br />
1. Komplementärin ist die <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>, eingetragen<br />
HRB 721171 in Stuttgart. Die Komplementärin hat<br />
keinen Anteil am Festkapital und keine Einlageverpflichtung.<br />
2. Kommanditist ist Herr Dr. Otto Eisenbrand mit einem Festkapitalanteil<br />
von 500 Euro. Die im Handelsregister eingetragene<br />
Haftsumme beträgt ebenfalls 500 Euro.<br />
Die Gesellschafter werden ihre Einlagen durch Bareinlagen<br />
erbringen.<br />
3. Es ist beabsichtigt, das Gesellschaftskapital zu erhöhen<br />
und dabei über den künftigen Treuhandkommanditisten<br />
weitere Einlagezahlungen, die diesem durch Treugeber zur<br />
Verfügung gestellt werden, bis zur Höhe von insgesamt<br />
25.000.000 Euro zuzulassen, wobei die Komplementärin befugt<br />
ist, das Gesellschaftskapital nur bis zu einem geringeren<br />
Betrag zu erhöhen und dann keine weiteren Gesellschafter/Treugeber<br />
mehr aufzunehmen, die Gesellschaft also mit<br />
einem geringeren Gesellschaftskapital als den geplanten<br />
25.000.000 Euro zu schließen. Die Mindestbeteiligung soll<br />
10.000 Euro betragen, wobei die Komplementärin berechtigt<br />
ist, auch Gesellschafter mit einer niedrigeren Gesellschaftsbeteiligung<br />
in die Gesellschaft aufzunehmen.<br />
4. Die Platzierungszeit zur Einwerbung des vorgesehenen<br />
Gesellschaftskapitals ist auf den 31.12.2007 befristet,<br />
kann jedoch durch die Komplementärin einmalig bis zum<br />
31.12.2008 verlängert werden.<br />
§ 4 Kapitalerhöhung - Treuhandkommanditist<br />
1. Der zukünftige Treuhandkommanditist ist unter Befreiung<br />
von den Beschränkungen des § 181 BGB berechtigt und bevollmächtigt,<br />
ohne erneute Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />
ihren Gesellschaftsanteil um bis zu 25.000.000 Euro<br />
zu erhöhen. Die Erhöhung kann auch sukzessive in dem Umfang<br />
erfolgen, wie Treugeber dem Treuhandkommanditisten<br />
Kapital zur Leistung von Einlagen zur Verfügung stellen.<br />
2. Die Komplementärin wird neben dem zukünftigen Treuhandkommanditisten<br />
hiermit unter Befreiung von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB unwiderruflich bevollmächtigt,<br />
namens aller jeweiligen Gesellschafter die zur Erhöhung des<br />
von ihm gehaltenen Kommanditkapitalanteils notwendigen