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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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104<br />

§ 4 Vergütung des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs<br />

In der Platzierungsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />

für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />

0,46 Prozent des eingeworbenen Gesellschaftskapitals einschließlich<br />

Agio zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer.<br />

§ 5 Dauer und Beendigung<br />

Die Mittelverwendungskontrolle endet mit Zweckerreichung,<br />

spätestens jedoch mit der Beendigung der Platzierungsphase.<br />

§ 6 Haftungsbeschränkung<br />

Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />

und die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

auch gegenüber Dritten gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />

in der Fassung vom August 2005, die als wesentlicher<br />

Bestandteil diesem Vertrag beigefügt sind. Die Gesellschaft<br />

unterzeichnet diesen Vertrag mit dem ausdrücklichen Hinweis,<br />

dass sie die allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />

Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der<br />

Fassung vom August 2005 zur Kenntnis genommen hat und<br />

sämtliche Bestandteile dieser <strong>AG</strong>Bs wesentlicher Bestandteil<br />

dieses Vertrages werden.<br />

§ 7 Schlussbestimmungen<br />

1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />

und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />

Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch<br />

die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An<br />

Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />

Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />

3. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />

befreit.<br />

4. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien<br />

aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang<br />

mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, soweit<br />

gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand München.<br />

5. Erfüllungsort ist München.<br />

München, den 04.10.2006<br />

Gesellschaft<br />

Mittelverwendungskontrolleur

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