[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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§ 4 Vergütung des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs<br />
In der Platzierungsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleur<br />
für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von<br />
0,46 Prozent des eingeworbenen Gesellschaftskapitals einschließlich<br />
Agio zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer.<br />
§ 5 Dauer und Beendigung<br />
Die Mittelverwendungskontrolle endet mit Zweckerreichung,<br />
spätestens jedoch mit der Beendigung der Platzierungsphase.<br />
§ 6 Haftungsbeschränkung<br />
Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />
und die Haftung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
auch gegenüber Dritten gelten die allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften<br />
in der Fassung vom August 2005, die als wesentlicher<br />
Bestandteil diesem Vertrag beigefügt sind. Die Gesellschaft<br />
unterzeichnet diesen Vertrag mit dem ausdrücklichen Hinweis,<br />
dass sie die allgemeinen Auftragsbedingungen für<br />
Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften in der<br />
Fassung vom August 2005 zur Kenntnis genommen hat und<br />
sämtliche Bestandteile dieser <strong>AG</strong>Bs wesentlicher Bestandteil<br />
dieses Vertrages werden.<br />
§ 7 Schlussbestimmungen<br />
1. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen<br />
und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der<br />
Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.<br />
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder werden, wird hierdurch<br />
die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An<br />
Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen<br />
Sinn der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für Lücken im Vertrag.<br />
3. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Mittelverwendungskontrolleur<br />
befreit.<br />
4. Für den Fall von Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien<br />
aufgrund dieses Vertrages oder im Zusammenhang<br />
mit diesem Vertrag vereinbaren die Vertragsparteien, soweit<br />
gesetzlich zulässig, als Gerichtsstand München.<br />
5. Erfüllungsort ist München.<br />
München, den 04.10.2006<br />
Gesellschaft<br />
Mittelverwendungskontrolleur