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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Die Partner des Beteiligungskonzeptes<br />

Darstellung der Vergütungen/Honorare<br />

Geschäftsführung der Emittentin<br />

Die Geschäftsführung der Emittentin, ebenso wie die<br />

Vertretung der Emittentin im Außenverhältnis, erfolgt<br />

durch die Komplementärin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />

besorgt die Komplementärin ggfs. auch durch Beauftragung<br />

Dritter alle mit der Herstellung und dem Betrieb<br />

der geplanten Produktionsanlagen zur Gewinnung von<br />

Dieselkraftstoff in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.<br />

Weiterhin ist es ihre Aufgabe, die Anlegerverwaltung<br />

durchzuführen.<br />

Die Personen, die die Geschäftsführung besorgen, sind<br />

darüber hinaus zum Zeitpunkt der Prospektierung nicht<br />

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

betreut sind, der Emittentin Fremdkapital<br />

geben oder im Zusammenhang mit der Erstellung der<br />

Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen. Auch zukünftig ist nicht zu erwarten,<br />

dass dies der Fall sein wird.<br />

Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />

Komplementärin ab dem 01.01.2008 laufend pro vollem<br />

Kalenderjahr, sonst anteilig, einen Betrag in Höhe von<br />

insgesamt 60.000 Euro p. a. Dieser Betrag ist in kalendermonatlichen<br />

Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />

fällig werden, zahlbar. Weiterhin erhalten<br />

die geschäftsführenden Kommanditisten für die Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft ebenfalls beginnend ab dem<br />

01.01.2008 jährlich eine Vergütung in Höhe von 180.000<br />

Euro. Auch diese Vergütung ist in kalendermonatlichen<br />

Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />

fällig werden, zahlbar. Eine etwaige Umsatzsteuer ist in<br />

diesen Beträgen bereits enthalten. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro reduziert.<br />

Treuhänderin<br />

Treuhänderin (Treuhandkommanditistin) ist die Müller<br />

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Teuchertstraße 38,<br />

81829 München. Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls<br />

in München.<br />

Die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält und<br />

verwaltet treuhänderisch die Beteiligungen der Anleger,<br />

die sich jedoch auch selbst, dann als sogenannte<br />

Direktkommanditisten, in das Handelsregister eintragen<br />

lassen können. Die Treuhänderin fungiert in diesem Fall<br />

lediglich als Verwaltungstreuhänderin. Vertragsgrundlage<br />

für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Gesellschaftsvertrag<br />

und der Treuhandvertrag (vgl. ab Seite 86 ff.). Der<br />

Anleger beauftragt durch Unterzeichnung und Annahme<br />

der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin diese,<br />

seine Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />

auf seine Rechnung zu erhöhen und die übernommene<br />

Kommanditbeteiligung nach Maßgabe des Gesellschaftervertrages<br />

bzw. des Treuhandvertrages und dem gemeinsamen<br />

Interesse aller Anleger zu verwalten. Der<br />

Treuhandvertrag wird auf Dauer der Gesellschaft geschlossen.<br />

Er endet damit in jedem Fall mit Auflösung<br />

der Gesellschaft. Er kann durch den Anleger gemäß den<br />

Regelungen des Gesellschaftsvertrags bzw. des Treuhandvertrages<br />

gekündigt werden. Der Anleger kann ihn<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />

sowie aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.<br />

Der Treugeber ist entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />

Regelungen wirtschaftlich einem im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten gleichgestellt. Dem<br />

Treugeber steht deshalb auch gegenüber der Treuhänderin<br />

das Recht zu, dass sie alles, was sie aufgrund ihrer<br />

formalen Stellung als Treuhänderin erlangt, an diesen<br />

herausgibt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haftet die Treuhänderin<br />

nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

zur Last gelegt werden kann.<br />

Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />

eine feste, gewinnunabhängige Vergütung in Höhe von<br />

63.000 Euro, mithin 0,24 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

In der Nachplatzierungsphase erhält<br />

die Treuhandkommanditistin ein laufendes jährliches<br />

Honorar in Höhe von 45.000 Euro, das auch monatlich<br />

ausbezahlt werden kann, mithin bis 2011 einen Gesamtbetrag<br />

in Höhe von 225.000 Euro. Eine etwaige Umsatzsteuer<br />

ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />

geplante Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000<br />

Euro reduziert.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />

Treuhänderin begründen könnten, sind nicht gegeben.<br />

Mittelverwendungskontrolle<br />

Mittelverwender ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München. Der<br />

Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls in München. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist auf den Seiten 103 ff.<br />

abgedruckt.

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