[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Die Partner des Beteiligungskonzeptes<br />
Darstellung der Vergütungen/Honorare<br />
Geschäftsführung der Emittentin<br />
Die Geschäftsführung der Emittentin, ebenso wie die<br />
Vertretung der Emittentin im Außenverhältnis, erfolgt<br />
durch die Komplementärin. Im Rahmen ihrer Tätigkeit<br />
besorgt die Komplementärin ggfs. auch durch Beauftragung<br />
Dritter alle mit der Herstellung und dem Betrieb<br />
der geplanten Produktionsanlagen zur Gewinnung von<br />
Dieselkraftstoff in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.<br />
Weiterhin ist es ihre Aufgabe, die Anlegerverwaltung<br />
durchzuführen.<br />
Die Personen, die die Geschäftsführung besorgen, sind<br />
darüber hinaus zum Zeitpunkt der Prospektierung nicht<br />
für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
betreut sind, der Emittentin Fremdkapital<br />
geben oder im Zusammenhang mit der Erstellung der<br />
Anlageobjekte nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen. Auch zukünftig ist nicht zu erwarten,<br />
dass dies der Fall sein wird.<br />
Für die Übernahme der Geschäftsführung erhält die<br />
Komplementärin ab dem 01.01.2008 laufend pro vollem<br />
Kalenderjahr, sonst anteilig, einen Betrag in Höhe von<br />
insgesamt 60.000 Euro p. a. Dieser Betrag ist in kalendermonatlichen<br />
Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />
fällig werden, zahlbar. Weiterhin erhalten<br />
die geschäftsführenden Kommanditisten für die Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft ebenfalls beginnend ab dem<br />
01.01.2008 jährlich eine Vergütung in Höhe von 180.000<br />
Euro. Auch diese Vergütung ist in kalendermonatlichen<br />
Teilbeträgen, die jeweils zum Ende des Kalendermonats<br />
fällig werden, zahlbar. Eine etwaige Umsatzsteuer ist in<br />
diesen Beträgen bereits enthalten. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000 Euro reduziert.<br />
Treuhänderin<br />
Treuhänderin (Treuhandkommanditistin) ist die Müller<br />
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Teuchertstraße 38,<br />
81829 München. Der Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls<br />
in München.<br />
Die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hält und<br />
verwaltet treuhänderisch die Beteiligungen der Anleger,<br />
die sich jedoch auch selbst, dann als sogenannte<br />
Direktkommanditisten, in das Handelsregister eintragen<br />
lassen können. Die Treuhänderin fungiert in diesem Fall<br />
lediglich als Verwaltungstreuhänderin. Vertragsgrundlage<br />
für die Tätigkeit der Treuhänderin ist der Gesellschaftsvertrag<br />
und der Treuhandvertrag (vgl. ab Seite 86 ff.). Der<br />
Anleger beauftragt durch Unterzeichnung und Annahme<br />
der Beitrittserklärung durch die Treuhänderin diese,<br />
seine Beteiligung um den jeweiligen Zeichnungsbetrag<br />
auf seine Rechnung zu erhöhen und die übernommene<br />
Kommanditbeteiligung nach Maßgabe des Gesellschaftervertrages<br />
bzw. des Treuhandvertrages und dem gemeinsamen<br />
Interesse aller Anleger zu verwalten. Der<br />
Treuhandvertrag wird auf Dauer der Gesellschaft geschlossen.<br />
Er endet damit in jedem Fall mit Auflösung<br />
der Gesellschaft. Er kann durch den Anleger gemäß den<br />
Regelungen des Gesellschaftsvertrags bzw. des Treuhandvertrages<br />
gekündigt werden. Der Anleger kann ihn<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres<br />
sowie aus wichtigem Grund jederzeit kündigen.<br />
Der Treugeber ist entsprechend den gesellschaftsvertraglichen<br />
Regelungen wirtschaftlich einem im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten gleichgestellt. Dem<br />
Treugeber steht deshalb auch gegenüber der Treuhänderin<br />
das Recht zu, dass sie alles, was sie aufgrund ihrer<br />
formalen Stellung als Treuhänderin erlangt, an diesen<br />
herausgibt. Im Rahmen ihrer Tätigkeit haftet die Treuhänderin<br />
nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
zur Last gelegt werden kann.<br />
Die Treuhandkommanditistin erhält für ihre Tätigkeit<br />
eine feste, gewinnunabhängige Vergütung in Höhe von<br />
63.000 Euro, mithin 0,24 Prozent des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
In der Nachplatzierungsphase erhält<br />
die Treuhandkommanditistin ein laufendes jährliches<br />
Honorar in Höhe von 45.000 Euro, das auch monatlich<br />
ausbezahlt werden kann, mithin bis 2011 einen Gesamtbetrag<br />
in Höhe von 225.000 Euro. Eine etwaige Umsatzsteuer<br />
ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das<br />
geplante Gesellschaftskapital in Höhe von 25.000.000<br />
Euro reduziert.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />
Treuhänderin begründen könnten, sind nicht gegeben.<br />
Mittelverwendungskontrolle<br />
Mittelverwender ist die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH, Teuchertstraße 38, 81829 München. Der<br />
Sitz der Gesellschaft ist ebenfalls in München. Der Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ist auf den Seiten 103 ff.<br />
abgedruckt.