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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Im Hinblick auf die geplante Realisierung eines geschlossenen Anlagefonds für die Finanzierung eines KDV-2500-Clusters, voraussichtlich<br />

in der Gemeinde Tirschenreuth, Bayern, sowie die Steuerung des Projektes und den späteren Betrieb der Anlage<br />

vereinbaren die Parteien was folgt:<br />

1. Pflichten der Öko Bayern<br />

1.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages Dr. Christian Koch bei der Weiterentwicklung<br />

seiner Patente in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu unterstützen.<br />

1.2 Die Öko Bayern ist insbesondere verpflichtet,<br />

a) geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Produktion vorzukehren;<br />

b) in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> ein adäquates Marktingkonzept zu erstellen und umzusetzen;<br />

d) den KDV-Diesel in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft<br />

herzustellen und ihn vor dessen Vermarktung auf seine Übereinstimmung mit sämtlichen relevanten Bestimmungen zu<br />

überprüfen bzw. überprüfen zu lassen;<br />

e) über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb des KDV-Dieselkraftstoffs bzw. Dieselöls separat<br />

Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf der KDV-Technologie <strong>AG</strong> uneingeschränkt zur Einsicht offen zu legen.<br />

1.3 Die Öko Bayern ist verpflichtet, den Verkauf des gesamten Produktionsausstoßes der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu überlassen und<br />

jeglichen eigenen Vertrieb der KDV-Produkte zu unterlassen.<br />

1.4 Die Öko Bayern ist verpflichtet, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages alle in diesem Vertrag stipulierten Zahlungsverpflichtungen<br />

bei Fälligkeit zu erfüllen und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> unaufgefordert regelmäßig den Nachweis der<br />

Bezahlung der entsprechenden Kosten und Gebühren zu erbringen.<br />

1.5 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene<br />

Rechnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zu verhindern<br />

bzw. Angriffe auf dieses durch Dritte zu unterbinden.<br />

1.6 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte und der<br />

Erbringung der übrigen vertragsgemäßen Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem<br />

dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />

3. Pflichten der KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />

3.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist verpflichtet, der Öko Bayern alle zur Herstellung von KDV-Diesel gehörenden Informationen,<br />

Unterlagen und Auskünfte zu erteilen bzw. über den Technologiepartner Dr. Koch/Alphakat zur Verfügung zu stellen.<br />

4. Nutzungsgebühren/Vergütungen<br />

4.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte gemäß den<br />

Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />

4.2 Die Öko Bayern verpflichtet sich, der KDV-Technologie <strong>AG</strong> sämtliche in diesem Vertrag und seinen Anhängen spezifizierten<br />

Leistungen vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu vergüten. Die Anhänge sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil<br />

dieses Nutzungsvertrages in Verbindung mit dem erwähnten Technology Partnership Agreement.<br />

4.3 Die projektbezogenen Entschädigungen sind entsprechend dem durch die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erstellten bzw. zu erstellenden<br />

Finanz- und Ausgabenplan zu bezahlen und orientieren sich, insbesondere in der Initialphase, nach den Liquiditätsbedürfnissen<br />

des Projektes.<br />

4.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt<br />

einzusehen bzw. durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />

4.5 Sollte das Patent Nr. Nr. 10 2005 056 735 rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />

Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />

4.6 Die periodischen Entschädigungen werden monatlich auf der Basis des jeweiligen Monatsabschlusses in Rechnung gestellt<br />

und sind jeweils bis zum 5. Banktag des Folgemonates fällig.

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