[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Im Hinblick auf die geplante Realisierung eines geschlossenen Anlagefonds für die Finanzierung eines KDV-2500-Clusters, voraussichtlich<br />
in der Gemeinde Tirschenreuth, Bayern, sowie die Steuerung des Projektes und den späteren Betrieb der Anlage<br />
vereinbaren die Parteien was folgt:<br />
1. Pflichten der Öko Bayern<br />
1.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages Dr. Christian Koch bei der Weiterentwicklung<br />
seiner Patente in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu unterstützen.<br />
1.2 Die Öko Bayern ist insbesondere verpflichtet,<br />
a) geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Produktion vorzukehren;<br />
b) in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> ein adäquates Marktingkonzept zu erstellen und umzusetzen;<br />
d) den KDV-Diesel in Absprache mit der KDV-Technologie <strong>AG</strong> nach dem aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft<br />
herzustellen und ihn vor dessen Vermarktung auf seine Übereinstimmung mit sämtlichen relevanten Bestimmungen zu<br />
überprüfen bzw. überprüfen zu lassen;<br />
e) über ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb des KDV-Dieselkraftstoffs bzw. Dieselöls separat<br />
Buch zu führen und diese Bücher bei Bedarf der KDV-Technologie <strong>AG</strong> uneingeschränkt zur Einsicht offen zu legen.<br />
1.3 Die Öko Bayern ist verpflichtet, den Verkauf des gesamten Produktionsausstoßes der KDV-Technologie <strong>AG</strong> zu überlassen und<br />
jeglichen eigenen Vertrieb der KDV-Produkte zu unterlassen.<br />
1.4 Die Öko Bayern ist verpflichtet, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages alle in diesem Vertrag stipulierten Zahlungsverpflichtungen<br />
bei Fälligkeit zu erfüllen und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> unaufgefordert regelmäßig den Nachweis der<br />
Bezahlung der entsprechenden Kosten und Gebühren zu erbringen.<br />
1.5 Die Öko Bayern verpflichtet sich, während der Laufdauer des vorliegenden Vertrages in eigenem Namen und auf eigene<br />
Rechnung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zu verhindern<br />
bzw. Angriffe auf dieses durch Dritte zu unterbinden.<br />
1.6 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte und der<br />
Erbringung der übrigen vertragsgemäßen Leistungen gemäß den Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem<br />
dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />
3. Pflichten der KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />
3.1 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist verpflichtet, der Öko Bayern alle zur Herstellung von KDV-Diesel gehörenden Informationen,<br />
Unterlagen und Auskünfte zu erteilen bzw. über den Technologiepartner Dr. Koch/Alphakat zur Verfügung zu stellen.<br />
4. Nutzungsgebühren/Vergütungen<br />
4.1 Die Öko Bayern verpflichtet sich, die KDV-Technologie <strong>AG</strong> für die Einräumung der vorliegenden Nutzungsrechte gemäß den<br />
Bestimmungen dieser Nutzungsvereinbarung sowie dem dazugehörigen Anhang zu entschädigen.<br />
4.2 Die Öko Bayern verpflichtet sich, der KDV-Technologie <strong>AG</strong> sämtliche in diesem Vertrag und seinen Anhängen spezifizierten<br />
Leistungen vereinbarungsgemäß und fristgerecht zu vergüten. Die Anhänge sind ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil<br />
dieses Nutzungsvertrages in Verbindung mit dem erwähnten Technology Partnership Agreement.<br />
4.3 Die projektbezogenen Entschädigungen sind entsprechend dem durch die KDV-Technologie <strong>AG</strong> erstellten bzw. zu erstellenden<br />
Finanz- und Ausgabenplan zu bezahlen und orientieren sich, insbesondere in der Initialphase, nach den Liquiditätsbedürfnissen<br />
des Projektes.<br />
4.4 Die KDV-Technologie <strong>AG</strong> ist berechtigt, jederzeit die Bücher des Lizenznehmers zur Kontrolle der Abrechnung uneingeschränkt<br />
einzusehen bzw. durch einen anerkannten Buchprüfer auf seine Kosten prüfen zu lassen.<br />
4.5 Sollte das Patent Nr. Nr. 10 2005 056 735 rechtsgültig für nichtig erklärt werden, können bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen<br />
Nichtigerklärung bezahlte Lizenzgebühren nicht zurückgefordert werden.<br />
4.6 Die periodischen Entschädigungen werden monatlich auf der Basis des jeweiligen Monatsabschlusses in Rechnung gestellt<br />
und sind jeweils bis zum 5. Banktag des Folgemonates fällig.