[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Glossar<br />
125<br />
Agio/Abwicklungsgebühr<br />
Aufgeld, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.<br />
Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />
Summe aller Aufwendungen einschließlich der angefallenen<br />
Nebenkosten. Setzen sich u. a. aus dem Kaufpreis des Betriebsgrundstückes<br />
(Tirschenreuth), den Herstellungskosten<br />
(Kosten für die Erstellung der KDV-Anlagen) und den<br />
sonstigen übernommenen Leistungen (wie z. B. Steuern),<br />
die mit der Anschaffung zusammenhängen, zusammen.<br />
Ausschüttung<br />
Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten.<br />
Barrel<br />
Maßeinheit für Rohöl, entspricht ca. 159 Litern<br />
Break-Even-Analyse<br />
Die Break-Even-Analyse zeigt, bei welchem Wert die Gewinnschwelle<br />
erreicht ist.<br />
Direktkommanditist<br />
Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung, an der Fondsgesellschaft beteiligt<br />
und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.<br />
Energieeffizienz<br />
Maß für den Wirkungsgrad einer Energie produzierenden<br />
Anlage. Das KDV-Verfahren ist zur Zeit die Technologie mit<br />
der höchsten Energieeffizienz.<br />
Energie-Ellipse<br />
Geografische Region, welche sich vom Nahen Osten bis hin<br />
zum Kaspischen Meer erstreckt. In der Energie-Ellipse konzentrieren<br />
sich rund 70 Prozent der konventionellen Erdölreserven<br />
und rund 65 Prozent der Erdgasreserven der Welt.<br />
Fungibilitätile<br />
Wiederveräusserbarkeit der Beteiligung.<br />
Gesamtinvestition<br />
Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dabei<br />
anfallenden Kosten.<br />
Gesellschafter<br />
Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:<br />
die Komplementärin (Vollhafterin) und die Kommanditisten,<br />
die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.<br />
Gesellschaftsvertrag<br />
Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft<br />
wie Name und Sitz, Zweck, Rechtsform, Dauer, Gesamtsumme<br />
des Eigenkapitals, Namen der Gründungsgesellschafter,<br />
Einlagenhöhe, Stückelung des Eigenkapitals, Einzahlungstermine,<br />
Investitionsplan, Gewinn- und Verlustverteilungsmodus,<br />
Vereinbarungen zur Gesellschafterversammlung,<br />
Geschäftsführung, Haftungsvereinbarungen und Vereinbarungen<br />
über das Ausscheiden von Gesellschaftern.<br />
Haftung<br />
Der Anleger wird beim Erwerb von Fondsanteilen steuerlicher<br />
Mitunternehmer und haftet unter Umständen für das<br />
Unternehmen. Er wird üblicherweise Kommanditist einer KG.<br />
Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im<br />
Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt.<br />
Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche<br />
Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B.<br />
durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit<br />
sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.<br />
KDV-Verfahren<br />
Hierbei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Katalytischen<br />
Drucklosen Verölung, bei dem aus organischen<br />
Rohstoffen/Reststoffen (z. B Kunststoffe, Altöle, Biomasse<br />
etc.) Dieselkraftstoff gewonnen wird.<br />
Kommanditist<br />
Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär<br />
– der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />
bezeichnet. Er wird auch Fondszeichner oder<br />
Anleger genannt. Grundsätzlich begrenzt ist sein Haftungsrisiko<br />
für Verluste und Schulden der Gesellschaft auf die von<br />
ihm übernommene und auch tatsächlich geleistete Einlage<br />
(seine Hafteinlage beträgt vorliegend lediglich ein Prozent).<br />
Durch Wiederaufleben der Haftung kann eine Nachschusspflicht<br />
entstehen (vgl. „Haftung“).<br />
Kommanditkapital<br />
Das Kommanditkapital stellt die Gesamtsumme der Einlagen<br />
der Kommanditisten/Treugeber gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />
der Fondsgesellschaft dar.<br />
Komplementärin<br />
Der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,<br />
dessen Haftung nicht auf die von ihm übernommene<br />
Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf sein gesamtes,<br />
auch privates Vermögen erstreckt. Der Komplementärin<br />
obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.