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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Glossar<br />

125<br />

Agio/Abwicklungsgebühr<br />

Aufgeld, mit dem ein Teil der Vertriebskosten abgedeckt wird.<br />

Anschaffungskosten/Herstellungskosten<br />

Summe aller Aufwendungen einschließlich der angefallenen<br />

Nebenkosten. Setzen sich u. a. aus dem Kaufpreis des Betriebsgrundstückes<br />

(Tirschenreuth), den Herstellungskosten<br />

(Kosten für die Erstellung der KDV-Anlagen) und den<br />

sonstigen übernommenen Leistungen (wie z. B. Steuern),<br />

die mit der Anschaffung zusammenhängen, zusammen.<br />

Ausschüttung<br />

Auszahlung von Gewinnen an die Beteiligten.<br />

Barrel<br />

Maßeinheit für Rohöl, entspricht ca. 159 Litern<br />

Break-Even-Analyse<br />

Die Break-Even-Analyse zeigt, bei welchem Wert die Gewinnschwelle<br />

erreicht ist.<br />

Direktkommanditist<br />

Anleger, der sich direkt, d. h. nicht über eine treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung, an der Fondsgesellschaft beteiligt<br />

und auch persönlich ins Handelsregister eingetragen wird.<br />

Energieeffizienz<br />

Maß für den Wirkungsgrad einer Energie produzierenden<br />

Anlage. Das KDV-Verfahren ist zur Zeit die Technologie mit<br />

der höchsten Energieeffizienz.<br />

Energie-Ellipse<br />

Geografische Region, welche sich vom Nahen Osten bis hin<br />

zum Kaspischen Meer erstreckt. In der Energie-Ellipse konzentrieren<br />

sich rund 70 Prozent der konventionellen Erdölreserven<br />

und rund 65 Prozent der Erdgasreserven der Welt.<br />

Fungibilitätile<br />

Wiederveräusserbarkeit der Beteiligung.<br />

Gesamtinvestition<br />

Summe aller Investitionen in diesem Fonds inkl. aller dabei<br />

anfallenden Kosten.<br />

Gesellschafter<br />

Bei der Kommanditgesellschaft gibt es zwei Arten von Gesellschaftern:<br />

die Komplementärin (Vollhafterin) und die Kommanditisten,<br />

die nur bis zur Höhe ihrer Einlagen haften.<br />

Gesellschaftsvertrag<br />

Der Gesellschaftsvertrag regelt die Belange der Gesellschaft<br />

wie Name und Sitz, Zweck, Rechtsform, Dauer, Gesamtsumme<br />

des Eigenkapitals, Namen der Gründungsgesellschafter,<br />

Einlagenhöhe, Stückelung des Eigenkapitals, Einzahlungstermine,<br />

Investitionsplan, Gewinn- und Verlustverteilungsmodus,<br />

Vereinbarungen zur Gesellschafterversammlung,<br />

Geschäftsführung, Haftungsvereinbarungen und Vereinbarungen<br />

über das Ausscheiden von Gesellschaftern.<br />

Haftung<br />

Der Anleger wird beim Erwerb von Fondsanteilen steuerlicher<br />

Mitunternehmer und haftet unter Umständen für das<br />

Unternehmen. Er wird üblicherweise Kommanditist einer KG.<br />

Gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Haftung auf das im<br />

Handelsregister eingetragene Kapital (Hafteinlage) begrenzt.<br />

Hat er seine Pflichteinlage geleistet, erlischt die persönliche<br />

Haftung. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn die Einlage z. B.<br />

durch Ausschüttungen an ihn zurückgezahlt wird und damit<br />

sein Kapitalkonto unter die Hafteinlage gemindert wird.<br />

KDV-Verfahren<br />

Hierbei handelt es sich um ein technisches Verfahren zur Katalytischen<br />

Drucklosen Verölung, bei dem aus organischen<br />

Rohstoffen/Reststoffen (z. B Kunststoffe, Altöle, Biomasse<br />

etc.) Dieselkraftstoff gewonnen wird.<br />

Kommanditist<br />

Als Kommanditist wird – im Gegensatz zum Komplementär<br />

– der beschränkt haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft<br />

bezeichnet. Er wird auch Fondszeichner oder<br />

Anleger genannt. Grundsätzlich begrenzt ist sein Haftungsrisiko<br />

für Verluste und Schulden der Gesellschaft auf die von<br />

ihm übernommene und auch tatsächlich geleistete Einlage<br />

(seine Hafteinlage beträgt vorliegend lediglich ein Prozent).<br />

Durch Wiederaufleben der Haftung kann eine Nachschusspflicht<br />

entstehen (vgl. „Haftung“).<br />

Kommanditkapital<br />

Das Kommanditkapital stellt die Gesamtsumme der Einlagen<br />

der Kommanditisten/Treugeber gemäß § 4 des Gesellschaftsvertrages<br />

der Fondsgesellschaft dar.<br />

Komplementärin<br />

Der voll haftende Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft,<br />

dessen Haftung nicht auf die von ihm übernommene<br />

Kapitalbeteiligung begrenzt ist, sondern sich auf sein gesamtes,<br />

auch privates Vermögen erstreckt. Der Komplementärin<br />

obliegt die Geschäftsführung und Vertretung.

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