[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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§ 2 Wirksamkeit des Vertrages<br />
Der Vertrag tritt mit der Unterschrift beider Vertragsparteien in Kraft.<br />
§ 3 Geheimhaltungsverpflichtung<br />
Nutzung und Speicherung von Daten:<br />
1. Der Käufer verpflichtet sich, alle Daten, Konstruktionsdetails, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Vollzug dieses Kaufvertrages<br />
und dem Betrieb der Anlage übergeben, mitgeteilt wurden oder zur Kenntnis gelangten, vertraulich zu behandeln und<br />
diese nicht Dritten zukommen zu lassen. Er ist nicht berechtigt, dieses Wissen für sich oder andere in einem anderen Zusammenhang<br />
als mit dem Betrieb der von ihm erworbenen KDV zu verwerten.<br />
2. Der Käufer stimmt zu, dass der Verkäufer sämtliche Daten aus dem laufenden Betrieb der KDV, online oder direkt, nach Bedarf<br />
einsehen, abrufen und speichern kann. Der Käufer verpflichtet sich dazu, diese Daten nur mit Zustimmung des Verkäufes<br />
sonstigen Dritten zugänglich zu machen.<br />
§ 4 Leistungsparameter<br />
1. Das in der Anlage eingesetzte und patentrechtlich geschützte Know-how verkörpert internationales Spitzenniveau, insbesondere<br />
durch<br />
• Molekülverkürzung (Depolymerisation) bei niedriger Temperatur (280–350 °C und nahezu drucklos (leichter Unterdruck von<br />
0,1 bar unter Atmosphärendruck)<br />
• bisher nicht erreichbare hohe Ausbeutegrade des Heizwertes der Inputstoffe<br />
• Entgiftung der gefährlichen Halogene durch Bindung bereits im flüssigen Zustand als Salz<br />
• motortauglicher Diesel, der die EU-Norm 590 erfüllt, als Produkt<br />
2. Das Leistungsvermögen der KDV 2500 ist von der Schadstoffbelastung der Inputstoffe abhängig und beträgt mindestens<br />
2750 Liter Diesel pro Stunde. Dabei beträgt der Eigenverbrauch für die Energieversorgung der Anlage und die Trocknung der<br />
Eingangsprodukte ca. 10 Prozent.<br />
3. Der Anlagenbetrieb verursacht, hauptsächlich bedingt durch das Blockheizkraftwerk (BHKW), ein Abgasvolumen.<br />
§ 5 Dimensionierung der Anlage<br />
Die Anlage besteht aus einem inneren Aktivteil und einem peripheren Teil.<br />
1. Dimensionen:<br />
• Die Basistechnik mit Reaktorteil wird entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in eine entsprechende Auffangwanne<br />
gestellt.<br />
• Unter Berücksichtigung der Verkehrswege, Sicherheitsabständen zu Wänden und Toren etc. ist eine verfügbare Gesamtgrundfläche<br />
von ca. 4.000 m 2 ausreichend. Diese Fläche sollte zumindest überdacht sein.<br />
2. Die Bestandteile jeder Anlage sind des Weiteren:<br />
• Ein Blockheizkraftwerk zur Versorgung der KDV mit der benötigten Energie und zur Vorwärmung des Inputmaterials<br />
• Eine Vorrichtung zur Entwässerung und Vorwärmung des Inputmaterials