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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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1.4 Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />

an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />

des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält<br />

die Komplementärin eine Vermittlungsgebühr in Höhe<br />

von 2.250.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt<br />

also 3.500.000 Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit einem Gesellschaftskapital in Höhe von<br />

25.000.000 Euro. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich<br />

in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />

in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />

Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />

eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />

zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />

nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />

erfolgen.<br />

Weiterhin erhält die Komplementärin das jeweils von den<br />

Gesellschaftern/Treugebern bezahlte Agio bei Eingang auf<br />

dem Gesellschaftskonto ungekürzt für ihre Leistungen im<br />

Rahmen der Gesellschaft ausbezahlt.<br />

2. Zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />

eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />

diesem gesondert in Rechnung gestellt. Insoweit ist der<br />

Treuhandkommanditist zur Verrechnung von Beträgen bis<br />

zu 100 Euro mit Ansprüchen des Treugebers, z. B. auf Ausschüttung/Abfindungsguthaben,<br />

berechtigt.<br />

Der Treuhandkommanditist ist ausschließlich auf Rechnung<br />

und Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen<br />

Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber<br />

sowie einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den<br />

Verbindlichkeiten, die er auf deren Rechnung eingegangen<br />

ist, befreit zu werden.<br />

3. Alle Treuhandgebühren werden von der Gesellschaft bezahlt<br />

und sind im Investitionsplan in Höhe von 0,24 Prozent<br />

des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) in<br />

der Platzierungsphase berücksichtigt. In der Gewinn- und<br />

Verlustrechnung der Gesellschaft sind die Vergütungen als<br />

Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. In der Nachplatzierungsphase<br />

erhält der Treuhandkommanditist ein jährliches<br />

Honorar in Höhe von 45.000 Euro zuzüglich der jeweiligen<br />

Umsatzsteuer des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />

5. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />

in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 0,46<br />

Prozent zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />

des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive<br />

Agio).<br />

6. Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />

im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten<br />

(insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />

Honorar in Höhe von 0,29 Prozent des gezeichneten<br />

Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich der gesetzlich<br />

jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der Nachplatzierungsphase<br />

erhält er jährlich eine Vergütung in Höhe von 60.000<br />

Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer des gezeichneten<br />

Gesellschaftskapitals, die jeweils in zwölf gleichen Raten<br />

monatlich zahlbar ist.<br />

7. Sämtliche vorstehend genannten Vergütungen verstehen<br />

sich zuzüglich der bei Abschluss dieses Vertrages gültigen,<br />

gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ändert sich<br />

der Umsatzsteuersatz gegenüber dem zum Zeitpunkt des<br />

Abschlusses dieses Vertrages gültigen Satz, so erhöhen oder<br />

vermindern sich die Vergütungen entsprechend.<br />

§ 20 Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis<br />

1. Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder<br />

Treugeber am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />

oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />

ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />

Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />

zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />

Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />

zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />

Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />

seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />

Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 pro Beitrittsmonat<br />

gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne Gesellschafter<br />

nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden Gewinnanspruchs<br />

in voller Höhe kommt, wenn er bereits im Januar des<br />

Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten ist und seinen<br />

Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat. Mit jedem<br />

abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert sich dieser<br />

Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />

2. Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen<br />

zuzüglich einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)<br />

von 8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht<br />

im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />

(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das lau-

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