[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
92<br />
1.4 Für die Tätigkeiten im Rahmen der Emission der Beteiligungen<br />
an der Fondsgesellschaft, insbesondere die Vermittlung<br />
des Abschlusses des Beteiligungsvertrages, erhält<br />
die Komplementärin eine Vermittlungsgebühr in Höhe<br />
von 2.250.000 Euro zuzüglich 5 Prozent Agio, insgesamt<br />
also 3.500.000 Euro bei Vollplatzierung der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit einem Gesellschaftskapital in Höhe von<br />
25.000.000 Euro. Das Honorar vermindert bzw. erhöht sich<br />
in dem Maße, in dem sich das einzuwerbende Gesellschaftskapital<br />
in Höhe von 25.000.000 Euro verändert.<br />
Abschlagszahlungen auf das Honorar sind in Höhe des jeweils<br />
eingeworbenen und eingezahlten Gesellschaftskapitals<br />
zulässig, wobei sowohl Honorar- als auch Abschlagszahlungen<br />
nur bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft<br />
erfolgen.<br />
Weiterhin erhält die Komplementärin das jeweils von den<br />
Gesellschaftern/Treugebern bezahlte Agio bei Eingang auf<br />
dem Gesellschaftskonto ungekürzt für ihre Leistungen im<br />
Rahmen der Gesellschaft ausbezahlt.<br />
2. Zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten zugunsten<br />
eines einzelnen Treugebers werden darüber hinaus<br />
diesem gesondert in Rechnung gestellt. Insoweit ist der<br />
Treuhandkommanditist zur Verrechnung von Beträgen bis<br />
zu 100 Euro mit Ansprüchen des Treugebers, z. B. auf Ausschüttung/Abfindungsguthaben,<br />
berechtigt.<br />
Der Treuhandkommanditist ist ausschließlich auf Rechnung<br />
und Gefahr der Treugeber tätig. Er hat insbesondere einen<br />
Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen gegen die Treugeber<br />
sowie einen Anspruch darauf, durch die Treugeber von den<br />
Verbindlichkeiten, die er auf deren Rechnung eingegangen<br />
ist, befreit zu werden.<br />
3. Alle Treuhandgebühren werden von der Gesellschaft bezahlt<br />
und sind im Investitionsplan in Höhe von 0,24 Prozent<br />
des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) in<br />
der Platzierungsphase berücksichtigt. In der Gewinn- und<br />
Verlustrechnung der Gesellschaft sind die Vergütungen als<br />
Aufwand der Gesellschaft zu behandeln. In der Nachplatzierungsphase<br />
erhält der Treuhandkommanditist ein jährliches<br />
Honorar in Höhe von 45.000 Euro zuzüglich der jeweiligen<br />
Umsatzsteuer des gezeichneten Gesellschaftskapitals.<br />
5. Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für seine Tätigkeit<br />
in der Platzierungsphase ein Honorar in Höhe von 0,46<br />
Prozent zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer<br />
des gezeichneten Gesellschaftskapitals (inklusive<br />
Agio).<br />
6. Der Steuerberater der Gesellschaft erhält in der Platzierungsphase<br />
im Hinblick auf die steuerrelevanten Arbeiten<br />
(insbesondere die Abgabe von Steuererklärungen) ein einmaliges<br />
Honorar in Höhe von 0,29 Prozent des gezeichneten<br />
Gesellschaftskapitals (inklusive Agio) zuzüglich der gesetzlich<br />
jeweils gültigen Umsatzsteuer. In der Nachplatzierungsphase<br />
erhält er jährlich eine Vergütung in Höhe von 60.000<br />
Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer des gezeichneten<br />
Gesellschaftskapitals, die jeweils in zwölf gleichen Raten<br />
monatlich zahlbar ist.<br />
7. Sämtliche vorstehend genannten Vergütungen verstehen<br />
sich zuzüglich der bei Abschluss dieses Vertrages gültigen,<br />
gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Ändert sich<br />
der Umsatzsteuersatz gegenüber dem zum Zeitpunkt des<br />
Abschlusses dieses Vertrages gültigen Satz, so erhöhen oder<br />
vermindern sich die Vergütungen entsprechend.<br />
§ 20 Beteiligung am Vermögen und am Ergebnis<br />
1. Zur Berechnung der Beteiligung der Gesellschafter oder<br />
Treugeber am Vermögen der Gesellschaft und am Jahresüberschuss<br />
oder -verlust eines Wirtschaftsjahres der Gesellschaft<br />
ist zunächst für jeden Gesellschafter oder Treugeber zum<br />
Ende eines jeden Kalenderjahres (31. Dezember) das Beteiligungsverhältnis<br />
zu ermitteln. Der Jahresüberschuss ist in der<br />
Platzierungszeit (d. h. bis zur Schließung der Gesellschaft) so<br />
zu verteilen, dass abhängig von dem Monat des Beitritts des<br />
Gesellschafters zur Gesellschaft und der vollständigen Einzahlung<br />
seiner Gesellschaftsbeteiligung der auf ihn entfallende<br />
Gewinnanspruch nur zu jeweils 1/12 pro Beitrittsmonat<br />
gewährt wird. Dies bedeutet, dass der einzelne Gesellschafter<br />
nur dann in den Genuss des auf ihn entfallenden Gewinnanspruchs<br />
in voller Höhe kommt, wenn er bereits im Januar des<br />
Beitrittsjahres der Gesellschaft beigetreten ist und seinen<br />
Beteiligungsbetrag in voller Höhe geleistet hat. Mit jedem<br />
abgelaufenen Monat des Beitrittsjahres reduziert sich dieser<br />
Gewinnanspruch jeweils um 1/12 im Beitrittsjahr.<br />
2. Bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung der Pflichteinlagen<br />
zuzüglich einer rechnerischen Grundverzinsung („Hurdle“)<br />
von 8 Prozent p. a. bezogen auf die geleisteten und nicht<br />
im Rahmen von Ausschüttungen zurückgezahlten Pflichteinlagen<br />
(Zeitpunkt der „Vollrückzahlung“) wird das lau-