[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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stens drei Jahre nach Begründung der Beteiligung durch den<br />
Anleger. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz<br />
und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
Mit dem Beitrittsantrag gibt der Kapitalanleger (Kommanditist)<br />
sein Einverständnis zu den vorstehenden Angabenvorbehalten<br />
im Prospekt.<br />
Vollständigkeitserklärung<br />
Der vorliegende Prospekt und das Vertragswerk informieren<br />
den Anleger – nach bestem Wissen und fester Überzeugung<br />
der Prospektverantwortlichen – wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />
und vollständig über alle Umstände, die für den Anleger von<br />
Bedeutung sein können im Hinblick auf seine Entscheidung<br />
für eine Beteiligung als Kommanditist.<br />
Die Prospektierung orientiert sich an den im IDW-Standard<br />
niedergelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />
von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />
des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. Düsseldorf (IDW S 4)<br />
mit dem Stand vom 18.05.2006. Von der Gliederung des IDW<br />
S 4 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit abgewichen.<br />
Zum 01.07.2005 trat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />
mit weitreichenden Veränderungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />
(VerkProspG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung<br />
ist dabei die neue Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren<br />
verbriefte Beteiligungsformen.<br />
Nach den neuen Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />
darf der Prospekt erst genutzt werden, wenn die Veröffentlichung<br />
des Prospektes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />
(BaFin) gestattet wurde. Den allgemeinen,<br />
inhaltlichen und konkretisierenden Anforderungen<br />
an den Prospekt gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />
die ebenfalls am 01.07.2005 in Kraft trat,<br />
wurde bei dieser Prospektierung Rechnung getragen.<br />
oder zwischen sonstigen Gesellschaften und Personen, die<br />
mit der Durchführung und Abwicklung der Vermögensanlage<br />
beauftragt sind, bzw. zwischen all diesen untereinander.<br />
Ergänzend sichert der Prospektherausgeber zu, dass zum<br />
Zeitpunkt der Prospektierung keine weiteren Vereinbarungen<br />
bestehen über Provisionen, Rabatte oder sonstige Rückgewährsverpflichtungen,<br />
die über den aus dem Prospekt und<br />
dem Vertragswerk ersichtlichen Umfang hinausgehen. Honorare,<br />
Entgelte, sonstige Vergütungen oder mittel- und unmittelbare<br />
Vorteilsgewährungen sind im Emissionsprospekt<br />
ausnahmslos und vollständig genannt.<br />
Nach alledem erklären die Prospektverantwortlichen, dass<br />
die für den Anlegerschutz bedeutsame Norm des § 264a<br />
StGB beachtet wurde.<br />
Zusicherung der Prospektverantwortlichen<br />
Es wird versichert, dass außer den im Prospekt und im Vertragswerk<br />
aufgeführten Verträgen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />
keine weiteren Verträge oder Absprachen<br />
begründet worden sind, die für den Anleger bedeutsam<br />
oder belastend sind und die im Zusammenhang mit diesem<br />
Anlageangebot stehen. Über den im Emissionsprospekt angegebenen<br />
Umfang hinaus bestehen keine weiteren wirtschaftlichen<br />
und/oder personellen Verflechtungen (auch<br />
über Angehörige i.S.v. § 15 Abgabenordnung) zwischen dem<br />
Herausgeber des Prospektes, der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>,<br />
ihren Organ-Mitgliedern und deren Aktionären sowie mit