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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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stens drei Jahre nach Begründung der Beteiligung durch den<br />

Anleger. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz<br />

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

Mit dem Beitrittsantrag gibt der Kapitalanleger (Kommanditist)<br />

sein Einverständnis zu den vorstehenden Angabenvorbehalten<br />

im Prospekt.<br />

Vollständigkeitserklärung<br />

Der vorliegende Prospekt und das Vertragswerk informieren<br />

den Anleger – nach bestem Wissen und fester Überzeugung<br />

der Prospektverantwortlichen – wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />

und vollständig über alle Umstände, die für den Anleger von<br />

Bedeutung sein können im Hinblick auf seine Entscheidung<br />

für eine Beteiligung als Kommanditist.<br />

Die Prospektierung orientiert sich an den im IDW-Standard<br />

niedergelegten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beurteilung<br />

von Prospekten über öffentlich angebotene Kapitalanlagen<br />

des Instituts der Wirtschaftsprüfer e. V. Düsseldorf (IDW S 4)<br />

mit dem Stand vom 18.05.2006. Von der Gliederung des IDW<br />

S 4 wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit abgewichen.<br />

Zum 01.07.2005 trat das Anlegerschutzverbesserungsgesetz<br />

mit weitreichenden Veränderungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />

(VerkProspG) in Kraft. Von besonderer Bedeutung<br />

ist dabei die neue Prospektpflicht für nicht in Wertpapieren<br />

verbriefte Beteiligungsformen.<br />

Nach den neuen Regelungen des Verkaufsprospektgesetzes<br />

darf der Prospekt erst genutzt werden, wenn die Veröffentlichung<br />

des Prospektes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

(BaFin) gestattet wurde. Den allgemeinen,<br />

inhaltlichen und konkretisierenden Anforderungen<br />

an den Prospekt gemäß der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung,<br />

die ebenfalls am 01.07.2005 in Kraft trat,<br />

wurde bei dieser Prospektierung Rechnung getragen.<br />

oder zwischen sonstigen Gesellschaften und Personen, die<br />

mit der Durchführung und Abwicklung der Vermögensanlage<br />

beauftragt sind, bzw. zwischen all diesen untereinander.<br />

Ergänzend sichert der Prospektherausgeber zu, dass zum<br />

Zeitpunkt der Prospektierung keine weiteren Vereinbarungen<br />

bestehen über Provisionen, Rabatte oder sonstige Rückgewährsverpflichtungen,<br />

die über den aus dem Prospekt und<br />

dem Vertragswerk ersichtlichen Umfang hinausgehen. Honorare,<br />

Entgelte, sonstige Vergütungen oder mittel- und unmittelbare<br />

Vorteilsgewährungen sind im Emissionsprospekt<br />

ausnahmslos und vollständig genannt.<br />

Nach alledem erklären die Prospektverantwortlichen, dass<br />

die für den Anlegerschutz bedeutsame Norm des § 264a<br />

StGB beachtet wurde.<br />

Zusicherung der Prospektverantwortlichen<br />

Es wird versichert, dass außer den im Prospekt und im Vertragswerk<br />

aufgeführten Verträgen zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe<br />

keine weiteren Verträge oder Absprachen<br />

begründet worden sind, die für den Anleger bedeutsam<br />

oder belastend sind und die im Zusammenhang mit diesem<br />

Anlageangebot stehen. Über den im Emissionsprospekt angegebenen<br />

Umfang hinaus bestehen keine weiteren wirtschaftlichen<br />

und/oder personellen Verflechtungen (auch<br />

über Angehörige i.S.v. § 15 Abgabenordnung) zwischen dem<br />

Herausgeber des Prospektes, der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong>,<br />

ihren Organ-Mitgliedern und deren Aktionären sowie mit

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