[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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3. Etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen sind dem Verkäufer unverzüglich, spätestens<br />
innerhalb von zehn Tagen nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Leistung oder Teilleistung, schriftlich zwecks Abstellung<br />
anzuzeigen, andernfalls können Rechte hieraus nicht abgeleitet werden.<br />
4. Der Verkäufer haftet nicht für entgangene Gewinne oder Vermögensschäden des Käufers, welche z. B. in Verbindung mit dem<br />
Ausfall der Anlage entstehen<br />
5. Ansprüche gegen den Verkäufer, sei es aus Gründen der Gewährleistung oder der Haftung, sind auf maximal 10 Prozent des<br />
Auftragswertes begrenzt.<br />
§ 14 Betreuung/Unterweisung<br />
1. Der Verkäufer garantiert nach Installation der Anlage am Standort des Käufers eine ausführliche Unterweisung des an der<br />
Anlage eingesetzten Personals des Käufers. Auf Wunsch des Käufers und nach Absprache mit dem Verkäufer kann diese Unterweisung<br />
bereits während der Bauphase beim Zusammenbau der KDV erfolgen.<br />
2. Neben der praktischen Unterweisung werden die technischen Parameter sowie die Betriebsanleitungen auch in schriftlicher<br />
Form an den Käufer übergeben.<br />
3. Die Anlage sowie die an der Anlage tätigen Mitarbeiter werden vom Verkäufer regelmäßig hilfestellend betreut. Im Verlauf der<br />
Gewährleistungszeit von zwei Jahren ist diese Unterstützung in betriebsüblichem Rahmen kostenlos. Die Überschreitung dieses<br />
Rahmens zeigt der Verkäufer unter Übersendung eines Kostenangebotes schriftlich an.<br />
§ 15 Anlagenbedienung<br />
Die Anlage soll durchgängig 24 Stunden in mehreren Schichten laufen. Für jede Schicht ist mindestens eine entsprechend qualifizierte<br />
Arbeitskraft einzusetzen, die vornehmlich die vollautomatisierte und sich selbst regelnde Anlage überwachen muss und<br />
für den lückenlosen Materialfluss des Input- und Outputmaterials verantwortlich ist. Für die Beachtung arbeitsrechtlicher oder<br />
sonstiger Vorschriften und Normen ist der Käufer der Anlage verantwortlich.<br />
§ 16 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen<br />
Der Kaufpreis setzt sich wie folgt zusammen:<br />
Depolymerisationsanlage KDV 2500 TEURO 13.650<br />
Planung und <strong>Co</strong>nsulting Alphakat TEURO 300<br />
Technische Sonderausstattung für Kunststoff TEURO 225<br />
Materialaufbereitung (Vortrocknung/Zerkleinerung/Zuführung) TEURO 400<br />
Endproduktelager (Lagertanks für Diesel) TEURO 125<br />
Abfallproduktlagerung TEURO 75<br />
Installationskosten (Elektro- und Wasser-Zu- und -Ableitung) TEURO 45<br />
Brandschutz TEURO 45<br />
Grundausstattung Verschleiß- und Ersatzteile TEURO 250<br />
Erstausstattung Katalysator Euro/kg - kg/Gesamt TEURO 150<br />
Total Anlagekosten TEURO 15.265