[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Kaufvertrag für die KDV-Anlage<br />
Kaufvertrag<br />
Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV 2500<br />
zwischen<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />
Bolzstraße 7<br />
D-70173 Stuttgart<br />
nachstehend „Käufer“ genannt<br />
und der<br />
Alphakat GmbH<br />
Schulstraße 8<br />
D-96155 Buttenheim<br />
nachfolgend „Verkäufer” genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
Präambel<br />
Als Ergebnis einer intensiven Forschungsphase wurde vom Verkäufer eine Anlagentechnik entwickelt, die es ermöglicht, aus<br />
erdölbasierenden und biologisch nachwachsenden Roh- und Reststoffen mineralischen Diesel zu erzeugen. Nach einer lang<br />
angelegten Erprobungsphase dieser Anlagentechnik, bzw. der angewandten Verfahren, werden seitens des Verkäufers nun derartige<br />
Anlagen auch für den Verkauf an interessierte Käufer gebaut.<br />
Der Käufer erklärt im Sinne dieses Vertrages, eine derartige Anlage von dem Verkäufer zu kaufen. Dieser Kaufvertrag<br />
basiert auf dem „Technology Partnership Agreement Nr. 6L27“ (TPA 6L27) vom 27.11.2006 zwischen Dr.<br />
Koch/Alphakat einerseits und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> andererseits. Das TPA-6L27 mit dem dazugehörigen Nutzungsvertrag<br />
6L27 samt Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. Die<br />
Präambel selbst ist ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />
Die nachstehenden Bestimmungen sollen das hierdurch entstehende Kaufvertragsverhältnis sowie die damit verbundenen<br />
Aufgabenstellungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Als Grundlage des Kaufvertrages erkennen sowohl<br />
Verkäufer als auch Käufer die Bedingungen so an, wie sie in diesem Vertrag vereinbart sind. Soweit diesen Bedingungen und<br />
Regelungen etwaige Geschäftsbedingungen Dritter oder des Käufers entgegenstehen, besitzen diese keine Geltung für diesen<br />
Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien wird der sich aus dem Angebot ergebende, individuelle<br />
Anlagenaufbau verbindlich für beide Seiten vereinbart.<br />
Etwaige sich im Nachgang ergebende Änderungen dürfen die in der Zielstellung festgelegten Leistungsmerkmale nicht schmälern.<br />
§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />
1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und das Aufstellen einer KDV 2500 zur katalytischen drucklosen Depolymerisation<br />
von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen.<br />
2. Mit dem Erwerb der KDV ist die Lizenznahme im Rahmen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zur Nutzung des Verfahrens für<br />
die übergebene KDV 2500 zu ihrer Nutzung und zum Bezug des Katalysators verbunden.<br />
3. Liefer- und Aufstellort ist das Industriegebiet Wagnerholz in D-95634 Tirschenreuth.