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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Kaufvertrag für die KDV-Anlage<br />

Kaufvertrag<br />

Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV 2500<br />

zwischen<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG<br />

Bolzstraße 7<br />

D-70173 Stuttgart<br />

nachstehend „Käufer“ genannt<br />

und der<br />

Alphakat GmbH<br />

Schulstraße 8<br />

D-96155 Buttenheim<br />

nachfolgend „Verkäufer” genannt, wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Präambel<br />

Als Ergebnis einer intensiven Forschungsphase wurde vom Verkäufer eine Anlagentechnik entwickelt, die es ermöglicht, aus<br />

erdölbasierenden und biologisch nachwachsenden Roh- und Reststoffen mineralischen Diesel zu erzeugen. Nach einer lang<br />

angelegten Erprobungsphase dieser Anlagentechnik, bzw. der angewandten Verfahren, werden seitens des Verkäufers nun derartige<br />

Anlagen auch für den Verkauf an interessierte Käufer gebaut.<br />

Der Käufer erklärt im Sinne dieses Vertrages, eine derartige Anlage von dem Verkäufer zu kaufen. Dieser Kaufvertrag<br />

basiert auf dem „Technology Partnership Agreement Nr. 6L27“ (TPA 6L27) vom 27.11.2006 zwischen Dr.<br />

Koch/Alphakat einerseits und der KDV-Technologie <strong>AG</strong> andererseits. Das TPA-6L27 mit dem dazugehörigen Nutzungsvertrag<br />

6L27 samt Anhang zum Nutzungsvertrag 6L27 sind wesentliche Bestandteile dieses Vertrages. Die<br />

Präambel selbst ist ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages.<br />

Die nachstehenden Bestimmungen sollen das hierdurch entstehende Kaufvertragsverhältnis sowie die damit verbundenen<br />

Aufgabenstellungen, Rechte und Pflichten der Vertragsparteien definieren. Als Grundlage des Kaufvertrages erkennen sowohl<br />

Verkäufer als auch Käufer die Bedingungen so an, wie sie in diesem Vertrag vereinbart sind. Soweit diesen Bedingungen und<br />

Regelungen etwaige Geschäftsbedingungen Dritter oder des Käufers entgegenstehen, besitzen diese keine Geltung für diesen<br />

Vertrag. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages durch beide Parteien wird der sich aus dem Angebot ergebende, individuelle<br />

Anlagenaufbau verbindlich für beide Seiten vereinbart.<br />

Etwaige sich im Nachgang ergebende Änderungen dürfen die in der Zielstellung festgelegten Leistungsmerkmale nicht schmälern.<br />

§ 1 Gegenstand des Vertrages<br />

1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und das Aufstellen einer KDV 2500 zur katalytischen drucklosen Depolymerisation<br />

von Reststoffen und nachwachsenden Rohstoffen.<br />

2. Mit dem Erwerb der KDV ist die Lizenznahme im Rahmen des Patentes Nr. 10 2005 056 735 zur Nutzung des Verfahrens für<br />

die übergebene KDV 2500 zu ihrer Nutzung und zum Bezug des Katalysators verbunden.<br />

3. Liefer- und Aufstellort ist das Industriegebiet Wagnerholz in D-95634 Tirschenreuth.

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