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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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53<br />

Tätigkeitsumfang<br />

Eine Mittelverwendungskontrolle findet ausschließlich<br />

in der Platzierungsphase statt. Sämtliche auf dem Gesellschaftskonto<br />

eingehenden Zahlungen von Gesellschaftern/Treugebern<br />

in der Platzierungsphase werden<br />

nur vom Mittelverwendungskontrolleur gemeinsam mit<br />

der Fondsgesellschaft, vertreten durch mindestens einen<br />

ihrer geschäftsführenden Kommanditisten, freigegeben<br />

(sogenanntes „Und-Konto“).<br />

Nach den Bestimmungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

darf der Mittelverwendungskontrolleur nach<br />

Zahlungseingang der Zeichnungssummen die jeweils fälligen<br />

Beträge, insbesondere für Immobilieninvestitionen,<br />

aber auch für Vergütungen von Funktionsträgern bzw.<br />

Abschlagszahlungen auf Funktionsträgergebühren, nach<br />

den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge freigeben<br />

und die Überweisung veranlassen.<br />

Für ihre Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />

die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Honorar<br />

in Höhe von 121.000 Euro, mithin 0,46 Prozent des bei<br />

Beendigung der Platzierungsphase gezeichneten Gesellschaftseigenkapitals<br />

einschließlich der jeweils gültigen<br />

gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Beendigung der Platzierungsphase<br />

ist auch die Tätigkeit der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />

mbH beendet. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />

reduziert.<br />

Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />

Mittelverwendungskontrolle begründen könnten, liegen<br />

nicht vor.<br />

Steuerberatung<br />

Der hiermit beauftragte Steuerberater, dessen Namen<br />

aus standesrechtlichen Gründen nicht genannt werden<br />

kann, erbringt die laufende steuerliche Beratung der Gesellschaft<br />

sowohl in der Platzierungs- wie auch in der<br />

Nachplatzierungsphase. Zu den Aufgaben zählen neben<br />

der laufenden Beratung insbesondere auch die Erstellung<br />

der Buchhaltung, der Bilanzen sowie aller notwendigen<br />

Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />

Außerdem obliegt dem Steuerberater die Wahrnehmung<br />

der Interessen der Gesellschaft gegenüber den Finanzbehörden,<br />

insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />

oder bei der Anfechtung von Steuerbescheiden.<br />

Der Steuerberater erhält für seine Tätigkeit ein Honorar,<br />

das, soweit es die Steuerberatergebührenverordnung zulässt,<br />

pauschaliert wird.<br />

Im Zusammenhang mit allen steuerlichen Angelegenheiten<br />

der von der Gesellschaft wahrzunehmenden<br />

Investitionen und Aufwendungen, die aus den Einzahlungen<br />

der Treugeber bestritten werden, beträgt das Honorar<br />

in der Platzierungsphase 76.125 Euro, mithin 0,29<br />

Prozent der jeweils eingeworbenen Beteiligungssumme<br />

zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

In der Nachplatzierungsphase (bis ca. 2011) beträgt<br />

das jährliche Honorar 60.000 Euro zuzüglich der jeweils<br />

gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütungen<br />

vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />

Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />

reduziert.

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