[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Tätigkeitsumfang<br />
Eine Mittelverwendungskontrolle findet ausschließlich<br />
in der Platzierungsphase statt. Sämtliche auf dem Gesellschaftskonto<br />
eingehenden Zahlungen von Gesellschaftern/Treugebern<br />
in der Platzierungsphase werden<br />
nur vom Mittelverwendungskontrolleur gemeinsam mit<br />
der Fondsgesellschaft, vertreten durch mindestens einen<br />
ihrer geschäftsführenden Kommanditisten, freigegeben<br />
(sogenanntes „Und-Konto“).<br />
Nach den Bestimmungen des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
darf der Mittelverwendungskontrolleur nach<br />
Zahlungseingang der Zeichnungssummen die jeweils fälligen<br />
Beträge, insbesondere für Immobilieninvestitionen,<br />
aber auch für Vergütungen von Funktionsträgern bzw.<br />
Abschlagszahlungen auf Funktionsträgergebühren, nach<br />
den Bestimmungen der zugrunde liegenden Verträge freigeben<br />
und die Überweisung veranlassen.<br />
Für ihre Tätigkeit als Mittelverwendungskontrolleur erhält<br />
die Müller Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ein Honorar<br />
in Höhe von 121.000 Euro, mithin 0,46 Prozent des bei<br />
Beendigung der Platzierungsphase gezeichneten Gesellschaftseigenkapitals<br />
einschließlich der jeweils gültigen<br />
gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit Beendigung der Platzierungsphase<br />
ist auch die Tätigkeit der Müller Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
mbH beendet. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />
reduziert.<br />
Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte der<br />
Mittelverwendungskontrolle begründen könnten, liegen<br />
nicht vor.<br />
Steuerberatung<br />
Der hiermit beauftragte Steuerberater, dessen Namen<br />
aus standesrechtlichen Gründen nicht genannt werden<br />
kann, erbringt die laufende steuerliche Beratung der Gesellschaft<br />
sowohl in der Platzierungs- wie auch in der<br />
Nachplatzierungsphase. Zu den Aufgaben zählen neben<br />
der laufenden Beratung insbesondere auch die Erstellung<br />
der Buchhaltung, der Bilanzen sowie aller notwendigen<br />
Steuererklärungen der Gesellschaft.<br />
Außerdem obliegt dem Steuerberater die Wahrnehmung<br />
der Interessen der Gesellschaft gegenüber den Finanzbehörden,<br />
insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen<br />
oder bei der Anfechtung von Steuerbescheiden.<br />
Der Steuerberater erhält für seine Tätigkeit ein Honorar,<br />
das, soweit es die Steuerberatergebührenverordnung zulässt,<br />
pauschaliert wird.<br />
Im Zusammenhang mit allen steuerlichen Angelegenheiten<br />
der von der Gesellschaft wahrzunehmenden<br />
Investitionen und Aufwendungen, die aus den Einzahlungen<br />
der Treugeber bestritten werden, beträgt das Honorar<br />
in der Platzierungsphase 76.125 Euro, mithin 0,29<br />
Prozent der jeweils eingeworbenen Beteiligungssumme<br />
zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
In der Nachplatzierungsphase (bis ca. 2011) beträgt<br />
das jährliche Honorar 60.000 Euro zuzüglich der jeweils<br />
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese Vergütungen<br />
vermindern sich in dem Maße, in dem sich das geplante<br />
Gesellschaftseigenkapital in Höhe von 25.000.000 Euro<br />
reduziert.