[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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15<br />
risikoreicher.<br />
Auch der Leverage-Effekt kann negative Auswirkungen haben.<br />
Dann nämlich, wenn die Zinsen, die der Anleger für das<br />
Fremdkapital bezahlt, höher sind als die Gesamtrendite, die<br />
auf seine Beteiligung entfällt.<br />
Dies könnte dann der Fall sein, wenn die in der Prognoserechnung<br />
angesetzten Erträge nicht erreicht werden.<br />
Aus diesem Grunde rät der Prospektherausgeber von einer<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung ab.<br />
Schlüsselpersonenrisiko/fehlende<br />
Leistungsbilanz<br />
Der Erfolg des Fonds hängt in erheblichem Maße von den<br />
Fähigkeiten des Managements, der Qualität der externen<br />
Berater und der beauftragten Vertragspartner ab. Der Ausfall<br />
von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf<br />
den wirtschaftlichen Verlauf auswirken. Dies kann zu erhöhten<br />
Kosten der Fondsgesellschaft führen und in der Folge zu<br />
niedrigeren Erträgen für die einzelnen Anleger. Da es sich,<br />
wie dargestellt, um ein neuartiges Herstellungsverfahren<br />
zur Gewinnung von Dieselkraftstoff handelt, gibt es auch<br />
keine Leistungsbilanz. Für die Initiatoren der vorliegenden<br />
Vermögensanlage ist es das erste Mal, dass sie mittels einer<br />
Publikumsgesellschaft um Gesellschaftskapital werben.<br />
Haftung des Anlegers<br />
Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass der Fondszeichner<br />
nach Leistung seiner Pflichteinlage keinerlei Nachschüsse<br />
mehr zu leisten hat (vgl. § 7). Zum Thema „Haftung des<br />
Anlegers“ ist jedoch zu unterscheiden:<br />
Der Anleger haftet als Kommanditist gegenüber Gläubigern<br />
der Fondsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage,<br />
die er selbst oder über den Treuhänder im Handelsregister<br />
eingetragen hat. Diese beträgt 1 Prozent seiner Gesellschaftseinlage<br />
(vgl. § 4 Abs. 4).<br />
Sinkt durch Ausschüttungen (Entnahmen und Verluste) der<br />
Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag der Hafteinlage,<br />
lebt die Haftung des Kommanditisten in Höhe der entnommenen<br />
Hafteinlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.<br />
Dies gilt nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft,<br />
wenn dieses negative Kapitalkonto von ihm<br />
schriftlich anerkannt wurde oder wenn die weiteren Voraussetzungen<br />
des § 160 Abs. 1 HGB erfüllt sind innerhalb eines<br />
fünfjährigen Zeitraumes. Wird die Beteiligungsgesellschaft<br />
aufgelöst, verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />
gegen Kommanditisten spätestens fünf Jahre, nachdem<br />
die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ins Handelsregister<br />
eingetragen wurde oder – wenn die Ansprüche erst<br />
nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />
Fälligwerden der Ansprüche. Unabhängig von der Einbringung<br />
der Einlage besteht immer eine Pflicht zur Übernahme der Kosten<br />
für Anmeldungen zum Handelsregister, die vom Kommanditisten<br />
oder in dessen Namen vorzunehmen sind. Die Kosten<br />
trägt der Kommanditist (z. B. bei Ausscheiden oder Ausschluss<br />
aus der Gesellschaft).<br />
Gewinnberechnung –<br />
sogenannte „weiche Kosten“<br />
Im Gesellschaftsvertrag und in den „rechtlichen Rahmenbedingungen“<br />
(Seiten 86 ff. und 77 ff. in diesem Prospekt) sind<br />
die sogenannten „weichen Kosten“ im Einzelnen dargestellt.<br />
Hierzu gehören die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />
aufzubringenden Kosten für Dienstleistungen und das zu<br />
bezahlende Agio des Fondszeichners in Höhe von 5 Prozent.<br />
Um die geplanten hohen Erträge zu erreichen, muss sich der<br />
Anleger darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleistungsgebühren<br />
grundsätzlich ebenso wenig substanzbildend sind<br />
wie die Kosten des Prospektdrucks. Tatsächlich stehen sie für<br />
die von der Fondsgesellschaft beabsichtigten Investitionen<br />
nicht zur Verfügung, reduzieren also das Investitionskapital.<br />
Hieraus folgt, dass die prognostizierten Erträge nur aus diesem<br />
Investivkapital erwirtschaftet werden können. Die Investivkapitalquote<br />
beträgt bei der vorliegenden Konzeption 85<br />
Prozent des Gesellschaftskapitals inklusive Agio. Laufende<br />
Dienstleistungsgebühren, die in der Nachplatzierungsphase<br />
das Investivkapital vermindern, bleiben bei dieser Darstellung<br />
außer Betracht.<br />
Risiko von Vorauszahlungen<br />
Es besteht das Risiko, dass Entgelte, Honorare usw., deren<br />
Zahlung z. B. zum Jahresende oder platzierungsabhängig erfolgt,<br />
im Fall der Insolvenz der Zahlungsempfänger verloren<br />
sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zurückerlangt<br />
werden können. Dies gilt auch und vor allem für Zahlungen,<br />
die für die Herstellung der KDV-Anlagen geleistet werden,<br />
wenn etwa wegen Insolvenz des Anlagenbauers diese nicht<br />
fertiggestellt werden.<br />
In der Regel werden die einzelnen Bauraten zeitlich vertrag-