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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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15<br />

risikoreicher.<br />

Auch der Leverage-Effekt kann negative Auswirkungen haben.<br />

Dann nämlich, wenn die Zinsen, die der Anleger für das<br />

Fremdkapital bezahlt, höher sind als die Gesamtrendite, die<br />

auf seine Beteiligung entfällt.<br />

Dies könnte dann der Fall sein, wenn die in der Prognoserechnung<br />

angesetzten Erträge nicht erreicht werden.<br />

Aus diesem Grunde rät der Prospektherausgeber von einer<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung ab.<br />

Schlüsselpersonenrisiko/fehlende<br />

Leistungsbilanz<br />

Der Erfolg des Fonds hängt in erheblichem Maße von den<br />

Fähigkeiten des Managements, der Qualität der externen<br />

Berater und der beauftragten Vertragspartner ab. Der Ausfall<br />

von unternehmenstragenden Personen kann sich negativ auf<br />

den wirtschaftlichen Verlauf auswirken. Dies kann zu erhöhten<br />

Kosten der Fondsgesellschaft führen und in der Folge zu<br />

niedrigeren Erträgen für die einzelnen Anleger. Da es sich,<br />

wie dargestellt, um ein neuartiges Herstellungsverfahren<br />

zur Gewinnung von Dieselkraftstoff handelt, gibt es auch<br />

keine Leistungsbilanz. Für die Initiatoren der vorliegenden<br />

Vermögensanlage ist es das erste Mal, dass sie mittels einer<br />

Publikumsgesellschaft um Gesellschaftskapital werben.<br />

Haftung des Anlegers<br />

Im Gesellschaftsvertrag ist vorgesehen, dass der Fondszeichner<br />

nach Leistung seiner Pflichteinlage keinerlei Nachschüsse<br />

mehr zu leisten hat (vgl. § 7). Zum Thema „Haftung des<br />

Anlegers“ ist jedoch zu unterscheiden:<br />

Der Anleger haftet als Kommanditist gegenüber Gläubigern<br />

der Fondsgesellschaft nur bis zur Höhe seiner Hafteinlage,<br />

die er selbst oder über den Treuhänder im Handelsregister<br />

eingetragen hat. Diese beträgt 1 Prozent seiner Gesellschaftseinlage<br />

(vgl. § 4 Abs. 4).<br />

Sinkt durch Ausschüttungen (Entnahmen und Verluste) der<br />

Saldo der Kapitalkonten unter den Betrag der Hafteinlage,<br />

lebt die Haftung des Kommanditisten in Höhe der entnommenen<br />

Hafteinlage gemäß § 172 Abs. 4 HGB wieder auf.<br />

Dies gilt nach seinem Ausscheiden aus der Beteiligungsgesellschaft,<br />

wenn dieses negative Kapitalkonto von ihm<br />

schriftlich anerkannt wurde oder wenn die weiteren Voraussetzungen<br />

des § 160 Abs. 1 HGB erfüllt sind innerhalb eines<br />

fünfjährigen Zeitraumes. Wird die Beteiligungsgesellschaft<br />

aufgelöst, verjähren die Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />

gegen Kommanditisten spätestens fünf Jahre, nachdem<br />

die Auflösung der Beteiligungsgesellschaft ins Handelsregister<br />

eingetragen wurde oder – wenn die Ansprüche erst<br />

nach Eintragung der Auflösung fällig werden – fünf Jahre nach<br />

Fälligwerden der Ansprüche. Unabhängig von der Einbringung<br />

der Einlage besteht immer eine Pflicht zur Übernahme der Kosten<br />

für Anmeldungen zum Handelsregister, die vom Kommanditisten<br />

oder in dessen Namen vorzunehmen sind. Die Kosten<br />

trägt der Kommanditist (z. B. bei Ausscheiden oder Ausschluss<br />

aus der Gesellschaft).<br />

Gewinnberechnung –<br />

sogenannte „weiche Kosten“<br />

Im Gesellschaftsvertrag und in den „rechtlichen Rahmenbedingungen“<br />

(Seiten 86 ff. und 77 ff. in diesem Prospekt) sind<br />

die sogenannten „weichen Kosten“ im Einzelnen dargestellt.<br />

Hierzu gehören die von der Fondsgesellschaft und den Anlegern<br />

aufzubringenden Kosten für Dienstleistungen und das zu<br />

bezahlende Agio des Fondszeichners in Höhe von 5 Prozent.<br />

Um die geplanten hohen Erträge zu erreichen, muss sich der<br />

Anleger darüber im Klaren sein, dass diese Dienstleistungsgebühren<br />

grundsätzlich ebenso wenig substanzbildend sind<br />

wie die Kosten des Prospektdrucks. Tatsächlich stehen sie für<br />

die von der Fondsgesellschaft beabsichtigten Investitionen<br />

nicht zur Verfügung, reduzieren also das Investitionskapital.<br />

Hieraus folgt, dass die prognostizierten Erträge nur aus diesem<br />

Investivkapital erwirtschaftet werden können. Die Investivkapitalquote<br />

beträgt bei der vorliegenden Konzeption 85<br />

Prozent des Gesellschaftskapitals inklusive Agio. Laufende<br />

Dienstleistungsgebühren, die in der Nachplatzierungsphase<br />

das Investivkapital vermindern, bleiben bei dieser Darstellung<br />

außer Betracht.<br />

Risiko von Vorauszahlungen<br />

Es besteht das Risiko, dass Entgelte, Honorare usw., deren<br />

Zahlung z. B. zum Jahresende oder platzierungsabhängig erfolgt,<br />

im Fall der Insolvenz der Zahlungsempfänger verloren<br />

sind oder aus anderen Gründen nicht mehr zurückerlangt<br />

werden können. Dies gilt auch und vor allem für Zahlungen,<br />

die für die Herstellung der KDV-Anlagen geleistet werden,<br />

wenn etwa wegen Insolvenz des Anlagenbauers diese nicht<br />

fertiggestellt werden.<br />

In der Regel werden die einzelnen Bauraten zeitlich vertrag-

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