[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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109<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
Die Präambel ist integrierender Teil der vertraglichen Vereinbarung.<br />
Dieser Vertrag ist ein integrierender Bestandteil des Kaufvertrages Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV-2500-Anlage<br />
zwischen der AlphaKat GmbH und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge,<br />
bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />
Der Nutzungsvertrag 6L27 vom 27.11.2006 zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern<br />
1 KG und sein Anhang 6L27 sind ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages sowie des oben erwähnten Kaufvertrages Nr. C-09-<br />
06-NR sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge, bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />
Der vorliegende Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien. Es bestehen keine Nebenabreden. Abänderungen und/<br />
oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des vorliegenden<br />
Vertrages.<br />
Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder der<br />
Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Anstelle<br />
der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen,<br />
welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer<br />
Vertragslücke.<br />
Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />
Buttenheim/Zürich, den 27.11.2006<br />
Alphakat GmbH<br />
KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />
Dr. Christian Koch Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger<br />
Präsident<br />
Vizepräsident<br />
Rechtsanwalt<br />
Als Privatpersonen zeichnet<br />
Dr. Christian Koch