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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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109<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

Die Präambel ist integrierender Teil der vertraglichen Vereinbarung.<br />

Dieser Vertrag ist ein integrierender Bestandteil des Kaufvertrages Nr. C-09-06-NR vom 27.11.2006 über eine KDV-2500-Anlage<br />

zwischen der AlphaKat GmbH und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge,<br />

bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />

Der Nutzungsvertrag 6L27 vom 27.11.2006 zwischen der KDV-Technologie <strong>AG</strong> und der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong> Bayern<br />

1 KG und sein Anhang 6L27 sind ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages sowie des oben erwähnten Kaufvertrages Nr. C-09-<br />

06-NR sowie sämtlicher künftiger Kaufverträge, bei welchen die KDV-Technologie <strong>AG</strong> als faktische Initiatorin zu betrachten ist.<br />

Der vorliegende Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien. Es bestehen keine Nebenabreden. Abänderungen und/<br />

oder Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung des vorliegenden<br />

Vertrages.<br />

Sollte eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages unwirksam, nichtig, ungültig, undurchführbar sein oder werden oder der<br />

Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrags davon unberührt. Anstelle<br />

der unwirksamen, nichtigen, ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine Bestimmung setzen,<br />

welche den Absichten der Parteien und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am besten entspricht. Dies gilt auch im Falle einer<br />

Vertragslücke.<br />

Der vorliegende Vertrag unterliegt schweizerischem Recht.<br />

Buttenheim/Zürich, den 27.11.2006<br />

Alphakat GmbH<br />

KDV-Technologie <strong>AG</strong><br />

Dr. Christian Koch Eduard M. Barcikowski Ralph Bullinger<br />

Präsident<br />

Vizepräsident<br />

Rechtsanwalt<br />

Als Privatpersonen zeichnet<br />

Dr. Christian Koch

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