[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse
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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
77<br />
Vertragliches Konzept<br />
Grundlage für die Beteiligung des Anlegers an der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist der im<br />
Emissionsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag (vgl.<br />
Seite 86) sowie, bei einer mittelbaren Beteiligung über den<br />
Treuhandkommanditisten, der ebenfalls im Emissionsprospekt<br />
(vgl. Seite 98) abgedruckte Treuhandvertrag und der<br />
Vertrag über Mittelverwendungskontrolle (vgl. Seite 103).<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat daneben noch einen Kaufvertrag<br />
über den Erwerb und die Erstellung der Produktionsanlage<br />
für den Dieselkraftstoff (vgl. Seiten 110) sowie einen<br />
Nutzungsvertrag nebst Anhang (vgl. Seiten 119) abgeschlossen,<br />
auf Grund dessen der Beteiligungsgesellschaft die Nutzung<br />
der KDV-Technologie gestattet ist, und ein sogenanntes<br />
Technology Partnership Agreement (TPA) (vgl. Seite 106).<br />
Sämtliche vorgenannten Verträge sind im Prospekt auf den<br />
angegebenen Seiten in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />
Darüber hinaus wurden durch die Emittentin mit Vertragspartnern<br />
weitere Verträge abgeschlossen, die mit ihrem jeweils<br />
wesentlichen Inhalt nachfolgend beschrieben werden:<br />
Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />
<strong>AG</strong> einen Vertrag über die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />
bis zur Höhe von 25.000.000 Euro abgeschlossen, der<br />
bis zur Beendigung der Platzierung befristet ist. Die Vergütung<br />
der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> hierfür beträgt bei Vollplatzierung<br />
der Fondsgesellschaft 2.250.000 Euro zuzüglich<br />
5 Prozent Agio.<br />
Die Vergütung wird entsprechend dem jeweils eingeworbenen<br />
Gesellschaftskapital fällig.<br />
Management- und Marketingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat weiterhin mit der<br />
<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einen Vertrag über die strategische<br />
Unternehmensführung und das operative Management<br />
abgeschlossen. Als Vergütungen sind hierfür ein<br />
Betrag in Höhe von 430.000 Euro sowie 350.000 Euro für<br />
das operative Marketing vereinbart, jeweils zuzüglich der<br />
gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind<br />
abhängig vom Platzierungsstand des einzuwerbenden Gesellschaftskapitals.<br />
Steuerberatung<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit einer Steuerberatungsgesellschaft,<br />
die aus standesrechtlichen Gründen nicht benannt<br />
werden darf, einen Vertrag über die steuerliche Beratung der<br />
Fondsgesellschaft – sowohl während der Platzierungsphase<br />
wie auch in der Nachplatzierungsphase – abgeschlossen. Die<br />
Vergütung hierfür beträgt in der Platzierungsphase 76.000<br />
Euro zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, in<br />
der Nachplatzierungsphase (beginnend ab dem Jahr 2007)<br />
beträgt die laufende Steuerberatungsvergütung jährlich<br />
60.000 Euro einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />
Rechtliche Angaben zur<br />
Beendigung der Vermögensanlage:<br />
Gesellschaftsdauer/Kündigung bzw. Ausschluss des<br />
Gesellschafters<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />
endet zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />
die Laufzeit der Fondsgesellschaft verlängert,<br />
wozu sie nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />
(dort § 23 Abs. 1) befugt ist.<br />
Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche<br />
Kündigung durch den Gesellschafter/Treugeber ausgeschlossen,<br />
wobei sein Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grunde unberührt bleibt.<br />
Der Gesellschafter/Treugeber kann aus der Fondsgesellschaft<br />
ausgeschlossen werden (vgl. § 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />
wenn:<br />
• in seiner Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen<br />
Gesellschafter berechtigen würde, die Auflösung<br />
der Gesellschaft zu verlangen.<br />
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn:<br />
• über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />
ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />
Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung<br />
mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />
• der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />
§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />
• der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />
der Gesellschaft erhebt.<br />
Ist dies der Fall, so scheidet der Gesellschafter/Treugeber aus<br />
der Fondsgesellschaft aus. Er hat Anspruch auf das Ausei-