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[ Öko+BioBeteiligungen AG & Co. BAyern 1 kG ... - Samuel Begasse

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Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

77<br />

Vertragliches Konzept<br />

Grundlage für die Beteiligung des Anlegers an der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> & <strong>Co</strong>. Bayern 1 KG ist der im<br />

Emissionsprospekt abgedruckte Gesellschaftsvertrag (vgl.<br />

Seite 86) sowie, bei einer mittelbaren Beteiligung über den<br />

Treuhandkommanditisten, der ebenfalls im Emissionsprospekt<br />

(vgl. Seite 98) abgedruckte Treuhandvertrag und der<br />

Vertrag über Mittelverwendungskontrolle (vgl. Seite 103).<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat daneben noch einen Kaufvertrag<br />

über den Erwerb und die Erstellung der Produktionsanlage<br />

für den Dieselkraftstoff (vgl. Seiten 110) sowie einen<br />

Nutzungsvertrag nebst Anhang (vgl. Seiten 119) abgeschlossen,<br />

auf Grund dessen der Beteiligungsgesellschaft die Nutzung<br />

der KDV-Technologie gestattet ist, und ein sogenanntes<br />

Technology Partnership Agreement (TPA) (vgl. Seite 106).<br />

Sämtliche vorgenannten Verträge sind im Prospekt auf den<br />

angegebenen Seiten in vollem Wortlaut abgedruckt.<br />

Darüber hinaus wurden durch die Emittentin mit Vertragspartnern<br />

weitere Verträge abgeschlossen, die mit ihrem jeweils<br />

wesentlichen Inhalt nachfolgend beschrieben werden:<br />

Eigenkapitalbeschaffungsvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong><br />

<strong>AG</strong> einen Vertrag über die Beschaffung des Gesellschaftskapitals<br />

bis zur Höhe von 25.000.000 Euro abgeschlossen, der<br />

bis zur Beendigung der Platzierung befristet ist. Die Vergütung<br />

der <strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> hierfür beträgt bei Vollplatzierung<br />

der Fondsgesellschaft 2.250.000 Euro zuzüglich<br />

5 Prozent Agio.<br />

Die Vergütung wird entsprechend dem jeweils eingeworbenen<br />

Gesellschaftskapital fällig.<br />

Management- und Marketingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat weiterhin mit der<br />

<strong>Öko+BioBeteiligungen</strong> <strong>AG</strong> einen Vertrag über die strategische<br />

Unternehmensführung und das operative Management<br />

abgeschlossen. Als Vergütungen sind hierfür ein<br />

Betrag in Höhe von 430.000 Euro sowie 350.000 Euro für<br />

das operative Marketing vereinbart, jeweils zuzüglich der<br />

gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Vergütungen sind<br />

abhängig vom Platzierungsstand des einzuwerbenden Gesellschaftskapitals.<br />

Steuerberatung<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit einer Steuerberatungsgesellschaft,<br />

die aus standesrechtlichen Gründen nicht benannt<br />

werden darf, einen Vertrag über die steuerliche Beratung der<br />

Fondsgesellschaft – sowohl während der Platzierungsphase<br />

wie auch in der Nachplatzierungsphase – abgeschlossen. Die<br />

Vergütung hierfür beträgt in der Platzierungsphase 76.000<br />

Euro zuzüglich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, in<br />

der Nachplatzierungsphase (beginnend ab dem Jahr 2007)<br />

beträgt die laufende Steuerberatungsvergütung jährlich<br />

60.000 Euro einschließlich der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.<br />

Rechtliche Angaben zur<br />

Beendigung der Vermögensanlage:<br />

Gesellschaftsdauer/Kündigung bzw. Ausschluss des<br />

Gesellschafters<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf bestimmte Zeit errichtet. Sie<br />

endet zum 31.12.2011, wenn nicht die Gesellschafterversammlung<br />

die Laufzeit der Fondsgesellschaft verlängert,<br />

wozu sie nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages<br />

(dort § 23 Abs. 1) befugt ist.<br />

Während der Laufzeit der Fondsgesellschaft ist eine ordentliche<br />

Kündigung durch den Gesellschafter/Treugeber ausgeschlossen,<br />

wobei sein Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grunde unberührt bleibt.<br />

Der Gesellschafter/Treugeber kann aus der Fondsgesellschaft<br />

ausgeschlossen werden (vgl. § 24 des Gesellschaftsvertrages),<br />

wenn:<br />

• in seiner Person ein wichtiger Grund eintritt, der die anderen<br />

Gesellschafter berechtigen würde, die Auflösung<br />

der Gesellschaft zu verlangen.<br />

Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn:<br />

• über das Vermögen des Gesellschafters oder Treugebers<br />

ein gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren angenommen,<br />

Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt oder<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung<br />

mangels Masse abgelehnt worden ist;<br />

• der Gesellschafter bzw. Treugeber seine Pflichten gemäß<br />

§§ 133, 175 HGB grob verletzt;<br />

• der Gesellschafter bzw. Treugeber eine Klage auf Auflösung<br />

der Gesellschaft erhebt.<br />

Ist dies der Fall, so scheidet der Gesellschafter/Treugeber aus<br />

der Fondsgesellschaft aus. Er hat Anspruch auf das Ausei-

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