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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Das Amtsgericht hatte den Betroffenen wegen Verstoßes gegen die<br />

Vorschriften der Personenbeförderung zu einer Geldbuße von 5 €<br />

verurteilt. Die Rechtsbeschwerde führte zum Freispruch.<br />

11. Reifen § 30, 36 Abs. 2 S. 3 und 4 StVZO<br />

Thüringer OLG, Beschluss vom 18.05.2005, 1 Ss 121/04 = DAR 2005,<br />

643<br />

Bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen § 36 StVZO muss sich<br />

aus dem Urteil klar ergeben wo der Betroffene die Zugmaschine<br />

gesteuert hat, insbesondere welchen Weg er benutzt hat. Es muss<br />

auch klar sein, ob und wiefern keine ausreichende Profil- oder<br />

Einschnitttiefe oder keine ausreichenden Profilrillen oder beides nicht<br />

mehr vorhanden waren. Wird die Fahrt mit beschädigten Reifen<br />

unternommen, kommt es alleine darauf an, ob der Betroffene diese<br />

konkreten Schäden erkannt hat oder erkennen können und müssen.<br />

12. GüGK und Pflichten des Auftraggebers<br />

OLG Köln, Beschluss vom 21.06.2005, 8 Ss – OWi 137/05 = VRS 109,<br />

289<br />

Fahrlässigkeit im Sinne von § 7c S. 1 Nr. 1 GüKG liegt nicht erst dann<br />

vor, wenn der Auftraggeber Anhaltspunkte dafür hat, dass der<br />

ausführende Unternehmer unerlaubten Güterkraftverkehr durchführt.<br />

Der Auftraggeber muss auch gegenüber einem ihm bis dahin<br />

unbekannten Vertragspartner von sich aus darauf hinwirken, dass<br />

dieser Inhaber einer Erlaubnis nach § 3 GüKG ist.<br />

Mautdaten<br />

LG Magdeburg, Beschluss vom 03.02.2006, 25 Qs 7/06 = VRR 2006,<br />

197 = DAR 2006, 403<br />

im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Verwertung von<br />

Mautgebührendaten unzulässig.<br />

Autobahnmaut<br />

OLG Köln, Beschluss vom 18.4.2006, 82 Ss – Owi 18/06 = SVR 2007,<br />

66 = zfs 2006, 588 = NZV 2006, 608 = VRS 111, 157<br />

Autobahnmautgesetz § 10 Abs. 1 Nr. 1 ist nicht verfassungswidrig.<br />

ABMG<br />

OLG Köln, Beschluss vom 29.3.2006, 83 Ss – OWi 22/06 = DAR 2006,<br />

401 = NZV 2006, 437<br />

Für die Berechnung der Maut zählt auch bei der Tandemachse mit<br />

einem Abstand der beiden Achsen von weniger als einem Meter jede<br />

vorhandene Achse. Bei einem entsprechendem Auflieger muss daher<br />

ein Fahrzeug mit vier Achsen angegeben werden. Das Amtsgericht<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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