Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
III. Anwendung von Jugendstrafrecht in Verkehrsstrafverfahren<br />
1. Kriminalpädagogische Maßnahmen<br />
AG Saalfeld Urteil von 08.07.2003, 675 Js 1800/03 2 Ds jug. = VRS<br />
105, 303<br />
Gerade bei wiederholt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />
aufgefallenen Jugendlichen erscheint die jugendrichterliche Weisung,<br />
eine Fahrerlaubnis innerhalb einer bestimmten Zeit zu erwerben<br />
kriminalpädagogisch und kriminalprophylaktisch sinnvoll, um den<br />
Verurteilten vor erneuten einschlägigen Straftaten zu bewahren.<br />
LG Stade, Urteil vom 17.09.2004, 11 Ns 121 Js 399/04 = BA 2006, 242<br />
Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen<br />
Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1, 3 StGB<br />
verurteilt. Das Amtsgericht hat die Fahrerlaubnis entzogen, den<br />
Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist festgesetzt. Zur<br />
erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erscheint auch bei<br />
erneuter Überprüfung die Verhängung einer Arbeitsauflage<br />
erforderlich, aber ausreichend. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind<br />
angesichts der offensichtlichen und glaubhaften Unrechtseinsicht und<br />
Reue des Angeklagten entbehrlich. Die Kammer hat jedoch auch nicht<br />
mehr feststellen können, dass der Angeklagte noch ungeeignet zum<br />
Führen von Kraftfahrzeugen ist. Da der Angeklagte schon acht Monate<br />
seinen Führerschein hat entbehren müssen, erscheint dies zur<br />
Einwirkung ausreichend.<br />
2. Unfallflucht<br />
AG Saalfeld, Urteil vom 16.02.2003, 663 Js 29960/03 2 Ds jug = DAR<br />
2004, 168<br />
AG Saalfeld Urteil vom 24.02.2004, 635 Js 25691/03 2 Ds jug. = VRS<br />
107,181<br />
Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von<br />
vornherein ausgeschlossen. Auch die Straßenverkehrsvergehen<br />
können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen. Jugendverfehlungen sind<br />
nicht nur Taten, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die<br />
Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen. Eine Tat kann vielmehr<br />
auch allein durch ihre Veranlassung und ihre Beweggründe als<br />
Jugendverfehlung gezeichnet sein.<br />
3. Entziehung der Fahrerlaubnis<br />
AG Saalfeld, Urteil vom 19.06.2001, 681 Js 47934/00 Ds jug. = VRS<br />
101, 194<br />
Der Angeklagte hat sich der fahrlässigen Körperverletzung und des<br />
unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht.<br />
Der betroffene Jugendliche hatte sich bei dem Geschädigten<br />
entschuldigt, ist geständig, bekennt seine Tat und bedauert sie.<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
Seite 17 von 121<br />
Kommentar [WF2]: Z2<br />
Jugendstrafrecht