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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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III. Anwendung von Jugendstrafrecht in Verkehrsstrafverfahren<br />

1. Kriminalpädagogische Maßnahmen<br />

AG Saalfeld Urteil von 08.07.2003, 675 Js 1800/03 2 Ds jug. = VRS<br />

105, 303<br />

Gerade bei wiederholt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis<br />

aufgefallenen Jugendlichen erscheint die jugendrichterliche Weisung,<br />

eine Fahrerlaubnis innerhalb einer bestimmten Zeit zu erwerben<br />

kriminalpädagogisch und kriminalprophylaktisch sinnvoll, um den<br />

Verurteilten vor erneuten einschlägigen Straftaten zu bewahren.<br />

LG Stade, Urteil vom 17.09.2004, 11 Ns 121 Js 399/04 = BA 2006, 242<br />

Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen<br />

Straßenverkehrsgefährdung gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 1, 3 StGB<br />

verurteilt. Das Amtsgericht hat die Fahrerlaubnis entzogen, den<br />

Führerschein eingezogen und eine Sperrfrist festgesetzt. Zur<br />

erzieherischen Einwirkung auf den Angeklagten erscheint auch bei<br />

erneuter Überprüfung die Verhängung einer Arbeitsauflage<br />

erforderlich, aber ausreichend. Freiheitsentziehende Maßnahmen sind<br />

angesichts der offensichtlichen und glaubhaften Unrechtseinsicht und<br />

Reue des Angeklagten entbehrlich. Die Kammer hat jedoch auch nicht<br />

mehr feststellen können, dass der Angeklagte noch ungeeignet zum<br />

Führen von Kraftfahrzeugen ist. Da der Angeklagte schon acht Monate<br />

seinen Führerschein hat entbehren müssen, erscheint dies zur<br />

Einwirkung ausreichend.<br />

2. Unfallflucht<br />

AG Saalfeld, Urteil vom 16.02.2003, 663 Js 29960/03 2 Ds jug = DAR<br />

2004, 168<br />

AG Saalfeld Urteil vom 24.02.2004, 635 Js 25691/03 2 Ds jug. = VRS<br />

107,181<br />

Die Annahme einer Jugendverfehlung ist bei keinem Delikt von<br />

vornherein ausgeschlossen. Auch die Straßenverkehrsvergehen<br />

können unter § 105 Abs. 1 Nr. 2 JGG fallen. Jugendverfehlungen sind<br />

nicht nur Taten, die schon nach ihrem äußeren Erscheinungsbild die<br />

Merkmale jugendlicher Unreife aufweisen. Eine Tat kann vielmehr<br />

auch allein durch ihre Veranlassung und ihre Beweggründe als<br />

Jugendverfehlung gezeichnet sein.<br />

3. Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

AG Saalfeld, Urteil vom 19.06.2001, 681 Js 47934/00 Ds jug. = VRS<br />

101, 194<br />

Der Angeklagte hat sich der fahrlässigen Körperverletzung und des<br />

unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht.<br />

Der betroffene Jugendliche hatte sich bei dem Geschädigten<br />

entschuldigt, ist geständig, bekennt seine Tat und bedauert sie.<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Seite 17 von 121<br />

Kommentar [WF2]: Z2<br />

Jugendstrafrecht

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