17.11.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde<br />

anzusehen.<br />

Ingebrauchnahme<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2005, 3 Ss 181/05<br />

Der Angeklagte besuchte Bekannte bzw. Nachbarn. Dort nahm er den<br />

Autoschlüssel mit. Die Angeklagte plante das Fahrzeug später zu<br />

entwenden. Etwa drei Wochen später öffnete sie mit dem Schlüssel<br />

den Wagen und fuhr fort. Es blieb unklar, ob sie das Fahrzeug nur zu<br />

einer Spritztour mit dem Verlobten benutzen wollte. Die Verurteilung<br />

wegen Diebstahls wurde aufgehoben. Das Landgericht hat keine<br />

hinreichenden Feststellungen zur Zueignungsabsicht getroffen. Diese<br />

liege im Unterschied zur unbefugten Ingebrauchnahme nur dann vor,<br />

wenn der Betroffene über das Fahrzeug wie ein Eigentümer unter<br />

dauerndem Ausschluss des Berechtigten verfügen will.<br />

4. § 240 StGB, Nötigung<br />

Nötigung ist kein Regelfall gem. § 69 StGB aber ein Fahrverbot gem. §<br />

44 StGB liegt nahe. Nötigung ist das Aufzwingen eines Verhaltens,<br />

dass von dem Geschädigten nicht gewollt wird. Es kann zu einem<br />

Verhalten, Dulden oder Unterlassen führen und muss mit der Drohung<br />

mit einem empfindlichen Übel von einigem Gewicht verbunden sein.<br />

Erforderlich ist eine unmittelbare Zwangswirkung 1 . Es kann darin<br />

liegen, dass jemand die linke Spur benutzt und so eine Überholen<br />

verhindert wird 2 oder durch gefährdendes Auffahren. 3 Auch<br />

Ausbremsen ist Nötigung, 4 das leichte Antippen der Bremse jedoch<br />

nicht. 5<br />

Das Verhalten des Täters muss darüber hinaus verwerflich sein, eine<br />

sozial unerträgliche Handlungsweise soll mit diesem Begriff erfasst<br />

werden.<br />

Nötigung wurde angenommen:<br />

� Blockieren der Überholspur,<br />

� Rammen eines Fahrzeuges,<br />

1 BGHSt 41, 482<br />

2 OLG Düsseldorf, DAR 2000, 367<br />

3 OLG Karlsruhe, VRS 19, 262<br />

4 BayObLG DAR 2002, 79<br />

5 OLG Köln, NZV 1997, 318<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Seite 53 von 121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!