Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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VIII. ergänzende Anmerkungen<br />
1. Begriff des Fahrzeuges im Sinne der StVO: Fahrzeuge sind unter<br />
anderem auch Pferdefuhrwerke, die mit Zügel und Bremsen bedient<br />
werden, dagegen nicht Reiter, Viehtreiber, Schubkarren,<br />
Kinderfahrräder, Rollstühle die geschoben werden.<br />
2. Verwaltungsrecht<br />
Alkohol und Fahrrad<br />
Eine erreichte Blutalkoholkonzentration von 2,54 ‰ und einer Fahrt auf<br />
einem Fahrrad unter dieser Alkoholbeeinflussung rechtfertigen es auch<br />
3 ½ Jahre nach der Trunkenheitsfahrt, der Frage der Fahreignung<br />
nachzugehen. Das hierzu geeignete Mittel ist die medizinisch –<br />
psychologische Begutachtung.<br />
Dies ist auch möglich, wenn die Blutalkoholkonzentration 2,02 ‰<br />
betragen hat. Wird auf Grund dieses Gutachtens die Nichteignung<br />
festgestellt, kann die Verwaltungsbehörde neben der Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis auch die Benutzung eines Fahrrades untersagen (VG<br />
Neustadt zfs 2005, 367).<br />
In Fällen des Fahrrades ist die Verwaltungsbehörde auch nicht<br />
gehindert eine selbstständige Prüfung der Fahreignung durchzuführen.<br />
Ein solches Hindernis gäbe es nur, wenn der Strafrichter im Rahmen<br />
des § 69 StGB die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu<br />
beurteilen hatte und nachprüfbar tatsächlich auch beurteilt hat. Dann<br />
ist die Verwaltungsbehörde an dieser Entscheidung nach § 3 Abs. 4<br />
StVG gebunden. In anderen Fällen ist die Fahrerlaubnisbehörde<br />
vielmehr verpflichtet, von sich aus die Eignung zu überprüfen.<br />
VG Neustadt, Beschluss vom 16.03.2006, 3 L 357/06.NW = zfs 2006,<br />
358<br />
2.2. FeV - Mofa<br />
Hamburgerisches OVG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Bs 72/05 = SVR<br />
2006, 77 = VRS 109, 210<br />
Gelegentlicher Cannabis-Konsum kann grundsätzlich, wenn einer der<br />
in Nr. 9.2.2. der Anlage 4 der FeV genannten weiteren Umstände<br />
vorliegt, wie etwa die fehlende Trennung von Konsum und Fahren, die<br />
Nichteignung begründen, ein erlaubnisfreies Kraftfahrzeug,<br />
insbesondere ein Mofa, zu führen.<br />
Europäischer Führerschein<br />
Der EuGH hat zwei Entscheidungen veröffentlicht, die die<br />
Rechsprechung zum europäischen Führerschein wesentlich<br />
beeinflussen:<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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