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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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VIII. ergänzende Anmerkungen<br />

1. Begriff des Fahrzeuges im Sinne der StVO: Fahrzeuge sind unter<br />

anderem auch Pferdefuhrwerke, die mit Zügel und Bremsen bedient<br />

werden, dagegen nicht Reiter, Viehtreiber, Schubkarren,<br />

Kinderfahrräder, Rollstühle die geschoben werden.<br />

2. Verwaltungsrecht<br />

Alkohol und Fahrrad<br />

Eine erreichte Blutalkoholkonzentration von 2,54 ‰ und einer Fahrt auf<br />

einem Fahrrad unter dieser Alkoholbeeinflussung rechtfertigen es auch<br />

3 ½ Jahre nach der Trunkenheitsfahrt, der Frage der Fahreignung<br />

nachzugehen. Das hierzu geeignete Mittel ist die medizinisch –<br />

psychologische Begutachtung.<br />

Dies ist auch möglich, wenn die Blutalkoholkonzentration 2,02 ‰<br />

betragen hat. Wird auf Grund dieses Gutachtens die Nichteignung<br />

festgestellt, kann die Verwaltungsbehörde neben der Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis auch die Benutzung eines Fahrrades untersagen (VG<br />

Neustadt zfs 2005, 367).<br />

In Fällen des Fahrrades ist die Verwaltungsbehörde auch nicht<br />

gehindert eine selbstständige Prüfung der Fahreignung durchzuführen.<br />

Ein solches Hindernis gäbe es nur, wenn der Strafrichter im Rahmen<br />

des § 69 StGB die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu<br />

beurteilen hatte und nachprüfbar tatsächlich auch beurteilt hat. Dann<br />

ist die Verwaltungsbehörde an dieser Entscheidung nach § 3 Abs. 4<br />

StVG gebunden. In anderen Fällen ist die Fahrerlaubnisbehörde<br />

vielmehr verpflichtet, von sich aus die Eignung zu überprüfen.<br />

VG Neustadt, Beschluss vom 16.03.2006, 3 L 357/06.NW = zfs 2006,<br />

358<br />

2.2. FeV - Mofa<br />

Hamburgerisches OVG, Beschluss vom 20.06.2005, 3 Bs 72/05 = SVR<br />

2006, 77 = VRS 109, 210<br />

Gelegentlicher Cannabis-Konsum kann grundsätzlich, wenn einer der<br />

in Nr. 9.2.2. der Anlage 4 der FeV genannten weiteren Umstände<br />

vorliegt, wie etwa die fehlende Trennung von Konsum und Fahren, die<br />

Nichteignung begründen, ein erlaubnisfreies Kraftfahrzeug,<br />

insbesondere ein Mofa, zu führen.<br />

Europäischer Führerschein<br />

Der EuGH hat zwei Entscheidungen veröffentlicht, die die<br />

Rechsprechung zum europäischen Führerschein wesentlich<br />

beeinflussen:<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Seite 117 von 121

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