17.11.2012 Aufrufe

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

selbst ebenso wie seine wirtschaftlichen Verhältnisse und seine<br />

Existenzgrundlage berührt. Auch diese Umstände sind zu<br />

berücksichtigen.<br />

Zu Lasten des Angeklagten wirkt sich aus, dass er im besonders<br />

hohem Maße pflichtwidrig gehandelt hat. Er hat gegen die gebotene<br />

Sorgfaltsmaßstäbe im Straßenverkehr massiv verstoßen.<br />

Strafschärfend wirkte sich ferner aus, dass der Angeklagte<br />

tateinheitlich zwei Strafgesetzte verletzt hat und wiederum<br />

tateinheitlich in zwei Fällen der fahrlässigen Tötung für schuldig<br />

befunden wird. Das Amtsgericht hatte ihn noch wegen fahrlässiger<br />

Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung<br />

in zwei Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs<br />

Monaten ohne Bewährung verurteilt. Auf die Berufung hin wurde das<br />

Urteil dahingehend abgeändert, dass er zu einer Freiheitsstrafe von<br />

einem Jahr, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wird.<br />

Ausgeschiedene Strafsachen<br />

BGH, Beschluss vom 10.08.05, 2 StR 219/05<br />

Strafschärfend kann auch gewertet werden, was nicht angeklagt und<br />

nicht abgeurteilt wurde. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es so<br />

genau mitgeteilt wird, dass das Revisionsgericht Tatsachen und<br />

Wertung überprüfen kann.<br />

Gesamtstrafe<br />

OLG Köln, Beschluss vom 11.11.2005, 83 Ss 69/05 = StraFo 2006,<br />

119<br />

Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung darf nicht unterbleiben, wenn<br />

die erforderlichen Unterlagen wegen mangelnder Terminsvorbereitung<br />

fehlen. Es reicht nicht aus, dass Akten lediglich angefordert werden.<br />

Der Richter muss auch gegebenenfalls nachdrücklich an die<br />

Übersendung erinnern.<br />

Verschlechterungsverbot und Härteausgleich<br />

OLG München, Beschluss vom 07.02.06, 4 St RR 7/06 = NJW 2006,<br />

132<br />

Nimmt das Berufungsgericht erstmals einen Härteausgleich vor und<br />

verhängt es in seinem Urteil gleichwohl die vom Amtsgericht verhängte<br />

Einzelstrafe, so ist dies bei alleiniger Berufung des Angeklagten ein<br />

Verstoß gegen das Verbot der „reformatio in peius“.<br />

Der Angeklagte war wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis<br />

zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, eine<br />

Sperrfrist von 18 Monaten wurde angeordnet.<br />

Täter-Opfer-Ausgleich (Vergewaltigung)<br />

BGH, Urteil vom 07.12.2005, 1 StR 287/05<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Seite 12 von 121

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!