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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Mit Entziehung der Fahrerlaubnis wird zugleich das Recht entzogen<br />

mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Fahrzeug führen<br />

zu dürfen. Wir dem Betroffenen nach Entziehung der inländischen<br />

Fahrerlaubnis das Recht zum Gebrauch einer ausländischen<br />

Fahrerlaubnis im Inland zuerkannt, so bedarf es für das<br />

Gebrauchmachen von ausländischen Fahrerlaubnissen anderer<br />

Klassen keiner weiteren Zuerkennungsentscheidung.<br />

BVerwG Urteil vom 17.11.2005, 3 Cs 54/04 = DAR 2006, 404<br />

Alkohol und MPU<br />

Auch bei einer Alkoholfahrt von 1,62 ‰ ist die Anforderung einer MPU<br />

– Begutachtung rechtmäßig. Auch die Motive der Trunkenheit spielen<br />

keine Rolle (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom<br />

01.02.2006 1 M 124/05). Weigert sich ein Betroffener eine MPU<br />

durchzuführen, kann die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Ein<br />

Widerspruch muss dann nicht aufschiebende Wirkung haben. Das<br />

öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug der Fahrerlaubnis<br />

überwiegt das private Interesse des Antragstellers in der Regel.<br />

Fahrerlaubnis<br />

Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der gesetzten Frist<br />

rechtfertigt kein Absehen von der Entziehung.<br />

OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.04.2006, 10 B<br />

10275/06.OVG = zfs 2006, 477<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluss des Strafverfahrens<br />

Entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der<br />

Fahrerlaubnis wegen eines Sachverhalts, der Gegenstand eines<br />

Strafverfahren ist, in dem die Fahrerlaubnisentziehung in Betracht<br />

kommt, vor dem rechtskräftigen Abschluss dieses Strafverfahrens,<br />

verletzt ihre Entscheidung stets die Fahrerlaubnisinhaber in ihren<br />

Rechten.<br />

OVG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2006, 10 B 10371/06 = NJW<br />

2006, 2714<br />

2.3. Einmalige Einnahme von Cannabis<br />

Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.06.2005, 3 Bs 87/05 = VRS<br />

109, 214<br />

Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für eine<br />

„gelegentliche Einnahme“ im Sinne vom § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV.<br />

Gelegentlich ist jede Einnahme, die hinter regelmäßiger Einnahme<br />

zurückbleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 14 FeV die<br />

Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens<br />

einschließlich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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