Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Mit Entziehung der Fahrerlaubnis wird zugleich das Recht entzogen<br />
mit einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland ein Fahrzeug führen<br />
zu dürfen. Wir dem Betroffenen nach Entziehung der inländischen<br />
Fahrerlaubnis das Recht zum Gebrauch einer ausländischen<br />
Fahrerlaubnis im Inland zuerkannt, so bedarf es für das<br />
Gebrauchmachen von ausländischen Fahrerlaubnissen anderer<br />
Klassen keiner weiteren Zuerkennungsentscheidung.<br />
BVerwG Urteil vom 17.11.2005, 3 Cs 54/04 = DAR 2006, 404<br />
Alkohol und MPU<br />
Auch bei einer Alkoholfahrt von 1,62 ‰ ist die Anforderung einer MPU<br />
– Begutachtung rechtmäßig. Auch die Motive der Trunkenheit spielen<br />
keine Rolle (OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom<br />
01.02.2006 1 M 124/05). Weigert sich ein Betroffener eine MPU<br />
durchzuführen, kann die Fahrerlaubnis sofort entzogen werden. Ein<br />
Widerspruch muss dann nicht aufschiebende Wirkung haben. Das<br />
öffentliche Interesse an dem sofortigen Vollzug der Fahrerlaubnis<br />
überwiegt das private Interesse des Antragstellers in der Regel.<br />
Fahrerlaubnis<br />
Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Ablauf der gesetzten Frist<br />
rechtfertigt kein Absehen von der Entziehung.<br />
OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.04.2006, 10 B<br />
10275/06.OVG = zfs 2006, 477<br />
Entziehung der Fahrerlaubnis vor Abschluss des Strafverfahrens<br />
Entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde über die Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis wegen eines Sachverhalts, der Gegenstand eines<br />
Strafverfahren ist, in dem die Fahrerlaubnisentziehung in Betracht<br />
kommt, vor dem rechtskräftigen Abschluss dieses Strafverfahrens,<br />
verletzt ihre Entscheidung stets die Fahrerlaubnisinhaber in ihren<br />
Rechten.<br />
OVG Koblenz, Beschluss vom 10.05.2006, 10 B 10371/06 = NJW<br />
2006, 2714<br />
2.3. Einmalige Einnahme von Cannabis<br />
Hamburgisches OVG, Beschluss vom 23.06.2005, 3 Bs 87/05 = VRS<br />
109, 214<br />
Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für eine<br />
„gelegentliche Einnahme“ im Sinne vom § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV.<br />
Gelegentlich ist jede Einnahme, die hinter regelmäßiger Einnahme<br />
zurückbleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 14 FeV die<br />
Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens<br />
einschließlich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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