Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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herbeizuführen. Für die erhebliche Strafschärfung ist die Verwendung<br />
eines Tatwerkzeuges mit der Gefahr erheblicher Verletzungen<br />
maßgebend. Entscheidend ist dabei nicht der eingetretene Erfolg,<br />
sondern die Gefährlichkeit des Mittels.<br />
Strafzumessung: Eine Berufung führt hinsichtlich der Strafzumessung<br />
zu einer völligen Neuverhandlung der Sache. Es ist nicht Aufgabe des<br />
Berufungsgerichts eine angefochtenes Urteil auf Rechtsfehler zu<br />
überprüfen. Das Berufungsgericht hat also losgelöst von den<br />
Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils eine eigene, umfassende<br />
Strafzumessung vorzunehmen. Heißt es in dem Urteil, die Gründe des<br />
Amtsgerichts seien nicht zu beanstanden, lässt diese auf<br />
Ermessensfehler schließen.<br />
3. § 239 StGB, Freiheitsberaubung<br />
BGH, Urteil vom 20.01.2005 , 4 StR 366/04 = VRS 108, 362 = NZV<br />
2005, 541 = DAR 2005, 691 = BA 2005, 327<br />
Freiheitsberaubung in „anderer Weise“ kann auch durch schnelles<br />
Fahren mit einem Fahrzeug erreicht werden, wenn hierdurch ein<br />
Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens gehindert wird. Das<br />
Einverständnis in eine Beförderung kann jederzeit frei widerrufen<br />
werden. Der Einwilligende muss den Widerruf jedoch eindeutig und<br />
unmissverständlich zum Ausdruck bringen. Ist dies der Fall, reicht ein<br />
kurzer verkehrsbedingter Stopp nicht dazu, eine Zäsur dahingehend<br />
anzunehmen, dass nach der Weiterfahrt wieder eine Einwilligung erteilt<br />
ist.<br />
§ 181 StGB – Missbrauch von Ausweisen<br />
AG Nürnberg Urteil vom 21.04.2004, 55 Cs 702 Js 62068/04 = DAR<br />
2005, 410<br />
Wer ein Ausweispapier, dass für einen anderen ausgestellt ist, zur<br />
Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, macht sich des Missbrauchs<br />
von Ausweispapieren schuldig. Bei einem Parkausweis für Behinderte<br />
handelt es sich um ein solches Ausweispapier.<br />
Die Angeklagte benutzte den Schwerbehindertenparkausweis der<br />
Mutter. Das Amtsgericht verurteilte sie daher zu einer Geldstrafe von<br />
40 Tagessätzen. Auf die Berufung ermäßigte das Landgericht die<br />
Geldstrafe auf 30 Tagessätze. Die hiergegen eingelegte Revision<br />
wurde verworfen.<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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