Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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VI. <strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> - Verfahren<br />
Grundsatz<br />
OLG Köln, Beschluss vom 30.06.2005, 8 Ss – Owi 103/05 = VRS 109,<br />
193 = BA 2006, 236<br />
Auch im Bußgeldverfahren muss der Tatrichter seine<br />
Überzeugungsbildung im Urteil so ausführlich darlegen, dass das<br />
Beschwerdegericht in die Lage versetzt wird, das Urteil darauf zu<br />
überprüfen, ob der Tatrichter sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen<br />
gehalten hat und die tatsächliche Beurteilung auf rechtlich zutreffenden<br />
Erwägungen beruht. Dabei ist namentlich die Einlassung des<br />
Betroffenen eingehend zu würdigen. Stützt das Gericht seine<br />
Überzeugung auf das Gutachten eines Sachverständigen, so sind die<br />
wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen<br />
mitzuteilen.<br />
Fahrlässigkeit<br />
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.2006, 3 Ss 160/05 = DAR 2006,<br />
340<br />
Bei fahrlässigen Erfolgsdelikten ist für die Erfolgszurechnung über die<br />
kausale Verursachung hinaus erforderlich, dass sich gerade durch die<br />
Pflichtwidrigkeit des Täters gesetzte Gefahr der eingetretene Erfolg<br />
verwirklicht und der Erfolg in den Schutzbereich der verletzten<br />
Sorgfaltsnorm fällt.<br />
Ein Erfolg der auf ein sorgfaltswidriges Verhalten zurückgeführt<br />
werden kann ist dann nicht zurechenbar, wenn die verletzte<br />
Sorgfaltspflicht nicht den Zweck hat, Erfolge der herbeigeführten<br />
Art zu verhindern. Dient eine Geschwindigkeitsbeschränkung einer<br />
erhöhten Rutschgefahr (wegen neuem Fahrbahnbelages)<br />
entgegenzuwirken, ist der Schutzzweck nicht den Verkehr auf der<br />
bevorrechtigen Landstraße wegen Einmündungsverkehrs zu<br />
beschränken.<br />
1. Tatmehrheit/Tateinheit 1<br />
1. Werden durch die selbe Handlung mehrere geringfügige<br />
<strong>Ordnungswidrigkeiten</strong> begangen, für die eine Verwarnung mit<br />
1 Siehe auch Lippert VD 2005, 179<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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