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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Bedarf die erneute Absendung eines Anhörungsbogens im EDV<br />

unterstützten Bußgeldverfahren an einen von der Person des bisher<br />

als Betroffenen geführten Kfz-Halter abweichenden Fahrers als neuen<br />

Betroffenen einer schriftlichen Anordnung mit handschriftliche<br />

Unterschrift oder Namenskürzel durch den Sachbearbeiter, um die<br />

Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 Nr. herbeizuführen.<br />

Der Senat möchte dies anderes sehen als das OLG Dresden in seiner<br />

Entscheidung vom 27.04.2004, Ss (Owi) 128/04 = DAR 2004, 534<br />

sowie OLG Dresden vom 10.05.2005, Ss (Owi) 886/04 = DAR 2005,<br />

570 = zfs 2005, 572<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

Verjährung Owi<br />

BGH, Beschluss vom 22.05.2006, 5 StR 578/05 = SVR 2007, 29 = DAR<br />

2006, 462 = BGHSt 51, 72 = NZV 2006, 484 = zfs 2006, 528 mit<br />

Anmerkungen im Gübner = NJW 2006, 2338<br />

Für eine die Verjährung unterbrechende Anordnung der Bekanntgabe<br />

des Ermittlungsverfahrens reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der<br />

Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines<br />

Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst,<br />

wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen<br />

lassen.<br />

3.1.3. Weitergabe der Anhörung an den Fahrer<br />

OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005, 1 Ss OWi 132/05 = SVR<br />

2005, 438<br />

Die Verjährung beträgt bis zum Erlass des Bußgeldbescheides drei<br />

Monate, danach sechs Monate. Zwischen Tatbegehung und Erlass<br />

eines Bußgeldbescheides können mehr als drei Monate verstreichen.<br />

Es kommt darauf an, dass die Verjährung wirksam unterbrochen wird.<br />

Der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogen ist eine<br />

Anordnung zur Übersendung eines solchen Anhörungsbogens<br />

gleichgestellt. In einem solchen Fall hat die Behörde eine vorgesehene<br />

Tätigkeit so in den Computer programmiert und damit in ihren eigenen<br />

Willen aufgenommen. Bezieht sich dieser Ausdruck eines<br />

Anhörungsbogens auf den konkreten Betroffenen, wird die Verjährung<br />

unterbrochen. Die Übersendung eines Anhörungsbogens an den<br />

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