Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Bedarf die erneute Absendung eines Anhörungsbogens im EDV<br />
unterstützten Bußgeldverfahren an einen von der Person des bisher<br />
als Betroffenen geführten Kfz-Halter abweichenden Fahrers als neuen<br />
Betroffenen einer schriftlichen Anordnung mit handschriftliche<br />
Unterschrift oder Namenskürzel durch den Sachbearbeiter, um die<br />
Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 Nr. herbeizuführen.<br />
Der Senat möchte dies anderes sehen als das OLG Dresden in seiner<br />
Entscheidung vom 27.04.2004, Ss (Owi) 128/04 = DAR 2004, 534<br />
sowie OLG Dresden vom 10.05.2005, Ss (Owi) 886/04 = DAR 2005,<br />
570 = zfs 2005, 572<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
Verjährung Owi<br />
BGH, Beschluss vom 22.05.2006, 5 StR 578/05 = SVR 2007, 29 = DAR<br />
2006, 462 = BGHSt 51, 72 = NZV 2006, 484 = zfs 2006, 528 mit<br />
Anmerkungen im Gübner = NJW 2006, 2338<br />
Für eine die Verjährung unterbrechende Anordnung der Bekanntgabe<br />
des Ermittlungsverfahrens reicht es aus, dass der Sachbearbeiter der<br />
Verwaltungsbehörde die Erstellung und Versendung eines<br />
Anhörungsbogens durch individuellen elektronischen Befehl veranlasst,<br />
wenn sich Zeitpunkt und Bearbeiter dieses Vorgangs sicher feststellen<br />
lassen.<br />
3.1.3. Weitergabe der Anhörung an den Fahrer<br />
OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2005, 1 Ss OWi 132/05 = SVR<br />
2005, 438<br />
Die Verjährung beträgt bis zum Erlass des Bußgeldbescheides drei<br />
Monate, danach sechs Monate. Zwischen Tatbegehung und Erlass<br />
eines Bußgeldbescheides können mehr als drei Monate verstreichen.<br />
Es kommt darauf an, dass die Verjährung wirksam unterbrochen wird.<br />
Der Ausdruck eines mittels EDV gefertigten Anhörungsbogen ist eine<br />
Anordnung zur Übersendung eines solchen Anhörungsbogens<br />
gleichgestellt. In einem solchen Fall hat die Behörde eine vorgesehene<br />
Tätigkeit so in den Computer programmiert und damit in ihren eigenen<br />
Willen aufgenommen. Bezieht sich dieser Ausdruck eines<br />
Anhörungsbogens auf den konkreten Betroffenen, wird die Verjährung<br />
unterbrochen. Die Übersendung eines Anhörungsbogens an den<br />
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