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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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• Kapper-Entscheidung EuGH, Beschluss vom 29.4.2004 =<br />

NJW 2004, 1725<br />

• Halbritter-Entscheidung, EuGH, Beschluss vom 06.04.2006,<br />

C 227/05 (Daniel Halbritter) = BA 2006, 307 = NJW 2006,<br />

2173)<br />

Danach kann ein Mitgliedstaat, dem in einem anderem Mitgliedstaat<br />

ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht versagen. Der<br />

Mitgliedstaat hat auch nicht das Recht, die formellen Voraussetzungen<br />

für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (Wohnsitzerfordernis) zu<br />

überprüfen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Führerschein nach<br />

Ablauf einer Sperrfrist ereilt wurde. Diese Entscheidung steht gegen<br />

Grundlagen des deutschen Fahrerlaubnisrechts. 1 Nach § 28 Abs. 4 Nr.<br />

3 FeV kann derjenige kein Kraftfahrzeug mit einer EU-Erlaubnis<br />

führen, dem die Fahrerlaubnis im Inland vorläufig oder rechtskräftig<br />

entzogen wurde.<br />

Nach § 7 Abs. 1 FeV darf eine Fahrerlaubnis nur demjenigen erteilt<br />

werden, der seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland für mindesten 185<br />

Tage im Jahr hat.<br />

Strafrechtlich kommt eine Verurteilung wegen Verstoß gegen § 21<br />

StVG nicht in Betracht, wenn die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre<br />

erteilt wurde. 2 Unterschiedlich entscheiden die Gerichte hinsichtlich der<br />

Frage, ob diese ausländische Fahrerlaubnis ohne Einschränkungen<br />

zum Führen eines Kraftfahrzeuges berechtigt. 3 Nach der Auffassung<br />

des OVG Koblenz (NJW 2005, 3228) können EU-Fahrerlaubnisse<br />

auch nicht nachträglich mit Auflagen versehen werden bzw. von<br />

Bedingungen abhängig gemacht werden, wenn es nach Erteilung der<br />

neuen Fahrerlaubnis keine neuen Erkenntnisse gibt.<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis<br />

Auch eine Vielzahl von Punkte bewerteten Parkverstößen kann im<br />

Einzelfall die Entziehung der Fahrerlaubnis rechtfertigen.<br />

OVG NRW, Beschluss vom 18.01.2006, 16 B 2137/05 = VRS 110, 232<br />

Fahrerlaubnis<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

1 Siehe .auch BGHSt 47, 335<br />

2 Siehe OLG Zweibrücken, NStZ-RR 2005, 50; AG Lüdinghausen, VRR 2005, 77<br />

3 VGH Mannheim, DAR 2004, 604; VG Neustadt, VRR 2005, 119; zur<br />

verwaltungsrechtichen Problematik siehe auch Ludowisy, DAR 2005, 7; Ludwisy 2006,<br />

16; Geiger DAR 2004, 340<br />

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