Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten
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Beleidigung<br />
Die Bezeichnung eines Polizeibeamten, der eine Verkehrskontrolle<br />
durchführt, als Wegelagerer ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit<br />
gedeckt und keine Beleidigung. 1<br />
BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004, 1 St RR 153/04 = DAR 2005,<br />
405<br />
Beleidigung<br />
KG, Urteil vom 12.08.2005, (4) 1 Ss 93/04 (91/04)<br />
Wird ein uniformierter Beamter der Schutzpolizei, der eine<br />
Fahrausweiskontrolle begleitet als Clown bezeichnet, handelt es sich<br />
nicht um die Kundgabe eines Werturteils, sondern um eine den<br />
Achtungsanspruch des Beamten verletzende Äußerung in Form einer<br />
Schmähkritik. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 15<br />
Tagessätzen verurteilt.<br />
Urkundenfälschung<br />
AG Waldbröl, Urteil vom 19.07.2005, 4 Ds 385/05<br />
Wer mit Nagellack ein Kfz-Prüfzeichen übermalt, begeht eine<br />
Urkundenfälschung. Der Untergrundfarbe von Prüfplaketten kommt ein<br />
eigener Erklärungswert zu. Das Amtsgericht hat die Angeklagte zu<br />
einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt.<br />
Die Prüfplaketten sind auch zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet<br />
und bestimmt. Gem. § 29 Abs. 7 S. 4 StVZO kann die<br />
Zulassungsbehörde den Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen<br />
Verkehr untersagen oder beschränken, wenn sich eine der<br />
Prüfplaketten nicht am Fahrzeug befindet. Zudem wird das<br />
Überschreiten der Frist zur Hauptuntersuchung und zur<br />
Abgasuntersuchung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die<br />
Prüfplaketten lassen auch ihren Aussteller erkennen. Dafür ist es<br />
ausreichend, dass der Aussteller mittels Umständen, auf die der Inhalt<br />
der Urkunde hinweist, für die Beteiligten und Eingeweihten erkennbar<br />
ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Die Angeklagte hat<br />
die Urkunde auch verfälscht. Als Verfälschung ist jede nachträgliche<br />
1<br />
So auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.3.2003, 2b 224/04-2/03 =NJW 2003,<br />
3721<br />
Aktuelles Verkehrsrecht<br />
Wolfgang Ferner<br />
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