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Verkehrsstrafrecht Ordnungswidrigkeiten

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Beleidigung<br />

Die Bezeichnung eines Polizeibeamten, der eine Verkehrskontrolle<br />

durchführt, als Wegelagerer ist vom Grundrecht der Meinungsfreiheit<br />

gedeckt und keine Beleidigung. 1<br />

BayObLG, Beschluss vom 20.10.2004, 1 St RR 153/04 = DAR 2005,<br />

405<br />

Beleidigung<br />

KG, Urteil vom 12.08.2005, (4) 1 Ss 93/04 (91/04)<br />

Wird ein uniformierter Beamter der Schutzpolizei, der eine<br />

Fahrausweiskontrolle begleitet als Clown bezeichnet, handelt es sich<br />

nicht um die Kundgabe eines Werturteils, sondern um eine den<br />

Achtungsanspruch des Beamten verletzende Äußerung in Form einer<br />

Schmähkritik. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 15<br />

Tagessätzen verurteilt.<br />

Urkundenfälschung<br />

AG Waldbröl, Urteil vom 19.07.2005, 4 Ds 385/05<br />

Wer mit Nagellack ein Kfz-Prüfzeichen übermalt, begeht eine<br />

Urkundenfälschung. Der Untergrundfarbe von Prüfplaketten kommt ein<br />

eigener Erklärungswert zu. Das Amtsgericht hat die Angeklagte zu<br />

einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen verurteilt.<br />

Die Prüfplaketten sind auch zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet<br />

und bestimmt. Gem. § 29 Abs. 7 S. 4 StVZO kann die<br />

Zulassungsbehörde den Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen<br />

Verkehr untersagen oder beschränken, wenn sich eine der<br />

Prüfplaketten nicht am Fahrzeug befindet. Zudem wird das<br />

Überschreiten der Frist zur Hauptuntersuchung und zur<br />

Abgasuntersuchung als Ordnungswidrigkeit geahndet. Die<br />

Prüfplaketten lassen auch ihren Aussteller erkennen. Dafür ist es<br />

ausreichend, dass der Aussteller mittels Umständen, auf die der Inhalt<br />

der Urkunde hinweist, für die Beteiligten und Eingeweihten erkennbar<br />

ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Die Angeklagte hat<br />

die Urkunde auch verfälscht. Als Verfälschung ist jede nachträgliche<br />

1<br />

So auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.3.2003, 2b 224/04-2/03 =NJW 2003,<br />

3721<br />

Aktuelles Verkehrsrecht<br />

Wolfgang Ferner<br />

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